Ravensburg Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden. Das hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag entschieden. Eine solche Werbung verstoße gegen eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete, hieß es zur Begründung.
Die Brauerei Clemens Härle aus Leutkirch hatte auf ihrer Internetseite drei Biersorten mit dem Begriff „bekömmlich“ beworben. „Für uns heißt das im Zusammenhang mit unseren Bieren, dass sie gut fürs Wohlbefinden sind“, sagte der Brauerei-Chef Gottfried Härle.
Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg.