Streitigkeiten in Familien, Fragen wie Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht oder Versorgungsausgleich werden jetzt anwenderfreundlich geregelt werden. Das gilt auch für das Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dazu gehören unter anderem Vormundschafts-, Betreuungs- und Unterbringungssachen, aber auch Nachlass- und Registersachen, Foto: dpa