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Sparkassen: Haspa verteidigt Interesse an weiteren Beteiligungen

von Frank M. Drost Quelle: Handelsblatt Online

Die Reform des Kieler Sparkassengesetzes sorgt für Streit innerhalb des Sparkassenlagers. Die Haspa Finanzholding sieht sich nicht als private Bank.

Ob die Haspa nun als öffentliche oder private Bank behandelt werden muss, steht noch zur Klärung aus Quelle: IMAGO Quelle: handelsblatt.com
Ob die Haspa nun als öffentliche oder private Bank behandelt werden muss, steht noch zur Klärung aus Quelle: IMAGO Quelle: handelsblatt.com

BERLIN. Jetzt schaltet sich auch die Hamburger Sparkasse (Haspa) in den Streit um die Reform des schleswig-holsteinischen Sparkassengesetzes ein. Im Gegensatz zum Sparkassenverband Schleswig-Holstein sieht Haspa-Vorstandssprecher Harald Vogelsang in dem Entwurf keine Gefahr einer Privatisierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen. Vielmehr könnte die Haspa durch Minderheitsbeteiligungen ein Stabilitätsanker für die Sparkassen in Schleswig-Holstein werden.

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Mit der Reform will die schwarz-gelbe Regierung Beteiligungen von Sparkassen an anderen Sparkassen mit bis zu 25,1 Prozent ermöglichen. Das würde auch für die Haspa gelten. Sie firmiert als AG, ist damit also privatrechtlich verfasst, allerdings werden ihre Anteile von der Haspa Finanzholding gehalten, die eine juristische Person des alten Hamburger Rechts ist.

Seit Wochen wird kontrovers diskutiert, ob die Stiftung dem öffentlichen oder dem privaten Bereich zuzurechnen ist. Für die Haspa ist der Fall klar. "Die Haspa Finanzholding ist aufgrund ihrer öffentlichen Aufgabe, ihrer Gemeinnützigkeit und der besonderen Aufsicht der Stadt Hamburg europarechtlich eindeutig dem öffentlichen Sektor zuzuordnen", so Vogelsang. Der Gewinn der Finanzholding könne nur der Sicherheitsrücklage zugeführt oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Und ohne explizite Zustimmung der Stadt Hamburg könnte sich die Haspa Finanzholding niemals von öffentlicher Aufgabe und Gemeinnützigkeit abwenden. Daher seien europarechtliche Bedenken gegen eine Beteiligungsmöglichkeit der Haspa Finanzholding nicht gerechtfertigt, so Vogelsang.

Die endgültige rechtliche Klärung steht nach Auffassung des Sparkassenverbands Schleswig-Holstein allerdings noch aus. Ob es aber im Vorfeld eine Art Freibrief für das Gesetzesvorhaben seitens der zuständigen Generaldirektionen in der EU geben werde, halten Finanzkreise für unwahrscheinlich. Das sei auch nicht unbedingt üblich, hieß es. Sparkassenverbandspräsident Jörg-Dietrich Kamischke befürchtet, dass in letzter Konsequenz sparkassenfremde Anbieter unter Berufung auf die Kapitalverkehrsfreiheit und Niederlassungsfreiheit in der EU den Erwerb von Sparkassenanteilen erzwingen könnten.

Prinzipiell will die schwarz-gelbe Regierung in Kiel den Sparkassensektor stärken. Mehrere Institute hätten wiederholt besorgniserregende Zahlen vorgelegt. Mit der Sparkasse Südholstein hat bereits ein Institut den Stützungsfonds in Anspruch genommen, mit der Nord-Ostsee-Sparkasse wird jetzt auch die größte Sparkasse des Landes auf Hilfen angewiesen sein.Die Haspa ist bereits an vier Sparkassen in Schleswig-Holstein beteiligt, die allerdings alle als AG firmieren. Bei der Sparkasse Südholstein hat sich die größte deutsche Sparkasse bereits mit einem Nachrangdarlehen in Höhe von 50 Mio. Euro engagiert. Auch bei der Nord-Ostsee-Sparkasse hat Vogelsang bereits zum Missfallen anderer Sparkassen im Norden Hilfe signalisiert. An beiden Sparkassen würde sich die Haspa vorzugsweise direkt beteiligen.

Gegen eine prinzipielle Eigenkapitalstärkung der Sparkassen hat der schleswig-holsteinische Verband nichts einzuwenden. Doch er wehrt sich gegen die Absicht, Stammkapital einzuführen und die Möglichkeit, Anteile davon zu veräußern. Damit werde den Sparkassen kein frisches Kapital zugeführt und "zudem für Trägerkommunen ein Anreiz geschaffen, sich bei eigenen finanziellen Problemen durch Verkauf von Sparkassenanteilen zu entlasten", kritisiert Kamischke.

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