Als verfassungswidrig hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Hartz IV-Sätze eingestuft im April eingestuft, nun stellte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen am Montag den ersten Teil des Gesetzesentwurfs zur Hartz IV-Neuregelung vor. Er befasst sich damit, welche Bildungsangebote Kinder aus Hartz-IV-Familien künftig bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich insbesondere die Regelsätze für Kinder kritisiert. Bislang bekommen sie 60 Prozent des Betrags für Erwachsene, Mittel für Bildung sind dort nicht vorgesehen. Das soll sich laut Von der Leyens Entwurf ändern: Zwar wird es ab 2011 nicht mehr Geld für Bildung, dafür jedoch unter anderem Sachleistungen von insgesamt 620 Millionen Euro jährlich geben.
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