Wer mit dem Prädikat "gesundheitsfördernd" werben darf
Unternehmen die mit einer gesundheitsfördernden Wirkung ihrer Produkte werben, müssen den Effekt bei der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (efsa) nachweisen. WirtschaftsWoche Online zeigt, welche Versprechen weiter gemacht werden dürfen und wer mit seinen Gesundheitssprüchen durchfiel.