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Economy, Business & Finance: EU-Gericht: Ungarn muss Beihilfen für Stromerzeuger zurückzahlen

Quelle: dpa

Ungarn muss staatliche Beihilfen in Millionen- und möglicherweise sogar Milliardenhöhe von einem einst staatlichen Stromerzeuger zurückfordern. Der Europäische Gerichtshof wies am Montag in Luxemburg einen Einspruch des Energieunternehmens gegen eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission zurück.

LUXEMBURGDer Stromproduzent habe durch langfristige Strombezugsverträge mit dem staatseigenen Unternehmen Magyar Villamos Müvbek (MVM) wirtschaftliche Vorteile erhalten. Diese seien nur möglich gewesen, weil MVM nicht nach den Regeln eines wettbewerbsorientierten Marktes gehandelt habe, entschieden die Richter.

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Die 1996 privatisierte Budapesti Erömü Zrt, eine Tochterfirma der Electricité de France (Electricite de France (EdF)), hatte mit MVM einen bis 2024 laufenden Strombezugsvertrag abgeschlossen. Die Kommission befand, dieser Vertrag komme unerlaubten staatlichen Beihilfe gleich. Die Erzeuger würden "vor jeglichem Geschäftsrisiko geschützt", die Preise lägen über den Marktpreisen. Die Budapesti Erömü Zrt müsse daher die Beihilfen an den Staat zurückzahlen. Dagegen hatte der Stromproduzent geklagt.

Die höchsten EU-Richter wiesen die Argumentation, die Verträge seien vor dem EU-Beitritt Ungarns im Mai 2004 abgeschlossen worden, zurück: Nur Verträge, die im Beitrittsvertrag ausdrücklich erwähnt sind, seien vom EU-Recht ausgeschlossen. Sie entschieden, die Abnahme fester Strommengen zu vorab festgelegten Festpreisen sei in der Strombranche völlig unüblich. Jeder Marktteilnehmer müsse sich vielmehr auf stark schwankende Preise einstellen. Die Höhe des jetzt fälligen Rückzahlungsbetrages muss noch festgestellt werden.

Erst am 9. Januar hatte die Kommission entschieden, die ungarische Fluggesellschaft Malev müsse etwa 300 Millionen Euro unerlaubter Staatsbeihilfen zurückzahlen. Das Unternehmen stellte am 3. Februar den Betrieb ein.

Quelle: dpa
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