Unerwartete Steuervorteile Hoffnung für Filmfonds-Anleger

Die bayerische Finanzverwaltung hat ihre Meinung über einen Filmfonds geändert. Die Folge: Steuervorteile bleiben erhalten, so dass nur noch eine kleine Differenz zwischen prognostizierter und nun tatsächlich möglicher Rendite bleibt.

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Tausende von Anleger müssen Steuernachzahlungen befürchten. Quelle: dpa

DÜSSELDORF. Mit einer Übertragung des Sinneswandels in steuerlicher Hinsicht vom Filmfonds Kaldeo III der LHI auf vergleichbare Fonds ist nach der Ansicht von Fachleuten allerdings nicht zu rechnen. Oliver Porr, Geschäftsführer der LHI warnt: "Deshalb können nicht alle Filmfondsanleger aufatmen."

Das sieht auch Tibet Neusel, Steuerexperte beim Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz, der Filmfondsbeteiligte unterstützt, so: "In der Mehrzahl der Fonds sind die steuerlichen Probleme noch hochbrisant, die Finanzverwaltung hält an ihrer aggressiven Haltung fest." Das heißt: Steuermindernde Anfangsverluste werden aberkennen und Steuernachzahlungen gefordert.

Garantien werden zum Nachteil

Im Jahr 2005 hatten sich rund 3 500 Anleger mit 350 Mio. Euro an dem Filmfonds Kaledo III beteiligt. Er war nach einem in dieser Zeit typischen Muster gestrickt. Anleger gaben Fonds Geld (Kommanditkapital). Die Fonds bezahlten damit Firmen, die Filme herstellten. Denn die Fonds verfügten selbst weder über Kameras noch Studios. Dennoch waren die Anleger im steuerrechtlichen Sinne Filmhersteller. Das führte dazu, dass die kompletten Fondseinlagen im Beteiligungsjahr das zu versteuernde Einkommen minderten. Die Einlage musste dabei noch nicht einmal komplett überwiesen werden, sondern wurde von Banken zum Teil vorfinanziert. Für die fertigen Filme zahlten die Filmverleiher später Lizenzgebühren. Um diese Lizenzeinnahmen voll oder wenigstens zum Teil abzusichern, wurden Schuldübernahmeverträge mit Banken abgeschlossen, mit denen die Banken die Lizenzzahlungen gegenüber dem Fonds garantierten.

Zwischen 1997 und 2005 investierten Deutsche rund zwölf Mrd. Euro in Filmfonds. Ein sehr großer Teil war mit derartigen Schuldübernahmeverträge versehen. Später verweigerten Finanzämter die Anerkennung der Steuervorteile und forderten Steuernachzahlungen. Das letzte Wort wird voraussichtlich der Bundesfinanzhof (BFH) haben.

Der BFH wird entscheiden, ob die Garantien sogenannte "abstrakte Schuldversprechen" sind, wie die Finanzverwaltung behauptet. Bekommt die Steuerbehörde Recht, müssen Tausende von Anlegern Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe befürchten. Erkennen die Richter hingegen auf einen Schuldübernahme-Vertrag, bleiben die Vorteile erhalten, wie sich das aufgrund besonderer Umstände beim Kaledo III abzeichnet.

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