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24.07.2010

Nachrichten & Meinung: Prominente Erb-Streitigkeiten

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August von Finck junior
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Baron August von Finck senior war ein Bankier von besonderer Diskretion. Fragen nach den Erträgen seines Geldhauses, der Münchner Privatbank Merck Finck & Co, pflegte er mit dem schlichten Hinweis zu beantworten: "Der Gewinn deckt die Lebensverhältnisse." Nino von Finck, der Enkel und sogenannte Nacherbe des 1980 verstorbenen Barons, wollte es genauer wissen – was sich als schwierig erwies. Denn als August von Finck senior vor 30 Jahren starb, hinterließ er seinen Söhnen August junior (Foto) und Wilhelm je ein Drittel des Vermögens. Für seinen jüngsten Sohn Helmut, Ninos Vater, verfügte der Bankier im Testament eine Sonderregelung, die sogenannte Nacherbschaftsklausel. Danach sollte nicht Helmut, dessen Verhältnis zum Vater als gespannt galt, das Geld bekommen, sondern erst "seine männlichen, blutsmäßigen, ehelichen Kinder" - also Nino. Das bedeutet: Stirbt Helmut von Finck, tritt Nino ein Drittel des Baron'schen Erbes an. Bis dahin verwaltet seine Verwandtschaft das Vermögen, allen voran August von Finck junior, der von seinem Altersdomizil in der Schweiz ein Finanzimperium mit Beteiligungen an der Gastronomiekette Mövenpick und dem Warenprüfkonzern SGS steuert. Kurz nach seinem 18. Geburtstag bat Nino seinen "lieben Onkel August" per Brief um Auskunft über die Höhe des zu erwartenden Erbes und bekam eine erstaunliche Antwort. 186.000 Allianz-Aktien und ein Konto mit 31.000 Euro habe er für ihn deponiert, ließ August junior über seine Anwälte ausrichten. Alles zusammen war rund 16 Millionen Euro wert. Eine stolze Summe, doch angesichts des Vermögens seines Großvaters, der zu Lebzeiten einen Milliarden-Besitz dirigiert haben soll, wohl eher ein Taschengeld. Um das genaue Vermögen und damit seinen Erbteil zu bestimmen, hatte Nino von Finck Auskunftsklage gegen seinen Onkel sowie gegen seinen Cousin Wilhelm von Finck junior eingereicht. Der Bundesgerichtshof gab ihm großteils Recht. Und schon begann die nächste Auseinandersetzung: Nun klagt auch Ninos Vater Helmut gegen seine Brüder. Denn unter dubiosen Umständen hatte er vor 25 Jahren einen Großteil seines Vermögens auf seine Halbbrüdern August junior und Wilhelm übertragen. Die Prozesslawine läuft, die Erbfehde eskaliert und August von Finck, Eigner des Mövenpick-Konzerns, muss um Schloss und Vermögen bangen. Die Fehde in der Unternehmerdynastie von Finck ist sicherlich außergewöhnlich. Doch auch in anderen Clans geht es zur Sache, wenn der Nachlass verteilt wird. (Foto: dpa)

 

Texte: Henryk Hielscher

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