Apple schützt seine Markenrechte mit aller Macht. Nun hat der Computerkonzern gegen die kleine deutsche Firma Koziol eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Unternehmen darf keine Eierbecher unter dem Namen „eiPott“ mehr verkaufen. Das Hamburger Oberlandesgericht schloss zwar eine Verwechslungsgefahr aus, doch werde die Marke iPod von Apples Musikspieler in unerlaubter Weise ausgebeutet.
„Zwar ist die Verwendung des Zeichens „eiPott“ für einen Eierbecher in Anlehnung an die Marke der Antragsstellerin ohne Zweifel eine witzige Idee. Das reicht aber allein noch nicht, um sie mit der Kunstfreiheit zu rechtfertigen“, schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung mit Apple sei nicht zu erkennen.
Immer wieder versuchen Unternehmen ihre Markenrechte auch in skurrilen Fällen durchzusetzen. Wiwo.de zeigt eine Übersicht bekannter Streitfälle.
Texte: Oliver Voß