BGH-Urteil Banken müssen Lebensversicherungen nicht rückabwickeln

Banken können aufatmen, Verbraucher nicht: An Darlehen gekoppelte Lebensversicherungen müssen nicht durch das kreditgebende Institut rückabgewickelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
„Der BGH hat dem ausufernden Verbraucherschutz bei verbundenen Verträgen einen Riegel vorgeschoben“, sagt Bankenexperte Nils Andersson-Lindström. Quelle: dpa

Karlsruhe Wer sein Darlehen mit einer Kapitallebensversicherung gekoppelt hat, kann nicht auf Rückabwicklung der Versicherung durch das kreditgebende Institut hoffen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Weder handele sich bei den Verträgen um ein sogenanntes verbundenes Rechtsgeschäft noch seien sie als wirtschaftliche Einheit zu sehen, begründete der Vorsitzende Richter den Beschluss des XI. Senats.

Im Fokus stand ein Darlehen, das mit einer Lebensversicherung abgesichert wurde, um den Kredit später damit abzulösen. (Az.: XI ZR 406/13 - GVP-Kategorie X13). Die Klägerin hatte beide 2002 abgeschlossenen Verträge im Jahr 2011 widerrufen. Hätte der BGH die Bank zur Rückabwicklung der Versicherung verurteilt, hätten die Raten zurückgezahlt werden müssen – eine Möglichkeit für die Verbraucher, ohne Verluste aus solchen Verträgen herauszukommen.

„Nach einer ganzen Reihe bankenunfreundlicher Entscheidungen hat der BGH dem ausufernden Verbraucherschutz bei verbundenen Verträgen einen Riegel vorgeschoben“, sagte Bankenexperte Nils Andersson-Lindström von der Kanzlei Schultze & Braun. Die BGH-Entscheidung betreffe eine große Zahl an Banken und Verträge in einem Volumen von mehreren Milliarden Euro. Den Kunden bleibt nun, an Darlehen gekoppelte Lebensversicherungen im Zweifelsfall zu kündigen und lediglich den Rückkaufswert zu erhalten – oder die Beiträge weiter zu bezahlen.

Lebensversicherungen zur späteren Tilgung von Krediten gelten längst als Verlustgeschäft für Schuldner und werden kaum noch zu diesem Zweck abgeschlossen. Steuerprivilegien sind abgeschafft und Überschüsse fallen häufig geringer aus als erwartet. Meist fehle dann viel Geld, wenn der Kredit abgelöst werden soll, sagte Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Verbraucher haben mit Zitronen gehandelt und ein schlechtes Geschäft gemacht.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%