Anleihenkäufe EZB muss im Februar vor Gericht

Darf sie oder darf sie nicht? Die EZB steht wegen dem Ankauf von Staatsanleihen in der Kritik. Die Zentralbank überschreite damit ihre Kompetenzen, bemängeln Kläger. Nun geht der Streit in die nächste Runde.

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Wenn die EZB reihenweise Staatsanleihen kauft, flute sie die Märkte geradezu mit billigem Geld, bemängeln Kritiker. Quelle: dpa

Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 16. Februar erneut über den Kauf von Staatsanleihen zur Euro-Rettung durch die Europäische Zentralbank (EZB). Der Europäische Gerichtshof hatte das Programm der Notenbank von 2012 im Juni vergangenen Jahres für rechtmäßig erklärt.

Die Karlsruher Richter würden die Verfahren auf dieser Grundlage fortsetzen, wurde am Freitag mitgeteilt. Nach einer ersten Verhandlung im Jahr 2013 hatte der Zweite Senat deutlich gemacht, dass er das Programm für rechtswidrig hält, die Entscheidung aber Luxemburg überlassen – ein Novum. (2 BvR 2728/13)

Der sogenannte OMT-Beschluss („Outright Monetary Transactions“) der EZB sah vor, unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten.

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