
Runde Marken fallen nicht über Nacht: Beim US-Aktienbarometer Dow Jones etwa lagen zwischen dem ersten Anlauf auf die 1000-Punkte-Marke Anfang 1966 und dem endgültigen Durchbruch Ende 1982 fast 17 Jahre. Dazwischen scheiterten vier Anläufe. Ihnen folgten Rückschläge von bis zu 40 Prozent.
Ganz so zäh muss es Gold nicht ergehen. Trotzdem sollten Investoren Rückschläge einkalkulieren. Fast ausschließlich Investmentnachfrage trieb den Goldpreis seit Herbst 2008 erneut in Richtung 1000 Dollar. Dagegen benötigen Industrie und Juweliere rezessionsbedingt weniger Gold, und das Altgoldangebot schnellt nach oben – besonders in der Nähe von runden Marken. Die rege Investmentnachfrage spiegeln die Zuflüsse in die mit physischen Goldbeständen besicherten Wertpapiere.
Seit Mitte 2008 erhöhte sich deren Goldbestand um 60 Prozent auf aktuell 1600 Tonnen. Zu den am schnellsten wachsenden gehören die Gold-ETFs von Zürcher Kantonalbank und Julius Bär. In der Schweiz wähnen Investoren Gold sicherer vor einer möglichen Zwangsenteignung, wie sie 1933 in den USA geschah. Bis auf die Barren von Xetra-Gold, die in Deutschland verwahrt werden, lagern die Goldbestände nahezu aller anderen Wertpapiere in Londoner Tresoren der US-Tochter der britischen Großbank HSBC.
Hinzu kommt, dass die Schweizer Fonds nach eidgenössischem Recht als Sondervermögen geschützt sind. Der deutsche Gesetzgeber erlaubt den Vertrieb physisch hinterlegten Sondervermögens hierzulande zwar nicht. Aber deutsche Anleger können die ETFs an der Börse Zürich kaufen. Unklar ist noch die steuerliche Behandlung. Die BaFin sagt, die Schweizer ETFs seien kein Investmentfonds, weil sie nur eine Vermögensklasse enthalten. Nur, was sind sie dann?
Vorsicht Steuer
Gut, der sich zurzeit als Enteignungsminister profilierende Peer Steinbrück würde die Schweizer Fonds vermutlich am liebsten mit einer Strafsteuer belasten. Das geht aber nicht, weil die Produkte steuerlich absolut transparent sind. Logisch wäre, die ETFs schlicht als Gold einzustufen. Das würde bedeuten, dass Gewinne nach einem Jahr steuerfrei wären. Alternativ könnte die Abgeltungsteuer zur Anwendung kommen.









