Verbraucher werden jetzt besser vor "untergeschobenen" Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) geschützt. Bisher war es möglich, dass die Betreibervorauswahl einfach auf Zuruf eines Dritten hin umgestellt werden. Künftig muss die Umstellung schriftlich veranlasst oder bestätigt werden. Das Gesetz ist bereits am 4. August in Kraft getreten. Foto: dpa