Caterpillar gegen Spielzeugfirma Streit um Bagger-Logo soll einvernehmlich gelöst werden

Reicht ein Dreieck auf einem Spielzeugbagger aus, damit Kunden an Caterpillar denken? Das OLG Hamburg bezweifelt das – und fordert den Baumaschinenhersteller auf, sich mit dem beklagten Spielwarenhersteller zu einigen.

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Gelbes Dreieck mit hochgezogenem „CAT“-Schriftzug: Der Baumaschinenhersteller verklagt einen Spielwarenhersteller. Quelle: dpa

Hamburg Im juristischen Streit zwischen dem US-amerikanischen Baumaschinenkonzern Caterpillar und einer schwäbischen Spielzeugfirma hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die Kontrahenten zu einer einvernehmlichen Lösung aufgerufen. Das Gericht traf in einem Markenrechtsverfahren am Donnerstag keine Entscheidung in der Sache.

Das Unternehmen Jamara aus Aichstetten (Baden-Württemberg) soll die Markenrechte des US-Großkonzerns verletzt haben, indem es ein gelbes Dreieck auf ihre Spielzeugbagger geklebt hatte, das dem Logo von Caterpillar ähnelte. Deshalb sollten 850 Spielzeugbagger im Hamburger Hafen vernichtet werden, die der Zoll gefunden hatte. Das konnte die Firma Jamara abwenden, indem sie das umstrittene Logo entfernte.

Das Gericht ließ durchblicken, dass es die mögliche Verletzung von Markenrechten von Caterpillar eher nicht annehme. Ohne die Verwendung des Firmennamens könne ein Verbraucher ein gelbes Dreieck nicht ohne weiteres mit Caterpillar in Verbindung bringen. Die Parteien wollen nun beraten, ob sie das Verfahren fortsetzen oder sich einigen.

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