Deutsche Touristen seien die miserabelsten der Welt – diese Behauptung stellt die US-amerikanische Nachrichten-Homepage Business Insider in den Raum. Warum das die Deutschen seien, erklärt die Newsseite mit der Frankfurter Tabelle. Darin hat das Landgericht Frankfurt zusammengefasst, welche Preissenkungen Touristen bei Mängeln einfordern können. Das Frankfurter Landgericht hat nämlich besonders viel Erfahrung mit Reiserechtsfällen gemacht. Grund: Der Reisekonzern Thomas Cook hat in Bad Homburg vor der Höhe seinen Unternehmenssitz – und das dortige Amtsgericht liegt im Zuständigkeitsbereich des Frankfurter Landgerichts. Wir haben einige, teils kuriose, Posten der Tabelle hier aufgeführt. Wichtig: Alle Schadensersatzerwartungen sind lediglich Orientierungswerte und nicht rechtsverbindlich.
Müssen Touristen etwa ein Dreibettzimmer beziehen anstatt ihr gebuchtes Doppelzimmer, können sie 20 bis 25 Prozent vom Gesamtreisepreis zurückerhalten – also inklusive den Transportkosten. Entscheidend ist allerdings, ob sie sich das Zimmer mit Personen der gleichen Reisegruppe oder unbekannten Menschen teilen müssen. Gibt es ein Vierbettzimmer statt einem Doppelzimmer kann es 20 bis 30 Prozent Schadensersatz geben, bei einem Doppelzimmer satt einem Einzelzimmer sind es 20 Prozent.
Wenn mehrere Mängel als die falsche Zimmerkategorie vorliegen, werden die Prozentsätze addiert.