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Jobsuche & Bewerbung: Nichtigkeiten als Kündigungsgrund

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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die umstrittene Kündigung einer Kassiererin wegen der Unterschlagung von 1,30 Euro aufgehoben. Zugunsten der Kassiererin werteten die Richter, dass „Emmely“ schon seit 31 Jahren in dem Supermarkt arbeitete und sich damit ein hohes Maß an Vertrauen erworben habe. Dieses Vertrauen könne durch die für sie untypische und einmalige Unterschlagung zweier Leergut-Bons im Wert von 1,30 Euro völlig zerstört werden. Hinzu komme, dass „Emmely“ ihren Arbeitgeber vergleichsweise geringfügig wirtschaftlich geschädigt habe. Daher wäre eine Abmahnung angemessen und ausreichend gewesen.

Der Supermarkt hatte „Emmely“ dagegen 2008 fristlos gekündigt, worin diese eine Bestrafung für gewerkschaftliche Aktivitäten sah. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass grundsätzlich auch ein geringer Schaden eine fristlose Kündigung rechtfertigen könne.

Foto: dpa

Texte: Jörg Stroisch, rtr

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