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Dienstwagenrechner 2024

Der Dienstwagenrechner ermöglicht die Berechnung des geldwerten Vorteils, der sich durch die Nutzung eines Dienstwagens ergibt und der versteuert werden muss.


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Dienstwagen leasen

Wie funktioniert der Dienstwagenrechner 2024?

Mit dem Dienstwagenrechner lässt sich der Netto-Privatanteil ermitteln, den man durch den Firmenwagen erhält. Das heißt: Mithilfe des Rechners können Sie Ihren Nettolohn mit und ohne den Firmenwagenanteil berechnen. Als Berechnungsmethoden können Sie zwischen der 1 %-Regelung und der Fahrtenbuchregelung wählen. Diese Funktion ermöglicht es Ihnen, zu ermitteln, welche der Varianten für Sie am günstigsten ist.

Zunächst müssen Sie im rechten Feld des Rechners die Berechnungsmethode auswählen, die Sie nutzen. Hier können Sie zwischen den Optionen Fahrtenbuch oder 1 %-Regelung wählen.

1 %-Regelung

Bei der Wahl der 1 %-Regelung geben Sie zunächst den Listenpreis des Fahrzeugs (brutto) ein. In den Folgefeldern muss die einfache Entfernung zum Arbeitsplatz angegeben werden und die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung. Außerdem ist die Angabe Ihres Bruttolohns erforderlich. Im Abschnitt Besteuerungsmerkmale müssen Sie Ihre Steuerklasse und Ihr Bundesland eintragen.

Zusätzlich ist die Angabe Ihres Geburtsjahres erforderlich sowie die Angabe, ob Sie Kinder haben und einen monatlichen Freibetrag und ob Sie Kirchensteuer zahlen. Im letzten Abschnitt müssen Sie Angaben zu Ihren Vorsorgeaufwendungen machen. Hier geht es um die Ausgaben zu Renten- und Krankenversicherung. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, müssen Sie eintragen, wie hoch Ihr Zusatzbeitragssatz ist.

In der grauen Box auf der der rechten Seite kann außerdem das Besteuerungsjahr gewählt werden, darunter sehen sie das Ergebnis der Berechnung.

Abrechnung mit dem Fahrtenbuch

Bei der Fahrtenbuchregelung kommt es zunächst auf die Abschreibungsart des Firmenwagens an. Sollten Sie „Prozentual“ wählen, folgen nun wieder der Bruttolistenpreis plus jährliche prozentuale Abschreibung, die jährliche Laufleistung insgesamt und Ihre private Laufleistung, die Sie mit dem Fahrtenbuch ermitteln müssen.

Hinzu kommen die Kosten für die Autoversicherung, die Kfz-Steuer, den Kraftstoff und die Inspektionen / Reparaturen / Ersatzteile (wie Reifen). Die Eingaben danach sind dieselben wie bei einer 1 %-Regelung. Nehmen Sie sich Zeit für detaillierte Informationen, nur so können Sie exakt Ihren geldwerten Vorteil durch die Nutzung des Dienstwagens und Ihren Netto-Privatanteil berechnen.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Ein geldwerter Vorteil ist eine Vergütungsvariante, die nicht in Geld, sondern durch eine Leistung erfolgt. Dabei handelt es sich immer um Sachbezüge oder -leistungen Ihres Arbeitgebers an Sie. Diese Leistungen müssen versteuert werden, die Sozialversicherungspflicht wird dabei berücksichtigt.

Der Dienstwagen ist die bekannteste Form des geldwerten Vorteils. Der Arbeitgeber überlässt ihn dem Arbeitnehmer, der diesen in aller Regel auch privat nutzen darf. Diese Privatfahrten sind der geldwerte Vorteil, der durch einen Dienstwagen entsteht, denn immerhin muss der Arbeitnehmer privat keinen Pkw anschaffen.

Der Begünstigte kann prinzipiell jährlich neu entscheiden, welche Berechnungsmethode angewendet wird. Die 1 %-Regelung ist die bequemere Wahl, denn sie ermöglicht eine pauschale Bestimmung des privaten Nutzungswerts. Das Führen eines Fahrtenbuchs empfinden die meisten Nutzer von Dienstwagen als lästig, dabei darf aber nicht übersehen werden, dass es eigentlich die genauere Methode ist und dass diese sich bei einer dienstlichen Nutzung unter 50 % sehr lohnen kann. Für die 1 %-Regelung von Arbeitnehmern sind für die Berechnung der Listenpreis und die einfache Entfernung zum Arbeitsort als Angaben erforderlich.

Rechenbeispiel 1 %-Regelung:

  • Listenpreis: 45.000 Euro
  • Entfernung zur Arbeitsstätte: 20 km
  • 1 % vom Listenpreis: 450 Euro
  • Berücksichtigung der Entfernung: 0,03 % vom Listenpreis mal einfache Entfernung = 45.000 x 0,03 % x 20 km = 270 €
  • Addition der Werte: 450 + 270 = 720 € = geldwerter Vorteil des Firmenwagens

Der geldwerte Vorteil wird versteuert, indem er dem Bruttolohn zugeschlagen wird. Um den geldwerten Vorteil und damit die Steuerlast zu mindern, kann eine Selbstbeteiligung gezahlt werden, diese darf den geldwerten Vorteil aber nicht übersteigen. Die betreffenden Werte werden übrigens immer auf volle 100 € abgerundet.

Verwendung der Fahrtenbuchmethode

Ein einfaches Rechenbeispiel für die Fahrtenbuchmethode ist wenig sinnvoll, denn es fließen zu viele Faktoren ein. Der Fahrer muss jede Fahrt penibel im Fahrtenbuch dokumentieren. Er unterscheidet zwischen

  • reinen Dienstfahrten
  • reinen Privatfahrten
  • dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie
  • Familienheimfahrten

Die tatsächlichen Kosten sind wie oben beschrieben ebenfalls zu berücksichtigen. Hinzu kommt die Abschreibung des Dienstwagens. Damit das Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird, muss es folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Datum jeder Fahrt
  • Kilometerstand bei Fahrtbeginn und -ende
  • Reiseziel (privat oder dienstlich, dienstlich mit Grund)
  • bei Umwegen auch die Reiseroute
  • Reisezweck
  • bei Dienstfahrten der aufgesuchte Kunde oder Geschäftspartner

Es gibt elektronische und nach Angaben der Vertreiber auch finanzamtssichere Fahrtenbücher, die mit dem Navi gekoppelt sind. Es gab aber auch Fälle, in denen das Finanzamt diese Elektronik nicht anerkannte. Im Zweifelsfall sollte vor dem Kauf und der Verwendung ein Steuerberater konsultiert werden.

Welche Methoden der Berechnung bringt mehr Vorteile?

Dienstwagenrechner: Geldwerten Vorteil berechnen

Die 1 %-Methode überzeugt vor allem durch ihre einfache Anwendung. Aufzeichnungen über jede Fahrt oder Belege über Kosten, die mit dem Fahrzeug verbunden sind, entfallen. Doch es gibt viele Fälle, in denen das Fahrtenbuch genauer und für den Dienstwagennutzer günstiger ist. Das hängt unter anderem mit dem Abschreibungswert des Wagens und mit manchmal überdurchschnittlich hohen Kosten für Reparaturen zusammen. Gerade Dienstwagennutzer, die ihr Fahrzeug überwiegend dienstlich nutzen, sollten sich nicht scheuen, ein Fahrtenbuch zu führen.

Autor: Sören Imöhl

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