Urteil Kunde muss für Kontoauszug nicht zahlen

Die Deutsche Bank darf ihren Kunden nicht unaufgefordert einen Kontoauszug zuschicken und dafür eine Gebühr verlangen. So entschied das Landgericht Frankfurt.

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Ob gewünscht oder nicht: Bislang mussten Kunden für zugeschickte Kontoauszüge zahlen. Quelle: handelsblatt.com

Das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde von derVerbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstritten, teilte der Verband am Donnerstag in Berlin mit. Auch andere Banken dürften nun ihre Gebührenpraxis prüfen, erwartet die Verbraucherzentrale.

In seiner bereits am 8. April verkündeten Entscheidung erklärte das Gericht eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank für unzulässig: Danach ist die Deutsche Bank berechtigt, Kunden "Kontoauszüge und Kontoabschlüsse durch die Post oder in sonstiger Weise zugehen zu lassen, wenn diese 30 Bankarbeitstage lang nicht abgerufen wurden". Hierfür "kann die Bank ein Entgelt in Rechnung stellen", das sich auf 1,94 Euro belief. Das Landgericht sieht das nicht so: Hole ein Kunde die Kontoauszüge nicht ab, verlange er damit nicht automatisch deren Zusendung (Az.: 2-25 O 260/10).

Die Deutsche Bank kann gegen das Urteil in Berufung gehen. Ein Sprecher des Instituts sagte: "Die Deutsche Bank muss die Urteilsbegründung zunächst prüfen." Die Deutsche Bank werde das Entgelt für den automatischen Ausdruck von Kontoauszügen aber vorerst nicht mehr erheben. Erfahrungsgemäß hole die Mehrzahl der Kunden regelmäßig ihre Kontoauszüge ab.

Die Verbraucherzentrale hatte gegen die Deutsche Bank geklagt, weil bei ihr eine Beschwerde eines Verbrauchers vorlag. Ähnliche Gebührenklauseln für sogenannte Zwangskontoauszüge gibt es aber auch bei vielen anderen Banken und Sparkassen.

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