Börse Glossar: Die wichtigsten Begriffe rund um Optionsscheine

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Option:

Das Recht, nicht jedoch die Verpflichtung, einen Basiswert zu vorab festgelegten Konditionen zu kaufen oder verkaufen.

Optionsprämie:Geldbetrag, der vom Optionskäufer für das Optionsrecht an den Optionsverkäufer zu zahlen ist. Die Optionsprämie ist immer zu zahlen, also auch dann, wenn vom Optionsrecht kein Gebrauch gemacht wird. Die Prämie ist nichts anderes als der Kurs einer Option.

Optionsschein:Ein Optionsschein (deutscher Begriff für Covered Warrant) verbrieft das Recht, nicht jedoch die Verpflichtung, den entsprechenden Basiswert (auch Underlying) zu einem bestimmten Preis an einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put). Bei Ausübung des Optionsrechts kann auch ein Ausgleich in Bargeld vorgesehen sein.

Optionsscheinpreis:Bei der Kursnotierung eines Optionsscheins werden Geld- und Briefkurs unterschieden, also der Kauf- und Verkaufspreis. Der Optionsscheinpreis wird als Geldkurs definiert. Der Wert eines Optionsscheins setzt sich aus zwei Wertkomponenten zusammen, dem Inneren Wert und dem Zeitwert.

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