Beleidigungen im Netz Internetportal ist für Trolle verantwortlich

Die Online-Kritik an einem Fährschiffer fiel beleidigend aus. Er kann dafür Schadensersatz verlangen, urteilte der Europäische Gerichtshof. Das betroffene Internetportal ist für die anonymen Kommentare verantwortlich.

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Der Fall betraf wütende und unflätige Anfeindungen gegen einen Fährschiffer, die anonyme Verfasser auf einer großen estnischen Nachrichtenwebseite hinterlassen hatten. Quelle: ap

Straßburg Eine Nachrichtenwebseite aus Estland ist für anonyme Kommentare verantwortlich und muss Bedrohungen und Hetze auch ohne einen Hinweis von Betroffenen löschen. Eine Forderung von Schadensersatz gegen das Portal sei daher rechtens, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg.

Das Urteil gilt für den konkreten Fall und muss in anderen Staaten bei einer anderen rechtlichen Ausgangsposition so nicht umgesetzt werden. Das Gericht befand jedoch auch, dass die geschützte Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werde, wenn Mitgliedsstaaten die Betreiber von Webseiten zum Entfernen von offenkundig rechtswidrigen Kommentaren verpflichten.

Der Fall betraf wütende und unflätige Anfeindungen gegen einen Fährschiffer, die anonyme Verfasser auf einer großen estnischen Nachrichtenwebseite hinterlassen hatten. Bei dem Streit ging es um die Frage, ob in Estland Fähren vor der Küste das Eis brechen und eine Auto-Überfahrt unmöglich machen dürfen. Gerichte des Landes hatten den Betreiber des Nachrichtenportals, die Delfi AS, deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Nachrichtenseite hatte die anstößigen Kommentare erst entfernt, nachdem Anwälte des Opfers dies gefordert hatten. Dies ist das gängige Verfahren auch in Deutschland. Das bestätigten die Straßburger Richter im Prinzip. Allerdings hätten die Kommentare in diesem Fall „Hetze und direkte Drohungen gegen die körperliche Unversehrtheit von Personen“ enthalten. In einer solchen Situation könnten die Betreiber von Portalen verpflichtet werden, die Drohungen auch ohne einen Hinweis von Betroffenen zu entfernen.


Urteil gilt nur für konkreten Fall

Das Gericht verlangte nicht, dass Webseiten alle Wortmeldungen von vornherein filtern müssten. Das würde die Meinungsfreiheit auf Nachrichtenseiten zu stark einschränken. Die Richter erklärten, dass ihr Urteil nicht für andere Diskussionsforen oder Online-Netzwerke gelte.

Allerdings wäre Delfi nach Meinung der Richter durchaus in der Lage gewesen, schneller zu handeln. Der Betreiber habe die technischen Möglichkeiten gehabt, Kommentare zu kontrollieren. Es gäbe ein automatisches Löschsystem, um vulgäre Begriffe herauszufiltern, und ein Warnsystem, mit dem andere Nutzer die Netzverwalter über Beleidigungen informieren können. Außerdem habe die Nachrichtenseite auch in anderen Fällen von sich aus Kommentare gelöscht. Somit übten die Betreiber ein gewisses Maß an Kontrolle über den Kommentarbereich aus.

Delfi hatte vor dem Gerichtshof geklagt, weil es sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Diese Klage haben nun die 17 Richter der großen Kammer mit 15 gegen zwei Stimmen zurückgewiesen. Das Urteil der estnischen Gerichte sei „eine berechtigte und angemessene Beschränkung der Meinungsfreiheit des Portals“ gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die vom estnischen Gericht verhängte Geldstrafe von umgerechnet 320 Euro sei nicht übertrieben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Instituition des Europarates, nicht der Europäischen Union (EU).

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