Gesetzeslage Vier Wege führen in den Aufsichtsrat

Kritiker werfen Josef Ackermann und der Deutschen Bank, dass sein direkter Wechsel in den Aufsichtsrat keine gute Corporate Governance ist. Doch wie ist die Gesetzeslage im Detail? Ackermann stehen vier Wege offen.

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Die Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Cooling-off-Periode ist für Deutschlands Topjuristen eine echte Herausforderung. "Einen so spannenden Fall haben wir selten", sagte ein Aktienrechtler. Alle vom Handelsblatt befragten Experten sind sich aber einig: Es geht.

Varianten drei und vier gelten als unwahrscheinlich, weil sich Ackermann und Börsig auf der Hauptversammlung mächtig blamieren könnten. Auch werden der einfachen Variante eins kaum Chancen eingeräumt. Weg zwei gilt als am wahrscheinlichsten.

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