Wahlrecht Erstmals Wahl nach fünf Jahren

Hessen sieht sich selbst als das wirtschaftsstarke Bundesland in der Mitte Deutschlands. Hier sind sind 4,4 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, über die Zusammensetzung des neuen Landtags zu entscheiden.

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Das deutsche Wahlrecht sieht eine Erst- und Zweitstimme vor. Quelle: dpa

HB WIESBADEN. In Hessen haben die Bürger wie bei der Bundestagswahl eine Erststimme für einen Direktkandidaten und eine Zweitstimme für eine Parteiliste. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt.

Die Volksvertretung in Wiesbaden zählt gemäß der Verfassung 110 Sitze. 55 Bewerber werden aus den Wahlkreisen direkt in den Landtag gewählt, weitere 55 Bewerber kommen von den Parteilisten.

Überhangmandate sind nicht vorgesehen. 17 Parteien treten diesmal zur Landtagswahl an. Von den 6,1 Millionen Hessen sind knapp 4,4 Millionen wahlberechtigt.

Erstmals findet die Landtagswahl nach fünf Jahren statt. Die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre war 2002 beschlossen worden. Der neue Landtag soll am 5. April 2008 in Wiesbaden zur konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

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