Abschreibungsalternative Ladenhüter gegen Gutschriften eintauschen

Vor allem die Bilanz in mittelständischen Unternehmen leidet auf Grund der meist niedrigen Eigenkapitaldecke unter Abschreibungen. Firmen wie Active bieten jedoch eine kostensparende Alternative.

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Hersteller haben oft mit riesigen Restbeständen an Schokoladen-Weihnachtsmännern zu kämpfen. Quelle: dpa

Frankfurt Die Entwicklungsabteilung des Automobilherstellers lag daneben. Es sollte die Produkteinführung des Jahres werden, nun standen die Lagerplätze voll mit den Kleinwagen. Einfach verramschen konnten sie die Fahrzeuge aber auch nicht: Das hätte die Vertriebspartner verärgert und der Marke zudem nicht gut getan. Christian Kirschbaum bot eine bessere Lösung an: Er nahm die Fahrzeuge zum Buchwert ab, bezahlte aber nicht mit Geld - sondern mit Gutschriften.

Absatzprobleme haben alle Produzenten, kaum einer hat nicht ab und zu damit zu kämpfen. Ob Parfüm, Schoko-Nikoläuse oder die nervtötende Vuvuzela zur WM. Entweder haben die Produzenten den Trend falsch eingeschätzt oder einfach zu viel produziert. Bei Elektronik-Artikeln kann die Technik eines Produkts schon überholt sein, bevor es im Ladenregal steht. Dann kommt die Ware vom Einzelhändler wieder zurück und verstopft das Lager unerwartet. Oder Lebensmittel erreichen langsam aber sicher ihr Mindesthaltbarkeitsdatum.

Ladenhüter verstopfen aber nicht nur die Regale, sondern machen sich auch in der Bilanz bemerkbar. Denn wenn der Ramsch absolut nicht mehr zu verkaufen ist, muss dort sein Wert aktualisiert werden: Er wird abgeschrieben. Wirtschaftsinstitute schätzen, dass allein in Deutschland jährlich ein hoher dreistelliger Millionenbetrag aus den Büchern genommen werden muss. „Abschreibungen bewirken eine Vermögensminderung, damit belasten sie das Eigenkapital und damit auch den Gewinn“, sagt Joachim Hennrichs, Professor für Bilanzrecht an der Universität Köln.

Besonders Mittelständler hätten mitunter geringe Eigenkapitalbestände. „Bei ihnen schlägt eine Abschreibung stärker durch“, sagt Hennrichs. Er weist darauf hin, dass gerade bei Waren eine Abschreibung gesetzlich zwingend ist, sobald ihr Wert gesunken ist. „Das Unternehmen kann eine Abschreibung daher schwer vermeiden, wenn der Wert tatsächlich sinkt“, so Hennrichs.


Nicht nur Ladenhüter taugen für das neue Geschäftsmodell

Christian Kirschbaum hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Firmen noch zu erwischen, bevor sie ihre Restanten abschreiben. Der Geschäftsführer von Active International bietet solchen Firmen nämlich einen lukrativen Deal an: Er kauft ihnen ihre Ladenhüter zum Buchpreis ab.

Das Geschäftsmodell heißt Corporate Trading (CT) und stammt aus den USA. Der Mutterkonzern und Marktführer Active machte allein 2009 einen weltweiten Umsatz von 1,5 Milliarden US-Dollar. Andere Anbieter kommen ebenfalls aus Übersee, wie zum Beispiel Icon International. Kirschbaum sagt, sein Unternehmen sei unter anderem noch in England, Frankreich, Ungarn und Polen aktiv. Damit auch Kirschbaum von dem Deal profitiert, bezahlt er nicht mit Geld. Stattdessen bekommt der Produzent für seine Ladenhüter Gutschriften vom CT-Unternehmen. Die kann er für dienstliche Hotelübernachtungen, Veranstaltungen, Werbe- und Druckaufträge oder für Frachtdienstleistungen einlösen.
Kirschbaum selbst bleibt aber mitnichten auf dem frisch erworbenen Ramsch sitzen. Dieser bekommt ein neues Etikett oder wird in ein Paket mit anderen Waren verpackt, und dann verkauft er ihn weiter. „Es gibt Warenbestände, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Art unkritisch sind, die können wir in der Regel ungehindert verkaufen“. Bei Überbeständen, die auch hierzulande noch im Regal stehen können, kann es aber Probleme geben. Dann muss Kirschbaum auf andere Vertriebskanäle ausweichen. „Wir haben aber auch schon Telefone angekauft, die nur für bestimmte Länder einen geeigneten Anschluss hatten.“ Trendartikel wie aus dem Bereich Mode gingen meist ins Ausland. Kirschbaum vertreibt den Ramsch auf eigenes Risiko, Handelspartner habe er auch dank des Mutterkonzerns in der ganzen Welt.

Nach eigenen Angaben hat Active International hierzulande schon gut 100 Kunden. Wer dazu zählt, will er nicht verraten. „Welches Unternehmen möchte schon zugeben, dass es Absatzprobleme hat?“ Er wartet gar nicht erst ab, bis die Firmen bei ihm anrufen. „Wir gehen permanent auf alle Branchen zu, von denen wir annehmen, dass Unternehmen dort Absatzprobleme haben.“ Das können nicht nur Einzelhändler mit Produktproblemen sein. Auch bei Relaunches, Markenänderungen oder Namensänderungen wird Kirschbaum aktiv.


Einlösen muss sein

Allerdings können die Firmen die Gutschriften nie für die komplette Rechnung einlösen. Maximal 25 Prozent können angerechnet werden, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Ein Beispiel: Ein Konsumgüterhersteller überlässt Active International Ramschware zum Buchwert von 100.000 Euro und erhält dafür im selben Umfang Gutschriften bei Dienstleistern. Bei einem Werbeauftrag in Höhe von 50.000 Euro würde der CT-Kunde also 12 500 Euro Rabatt bekommen. Er müsste diesen Auftrag also insgesamt achtmal erteilen, um die 100.000 Euro wieder einzustreichen. Active hat nach eigenen Angaben über 1500 Anbieter im Portfolio.

Die Handelsgutschriften muss das Unternehmen bei Active einlösen. Der Hintergrund dafür liegt in den bilanziellen Vorschriften: Verkauft das Unternehmen seine Waren, erhält es dafür eine Forderung an den, der die Waren abkauft - ob mit Geld oder Gutschriften. Über die CT-Schnittstelle kann sich das Unternehmen dann die Dienstleistungen bei den „CT-Partnern“ aussuchen. Diese wiederum profitieren ebenfalls in dem Dreier-Deal: Wird ein Vertrag mit einer hohen Summe Gutschriften abgeschlossen, kommen die Firmen immer zu diesem CT-Dienstleister, beispielsweise mit Druckaufträgen, weil sie ihr Guthaben schließlich aufbrauchen wollen.

Der bilanzielle Tausch von Ware gegen Gutschrift ist zwar legal, jedoch aus Sicht der Wirtschaftsprüfer an eine Bedingung geknüpft: Die Gutschrift ist nämlich nur dann als bilanzieller Vermögensgegenstand zu betrachten, wenn der Besitzer auch einen Nutzen daraus ziehen kann. Sprich: Er muss sie auch einlösen. „Die Haltedauer als solche ist aber kein Grund für eine Abschreibung“, sagt Bilanzrecht-Experte Hennrichs. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind von der Werthaltigkeit der Gutscheine allerdings weniger überzeugt.

„Das Problem ist, dass nur ein einziges Unternehmen diese Forderungen annimmt, und zwar das CT-Unternehmen“, sagt Christian Slota, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft UHY Wahlen & Partner. Das müsse sich jedes Unternehmen klarmachen. „Ich würde den Unternehmer fragen, ob er solche Positionen in seiner Bilanz nötig hat.“ Für Slota stellt das CT-Geschäft mehr Bilanzkosmetik dar als einen klassischen Vermögenstausch.

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