AVL gegen DWS Keine Einigung um Riester-Provisionsrabatt

Der Fondsvermittler AVL und die Deutsche-Bank-Fondstochter DWS haben vor Gericht eine gütliche Einigung abgelehnt. In dem Streit soll geklärt werden, ob die DWS Vertriebsprovisionen, die der Vermittler seinen Kunden zurückerstattet, dem Riester-Vertrag "DWS Top-Rente" gutschreiben muss.

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Keine Einigung um Riester-Provisionsrabatt Quelle: Pressebild

FRANKFURT. Im Streit des bankenunabhängigen Fondsvermittlers AVL gegen die Deutsche-Bank-Fondstochter DWS haben beide Seiten vor Gericht eine gütliche Einigung abgelehnt. Nach der gestrigen Verhandlung über die Klage von AVL wegen eines Provisionsrabatts für ein Riester-Renten-Produkt der DWS kündigte das Landgericht Frankfurt ein Urteil für den 24. Februar an.

In dem Gerichtsstreit soll geklärt werden, ob die DWS Vertriebsprovisionen, die der Vermittler seinen Kunden zurückerstattet, dem Riester-Vertrag "DWS Top-Rente" gutschreiben muss. Bisher lehnt das Fondshaus es ab, die vollen Kaufgebühren für Fonds, den Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent des angelegten Betrages, dem Riester-Konto zuzuschlagen. Der Fondsanbieter schreibt nur die Hälfte gut. 100 Prozent gewähre man nur den Mitarbeitern, heißt es.

Ein Prozessbeobachter, der AVL nahesteht, erklärte, das Landgericht prüfe nun, ob AVL in seinem Geschäft behindert werde, wenn der größte deutsche Publikumsfondsanbieter DWS ihm seinen Rabatt vorschreibe. Die DWS äußert sich nicht zum laufenden Verfahren, zeigt sich aber "zuversichtlich" über dessen Ausgang.

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