Das Bundeskartellamt untersagt dem Hotelportal Booking.com sogenannte Bestpreisregeln. Die Behörde verpflichtete die Tochter des Online-Reisevermittlers Priceline, die Klauseln bis Ende Januar vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen, wie das Kartellamt am Mittwoch mitteilte.
"Aufgrund der Bestpreisklauseln besteht praktisch kaum ein Anreiz für die Hotels, ihre Zimmer auf einer neuen Plattform günstiger anzubieten, solange sie diese Preissenkungen auf ihren eigenen Webseiten nicht nachvollziehen können", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Ein erkennbarer Vorteil für den Verbraucher ist damit nicht verbunden." Das Unternehmen, das mit Abstand Marktführer in Deutschland ist, kündigte Berufung an.
Die Urlaubs-Trends 2015
Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK hat die Bedeutung von Katalogen leicht abgenommen. Demnach nutzen nur noch gut ein Drittel der Urlauber Reisekataloge, um sich über Angebote zu informieren. Das Internet ist für 45 Prozent das Urlaubs-Recherche-Tool. Glaubt man einer Analyse von Google und TUI, gilt das sogar für satte 80 Prozent aller Reisebuchungen.
Ganz persönlich auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten - so wollen immer mehr Deutsche urlauben, so das Ergebnis der GfK-Umfrage. Demnach sind Zusatzleistungen wie der Privattransfer zum Hotel, individuelle Ausflugserlebnisse oder die Wahl zwischen verschiedenen Flugklassen für Reisende immer wichtiger und werden häufiger nachgefragt.
Auch wenn Individualität von vielen geschätzt wird, so machen es setzen die Deutschen trotzdem gerne auf eines: die All-Inclusive-Reisen. Laut GfK wuchs diese Urlaubsform weiter leicht - damit wird ein Trend der vergangenen Jahre fortgesetzt. Mittlerweile seien 24 Prozent aller Flug- und Autoreisen, die über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebucht wurden, All-Inclusive-Reisen, so der Bericht.
Familien sind mehr unterwegs - ob mit dem Auto oder dem Flugzeug. Laut GfK ist der Familienanteil bei beiden Reisetypen, die über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebucht wurde, überproportional gestiegen. Allein im Vergleich zur vergangenen Saison 2013/14 stieg die Zahl der Buchungen um 20 Prozent an.
Reisen im Luxussegment werden ebenfalls höher nachgefragt, so die GfK. Demnach werden besonders hohe Zuwächse bei Haushalten mit höherem Einkommen, sprich ein Haushaltsnettoeinkommen größer als 4000 Euro, mehr nachgefragt.
"Wir sind der Ansicht, dass die Entscheidung mangelhaft ist, da sie die Vorteile, die Online-Hotelbuchungsportale wie Booking.com gegenüber Kunden und Unterkünften erbringen, nicht anerkennen", kritisierte Gillian Tans, Präsident von Booking.com. Online-Reisevermittler böten Transparenz, Auswahl und Informationen über hunderttausende Unterkünfte, wodurch der Verbraucher Zeit und Geld spare.
Im Februar hatten die Wettbewerbshüter den Rivalen von Expedia und HRS abgemahnt. Daraufhin passte Booking.com seine Regeln an: Danach erlaubte das Unternehmen den Hotels zwar, ihre Zimmer auf anderen Hotel-Portalen preiswerter anzubieten. Auf der hoteleigenen Website darf der Preis aber nicht niedriger sein als bei Booking.com. Doch auch diese "enge Bestpreisklausel" beschränke den Wettbewerb, erklärte Mundt.
Das Bundeskartellamt sei die einzige Wettbewerbsbehörde in Europa, die Online-Reisevermittlern die Anwendung der eingeschränkten Klausel in den Vereinbarungen mit Hotels und Unterkünften untersage, kritisierte Booking.com. Bis zu einem Ergebnis der Berufung werde Booking.com seine Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Deutschland jedoch entsprechend der Vorgaben des Bundeskartellamts ändern.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Fall des Konkurrenten HRS im Januar eine Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, Bestpreisklauseln aus seinen Verträgen mit Hotels in der Bundesrepublik zu entfernen. Dabei war es um die sogenannte weite Bestpreisklausel gegangen. Diese verpflichtete die Hotels, dem Hotelportal den jeweils günstigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet einzuräumen.