
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht hat eine Sonderprüfung gegen den Versicherungskonzern Ergo eingeleitet. Wie eine Sprecherin der Behörde dem Handelsblatt auf Anfrage bestätigte, fordert die Bafin von der Ergo die Aufklärung der Themen, die seit Wochen die Schlagzeilen bestimmen. „Die Bafin steht zu den aktuellen Themen der Medienberichterstattung über Ergo mit dem Unternehmen in engem und regelmäßigen Kontakt“, sagte die Sprecherin. „Die Bafin lässt sich ausführlich berichten und prüft die Dinge gegebenenfalls auch vor Ort.“
Trotz der Probleme hält der Mutterkonzern Munich Re an seinem umstrittenen Erstversicherer fest. Der Vorstandschef von Munich Re, Nikolaus von Bomhard, wies nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Forderungen von Analysten zurück, der Rückversicherer solle sich von Ergo trennen. Bei einem Frühstück in Johannesburg sagte er der Zeitung zufolge: „Wir lösen die Probleme dort, wo sie entstanden sind.“ Einzelne Vorfälle im Hause Ergo seien unakzeptabel und würden gründlich aufgearbeitet.
Die Analysten von JP Morgan hatten dagegen zuletzt in einem Bericht geschrieben, die Berichterstattung über Ergo habe das Potenzial, eine strategische Kehrtwende innerhalb des Rückversicherers auszulösen. Der Aktienmarkt werde positiv reagieren, wenn sich Munich Re zu einem Verkauf der Ergo entschlösse. Denn bei Ergo sei das knapp Kapital der Gruppe nicht optimal eingesetzt. Das entspricht bisher jedoch nicht der Strategie des Managements.
Der Konzern setzt bewusst sowohl auf Rück- als auch auf Erstversicherung, um damit seine geschäftlichen Risiken zu streuen. Im Idealfall soll dann das Privatkundengeschäft der Ergo für Stabilität sorgen, wenn es mal im Firmenkundengeschäft mit anderen Versicherern nicht so gut läuft. Im ersten Quartal ging diese Strategie jedoch nicht auf. Munich Re musste wegen der zahlreichen Naturkatastrophen einen Verlust von knapp einer Milliarde Euro verbuchen, der Erstversicherer Ergo lieferte zum Ausgleich nur einen geringen Gewinnbeitrag.
Die Arbeitnehmer der Ergo hatten sich bereits Mitte Juni gegen eine Abspaltung einzelner Unternehmensteile ausgesprochen. „Spontane Forderungen Einzelner, die zur Lösung des Problems eine Trennung vom Strukturvertrieb fordern, bewerten wir als unüberlegt und maßlos überzogen“, erklärten rund 100 Betriebsräte der Ergo Lebensversicherung Mitte Juni in Hannover in einer Resolution. „Es darf nicht zugelassen werden, dass wenige verantwortungslose Personen das Ansehen unserer Kolleginnen und Kollegen in den Dreck ziehen und sie und ihre Familien einer ungerechtfertigten und undifferenzierten Hetzkampagne ausgesetzt werden“, reagierten die Betriebsräte auf die Fehler innerhalb der Ergo-Gruppe.
„Eine Trennung von der HMI-Organisation bedeutet aus meiner Sicht nichts anderes, als dass für ein inakzeptables Fehlverhalten einiger schätzungsweise circa 1.000 völlig unschuldiger Beschäftigte, selbständige Vertriebspartner gar nicht mitgerechnet, in Mithaftung genommen würden“, erklärte auch die „Neue Assekuranz Gewerkschaft" (NAG) in einem Schreiben an Munich-Re-Chef und Ergo-Aufsichtsratsvorsitzenden Nikolaus von Bomhard.
„Ergo hat einen ganzen Strauß an Problemen“
Bei der Untersuchung der Bafin geht es konkret um tausende von geprellten Riester-Kunden. Vor kurzem wurde bekannt, dass Ergo ihren Kunden höhere Kosten bei Riester-Verträgen berechnete, als vertraglich vereinbart. Die Versicherung hat sich inzwischen öffentlich für die Fehler entschuldigt und angekündigt, die Kunden zu entschädigen. Nach Angaben der Ergo geht es um fünf bis sechs Millionen Euro.
Damit allerdings ist das Problem noch nicht gelöst. Denn Ergo hat ihren Kunden nicht nur zu viel Geld abgenommen, sondern dies auch jahrelang verschwiegen. Wie die Versicherung bestätigte, war der Abrechnungsfehler im Konzern seit Oktober 2005 bekannt. Trotzdem blieb er mehr als fünf Jahre lang unbearbeitet.
„Ergo hat hier einen ganzen Strauß von Problemen“, sagt Andreas Lang, Spezialist für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Nieding + Barth. „Einerseits wurden die Kunden massenhaft falsch abgerechnet. Das wird die Bafin voraussichtlich auch ahnden. Und natürlich hätte die Aufsichtsbehörde von diesem schwerwiegenden Fehler umgehend unterrichtet werden müssen, als Ergo ihn 2005 feststellte. Dass dies nicht geschah, ist ein weiterer Verstoß.“
Zusätzlich zu diesen beiden Verstößen kommt noch ein bilanzrechtliches Problem. Da Ergo jahrelang falsch abrechnete, muss dieser Fehler auch in die Bilanz eingeflossen sein. „Die ordnungsgemäße Bilanzierung ist natürlich eines der höchsten Gebote der Aufsichtsbehörde“, sagt Lang. "Fehler gegen die Bilanzpflicht können mit erheblichen Ordnungsgeldern belegt werden. Da hier ein ganzes Bündel von Verstößen vorliegt, sind aber auch härtere Maßnahmen denkbar. Als schärfstes Schwert kann die Aufsichtsbehörde die Abberufung von Geschäftsleitern verlangen und diesen Geschäftsleitern die Ausübung ihrer Tätigkeit versagen."
Wie Ergo dem Handelsblatt auf Anfrage bestätigte, leistet der Konzern dem Wunsch der Bafin nach Aufklärung uneingeschränkt Folge. Zu Details könne sich die Versicherung nicht äußern. Ergo-Sprecherin Alexandra Klemme: „Das weitere Vorgehen liegt im Ermessen der Bafin.“









