Kommentare zu: Wie Sie Abfindungen am Besten versteuern

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10 Kommentare
  • 21.12.2009, 17:11 UhrAnonymer Benutzer: Walter

    he ihr schwachköpfe wer hat schn 150.000 € im Jahr

  • 23.12.2009, 18:13 UhrAnonymer Benutzer: McFly

    ich kann "Walter" nur zustimmen - völlig realitätsfern!

  • 03.01.2010, 20:07 UhrAnonymer Benutzer: Patrick

    kann mich walter nur anschließen. macht doch mal eine berechnung mit weniger gehalt. z.b KFZ Mechaniker, Gebäudereiniger, Kraftfahrer, oder so. dann können es einige besser verstehen.

  • 20.01.2010, 18:29 UhrAnonymer Benutzer: Re: Ihr Schwachköpfe

    Tja, ich hatte ein Jahresgehalt von 220.000 € und bekomme jetzt eine Abfindung von 250.000 €. Dafür bin ich aber jetzt auch meinen Job los.

    ich kann auch mit den Zahlen oben nichts anfangen - wenn auch aus dem umgekehrten Grund.

  • 25.01.2010, 21:42 UhrAnonymer Benutzer: Jojo

    An meinen Vorredner: Du Aermster !
    An die Anderen: Habt ihr mal geschaut auf der Seite welcher Zeitung ihr euch hier befindet ? Dann wisst ihr auch warum hier solche Jahresgehaelter angegeben sind.

  • 01.09.2011, 19:08 UhrAnonymer Benutzer: Benny

    Sehr schöne beispiele zum Thema "Abfindung versteuern"! Hier können ebenfalls gute beispiele zu diesem Thema gefunden werden.

  • 01.09.2011, 19:10 UhrAnonymer Benutzer: Benny

    also hier: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/arbeitsrecht-fuer-arbeitnehmer/abfindung/abfindung-versteuern.html

  • 17.10.2011, 17:17 UhrAnonymer Benutzer: gekko

    im Ratgeber des Programms "Steuer-Spar-Erklärung 2008" (Steuertipps.de) steht zur Verrechnung von Einkommen (auch Abfindungen) mit Verlusten folgender Hinweis:

    "Verluste aus einzelnen privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, nicht aber mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten."

    Was stimmt den nun??

    Gruß

    gekko

  • 19.12.2011, 10:11 UhrAnonymer Benutzer: anonymus

    Verteilt die "Ein-Fünftel-Regelung" eigentlich nur die Steuern oder kann auch die Abfindung im lfd. Jahr gefünfelt werden, um z.B. zu vermeiden, dass die Abfindung insgesamt in die Bruttolohn-Berechnung einfließt? Kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der zumutbaren (Krankheits-) Belastungen haben? Weiß da jemand was?

  • 19.12.2011, 10:11 UhrAnonymer Benutzer: anonymus

    Verteilt die "Ein-Fünftel-Regelung" eigentlich nur die Steuern oder kann auch die Abfindung im lfd. Jahr gefünfelt werden, um z.B. zu vermeiden, dass die Abfindung insgesamt in die Bruttolohn-Berechnung einfließt? Kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der zumutbaren (Krankheits-) Belastungen haben? Weiß da jemand was?

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