Paypal ändert seine AGB Daten für alle

Paypal will von Juli an seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Die Nutzer müssen nicht einmal zustimmen. Das ist aus Sicht von IT-Rechtlern problematisch. Was Paypal mit den User-Infos machen kann.

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Wer die Geschäftsbedingungen von Paypal liest, braucht neben juristischem Verständnis vor allem eines: viel Zeit. AGB und Datenschutzgrundsätze sind in der neuen Fassung zusammen rund 200 DIN-A-Seiten lang. Die Auflistung der Änderungen, die das Unternehmen zum 1. Juli einführen will, summiert sich auf immerhin 42 Druckseiten. Kaum ein Nutzer wird sich die Mühe machen, diese Texte zu lesen.

Dabei würde es sich lohnen: Die Lektüre zeigt, mit wem Paypal alles zusammenarbeitet, von Zahlungsabwicklern über Daten-Broker wie Acxiom bis hin zu Web-Diensten wie Facebook und Twitter – ein spannender Einblick. Sie zeigt aber auch, dass einige Passagen gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen könnten. „Bedenklich ist die Vielzahl der verschiedenen Stellen, an die Daten weitergegeben werden – teilweise auch außerhalb der EU“, sagt der IT-Rechtler Carsten Ulbricht von der Kanzlei Bartsch in Stuttgart. Auch die Vielzahl der vorgesehenen Zwecke wie auch die Vielzahl der Daten sei problematisch.

Bezahlen per PayPal

Im schnelllebigen Internetgeschäft überarbeiten viele Firmen ihre Geschäftsbedingungen regelmäßig, so auch Paypal. Hinzu kommt ein konkreter Anlass: „Aufgrund der Tatsache, dass Paypal und Ebay demnächst nicht mehr zur gleichen Unternehmensgruppe gehören werden, sondern als unabhängige Unternehmen agieren, fallen die jetzt angekündigten Änderungen ausführlicher aus als sonst“, teilt der Dienstleister auf Anfrage mit. Der aktivistische Investor Carl Icahn hatte zuvor die Aufspaltung vehement gefordert, im dritten Quartal soll es so weit sein.

Einige Änderungen beziehen sich tatsächlich auf neue Produkte. So führte das Unternehmen Ende Februar in Deutschland Paypal Plus ein – kleine Online-Händler können damit vier Bezahlmethoden aus einer Hand anbieten, neben der Paypal-Zahlung auch Lastschrift, Kreditkarte und demnächst auch Rechnung.

So weit, so unproblematisch. Die bereits geltenden Regeln wie auch die Neuerungen enthalten jedoch Passagen, die Juristen aufhorchen lassen. So versichert Paypal zwar, nur „sehr eingeschränkt“ Daten gegenüber anderen Unternehmen oder Behörden offenzulegen. Die Tabellen mit der Übersicht, wer in welchem Land was darf, füllen dann aber 46 Seiten. Dass der Bezahldienstleister sich bei Identitätsfeststellung und Bonitätsauskunft helfen lässt, überrascht nicht. Eher schon, dass er mit Acxiom zusammenarbeitet, „um zusätzliche Benutzerinformationen zu sammeln und Marketingkampagnen besser ausrichten zu können“. Der Daten-Broker verspricht einen „360-Grad-Blick“ auf Kunden. Paypal lässt sich außerdem genehmigen, Nutzern anhand ihrer E-Mail-Adresse bei Facebook und Twitter zu identifizieren und ihnen gezielt Werbung zu zeigen. All das will sich der Online-Dienst pauschal genehmigen lassen.


Paypal soll künftig Daten an Jobcenter weitergeben

Wo Raum für Interpretationen ist, entstehen Gerüchte. Das Unternehmen lässt sich ausdrücklich genehmigen, unter bestimmten Umständen Informationen an Strafverfolgungsbehörden zu liefern. Ein Hartz-IV-Forum im Netz berichtete daraufhin, dass Paypal künftig auch Daten an Jobcenter weitergeben wolle, damit diese den Missbrauch von Sozialleistungen verhindern könnten. Das schließt das Unternehmen auf Nachfrage ausdrücklich aus.

IT-Rechtler Ulbricht, der auf rechtzweinull.de bloggt, stößt sich außerdem daran, dass die Neuerungen automatisch gelten, wenn man den Dienst weiter verwendet. „Der Nutzer muss ausdrücklich zustimmen können.“ Sonst liege ein Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht vor.

Unabhängig vom Inhalt lenken die Änderungen einmal mehr den Blick darauf, dass Geschäftsbedingungen oft mehr verschleiern als erklären. Denn dass viele Nutzer sich durch die Texte kämpfen, ist unwahrscheinlich: Jeder zweite Nutzer (53 Prozent) akzeptiert die AGB meistens oder immer, ohne sie gelesen oder verstanden zu haben. Das zeigt eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverband. Gleichzeitig finden 72 Prozent die Regeln aber auch zu lang oder zu kompliziert.

„Das zeigt: Wir haben großen Handlungsbedarf“, betont der Verband. „AGB müssen verständlicher werden – und zwar ohne Kleingedrucktes und ohne eine Fachversion für Juristen.“ Es habe mit dem Alltag der Verbraucher wenig zu tun, wenn es ohne Jurastudium oder juristische Beratung nicht möglich sei, die AGB zu verstehen.

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