Frankfurt Die Finanzaufsicht fürchte, dass die in Altverträgen garantierten hohen Guthabenzinsen von 3,5 Prozent und mehr die Bausparkassen in Schieflage bringen könnten, berichtet die Wirtschaftswoche vorab. Deshalb werbe die Bafin im Bundesfinanzministerium dafür, das Bausparkassengesetz so zu ändern, dass Altsparern künftig leichter gekündigt werden kann – notfalls sogar von der Aufsichtsbehörde selbst. Das Finanzministerium erklärte am Samstag, konkrete Pläne für eine Rechtsänderung gebe es derzeit nicht.
Viele Bauspar-Kunden profitieren von den hohen Sparzinsen, besorgen sich die Kredite aber zu günstigeren Konditionen bei Banken. Das bringt die Bausparkassen unter Druck.
"Es gibt zur Zeit keine konkrete Planung, das Bausparkassengesetz zu ändern", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Allerdings stamme das Bausparkassengesetz aus dem Jahr 1991. "Über Anpassungen wird daher laufend nachgedacht, einen konkreten Zeitplan gibt es nicht", merkte der Sprecher an.
Dem Bericht zufolge schreckt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vor einer solchen "Generalermächtigung" jedoch zurück. Das Ministerium befürchte, dass dadurch das Vertrauen in den Bausparvertrag als wichtiges Element für die Immobilienfinanzierung Schaden nehmen könnte.
Unterdessen müssen sich die Bausparkassen laut Wirtschaftswoche einem sogenannten Stresstest unterziehen. Die BaFin will herausfinden, welche Auswirkungen eine länger andauernde Niedrigzinsphase auf die Institute hätte. Die Ergebnisse sollen bis Ende Januar vorliegen.