
Der Tod eines nahen Angehörigen ist ein Schock. Aber abseits aller Trauer wird der Tod in Deutschland zunehmend auch zu einer volkswirtschaftlichen Größe. Denn die Deutschen werden in den nächsten Jahren ein Volk von Erben. Schon in diesem Jahr vermachen ihnen ihre Verwandten rund 233 Milliarden Euro, zehn Milliarden mehr als noch im Vorjahr. Nach Schätzungen der Postbank steigt diese Summe in den nächsten Jahren rapide an. Im Jahr 2020 dürfte die vererbte Summe demnach bei 330 Milliarden Euro liegen.
Neben der demographischen Entwicklung sorgt ein steigendes Volksvermögen für den Anstieg. In den vergangenen drei Jahren ist das Gesamtvermögen der privaten Haushalte um knapp 690 Milliarden Euro gewachsen.
Der Erbfall wird zunehmend Alltag in Deutschland. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter 1811 Bundesbürgern im Auftrag der Postbank zeigt, wie sehr das Erben bereits heute das Leben der Deutschen prägt.
Knapp ein Drittel der Deutschen hat demnach schon mal geerbt. Und ein Großteil der Bevölkerung hat das Vermächtnis bereits eingeplant. 23 Prozent der Befragten rechnen mit einer baldigen Erbschaft, die meisten davon in den nächsten 10 bis 20 Jahren. „Erbschaften fallen längst nicht nur vermögenden Haushalten zu“, sagt Michael Meyer, Retailvorstand der Postbank.
In Bezug auf die Erbschaft ist die Wiedervereinigung Deutschlands noch längst nicht vollzogen. Ostdeutsche erben weniger als die Einwohner im Westen. Erbschaften im Wert von mehr als 100.000 Euro erwarten 19 Prozent der Westdeutschen, aber nur drei Prozent der Ostdeutschen.
Womit können die Erben rechnen? Am häufigsten wird Geld vererbt, drei Viertel der Befragten gaben das zumindest an. Auch Eigenheime (38 Prozent), Möbel (34 Prozent) oder Schmuck werden an die Nachfolgegeneration weitergegeben. „Je höher der Wert einer Erbschaft, desto stärker nimmt aber der Anteil von Alleinerben laut unserer Studie zu“, erklärt Meyer.
Welche Steuern Erben zahlen müssen
Besonders kritisch stehen die Deutschen der Erbschaftsteuer gegenüber. 55 Prozent finden Steuern auf Erbschaften „grundsätzlich nicht richtig“. Dabei müssen nur die wenigsten überhaupt etwas vom Erbe an den Fiskus abführen. "Die Freibeträge sind relativ hoch und es gibt einige Möglichkeiten, die Steuersätze zu minimieren", sagt Wolfgang Wawro, Vorstandsmitglied des Deutschen Steuerberaterverbandes.
Das selbst genutzte Eigenheim bleibt für Kinder oder Lebenspartner unabhängig vom eigentlichen Wert immer steuerfrei, wenn die Erben mindestens zehn Jahre in dem Objekt wohnen. In diesem Falle müssen die Kinder aber tatsächlich einziehen, eine Nutzung als Zweitwohnsitz reicht beispielsweise nicht. Bei Kinder liegt die steuerfreie Obergrenze bei der Wohnfläche bei 200 Quadratmetern.
Erbschaftsteuer wegrechnen
Ein weitere Trick: Nießbrauch-Belastungen auf einem Grundstück minderten bis 2008 nicht den Nachlass. Seit der Erbschaftsteuerreform kann der Kapitalwert solcher Belastungen vom Nachlass abgezogen werden. Und: Für Wohnzwecke vermietete Grundstücke werden bei der Nachlassermittlung nur mit 90 Prozent des nach dem Bewertungsgesetz ermittelten Wertes angesetzt. "Der Nachlass von zehn Prozent soll der Förderung der Wohnungswirtschaft dienen", erklärt Wawro.
Wie sich die Reduzierung auswirkt, zeigt ein Rechenbeispiel für ein Mietshaus im Wert vom 700.000 Euro mit einem Steuerwert für den Nießbrauch von 300.000 Euro. Wenn ein Kind das Haus erbt, muss es keine Erbschaftsteuer zahlen. 70.000 Euro werden vom Wert wegen der Vermietung abgezogen. 270.000 Euro lassen sich wegen des Nießbrauchs abziehen. Die restlichen 360.000 Euro liegen innerhalb des persönlichen Freibetrages von 400.000 Euro.
Erbschaftsteuersätze in Prozent
Bis zu einem Erbe von (in Euro)Steuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III75.00071530300.000112030600.0001525306.000.00019303013.000.00023355026.000.000274050mehr als 26.000.000304350
seit dem 1.Januar 2010. Für Betriebsnachfolger gelten unabhängig vom Verwandtschaftsgrad die Abgabesätze der Steuerklasse I. Quelle: Postbank.
Die Freibeträge sind üppig bemessen und dürften in den meisten Fällen kaum ausgeschöpft werden. Bei Ehegatten mit Steuerklasse I betragen sie eine halbe Million Euro. Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erben, Enkel, deren Eltern noch leben, 200.000 Euro. Nur eine Minderheit der Deutschen erzielt ein Erbe in dieser Höhe.
Welche Freibeträge beim Erbe gelten
Die Sätze für höhere Vermächtnisse sind moderat. Bis 75.000 Euro liegen sie bei Erben mit Steuerklasse I etwa bei sieben Prozent, bei 300.000 Euro liegen sie bei elf Prozent. Maximal werden in dieser Steuerklasse 30 Prozent fällig, bei einem Erbe von mehr als 26 Millionen Euro.
Steuern fallen natürlich nur bei Einkünften aus dem Erbe an. In vielen Fällen hinterlässt der Erblasser aber Schulden. "Erben sollten das Vermächtnis schnellstens und sorgfältig prüfen", sagt Markus Feck, Finanzexperte von der Verbraucherzentrale NRW. Sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls können nur vermeintlich Begünstigte das Erbe beim zuständigen Nachlassgericht ausschlagen.
Wer diese Frist verpasst, dem droht die Übernahme der Verbindlichkeiten. Auch Steuerschulden und Verpflichtungen aus Miet- oder Kaufverträgen sowie Schadenersatzansprüche gehen dann auf die nächste Generation über.
Steuerfreibeträge
Erben mit Steuerklasse I
Freibetrag in Euro
Ehegatten500.000Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder400.000Enkel, deren Eltern noch leben200.000Enkel, nach dem Tod der Eltern400.000Eltern als Erben100.000Erben mit Steuerklasse IIFreibetrag in EuroEltern im Falle der Schenkung20.000Schwestern, Bruder20.000Nichten, Neffen20.000Schwiegersohn, Schwiegerkinder20.000Geschiedene20.000Erben mit Steuerklasse IIIFreibetrag in EuroEingetragener Lebenspartner500.000Sonstige Erben, etwa Kusinen, Vetter20.000Quelle: Postbank.
Neben Steuern, Recht und Schuldenprüfung bleibt noch das wichtigste Gebot bei einer Erbschaft zu beachten: Friedliches Einvernehmen mit den Angehörigen zu wahren. Wenn es um viel Geld geht, werden viele Menschen emotional. Die Popstbank-Umfrage zeigt: Bei jeder sechsten Erbschaft in Deutschland kommt es zum Streit. Häufigste Ursache ist, dass „einige Hinterbliebene sich benachteiligt fühlen“ (73 Prozent).
Der schnöde Mammon
Im Erbfall eskalieren schon lange schwelende Streitigkeiten. Der zweithäufige Grund für Differenzen: 57 Prozent der Befragten gaben an, dass „die Hinterbliebenen schon vor dem Erbfall zerstritten waren“. Ein fehlendes gültiges Testament wird dagegen deutlich seltener als Streitursache angegeben. In mehr als der Hälfte der Fälle hat der Erblasser seinen letzten Willen schriftlich fixiert.









