Arbeitsplatz-Gestaltung Diese Regeln müssen Unternehmen einhalten

Wenn der Chef einen Arbeitsplatz einrichtet, muss er viele Vorschriften beachten. Quelle: Fotolia

Zu kalt, zu laut, zu dunkel: Wer einen Schreibtisch für seine Mitarbeiter aufstellt, muss viele Vorschriften einhalten. Aber: Einfach nicht zur Arbeit gehen, weil das Büro nicht den Regeln entspricht, geht nicht.

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WirtschaftsWoche: Herr Kasten, an welche gesetzlichen Vorgaben muss sich ein Unternehmen halten, wenn es einen Arbeitsplatz einrichtet?
André Kasten: An die Arbeitsstättenverordnung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -medizin. Relevant sind für Unternehmen darin insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Sie konkretisieren die Anforderungen der Verordnung: Dort ist zum Beispiel festgeschrieben, wie warm und laut es in einem Büroraum sein darf und welche Lichtverhältnisse herrschen müssen.

Irgendwer friert ja immer. Wie warm muss es denn sein?
Wenn die Arbeitnehmer hauptsächlich am Schreibtisch sitzen – also lediglich leichte Arm- und Handarbeiten ausführen und nur gelegentlich aufstehen –, soll die Raumtemperatur laut Richtlinien zwischen 20 und 26 Grad Celsius liegen. Wird diese Raumtemperatur überschritten, muss der Arbeitgeber für geeignete Maßnahmen sorgen, damit die Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährdet wird.

Die da wären?
Er muss zum Beispiel Sonnenschutz-Rollos anbringen oder eine Lüftung installieren. Auch die Einführung von Gleitzeit-Regelungen ist möglich. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer beispielsweise früher als üblich anfangen, weil es dann noch relativ kühl im Büro ist.

Zur Person

Muss der Arbeitnehmer es akzeptieren, wenn der Chef ihn in ein Büro ohne Fenster einquartiert?
Die Verordnung sieht vor, dass der Arbeitnehmer ausreichend Tageslicht während seiner Arbeitszeit hat. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass der Raum mit Fenstern ausgestattet sein muss – und der Mitarbeiter natürliches Licht bekommt. Der Chef kann auch mit künstlichem Licht für ausreichend Beleuchtung sorgen. Wenn es allerdings genügend Räume mit natürlichem Tageslicht gibt, ist der Chef dazu verpflichtet, seinem Mitarbeiter dieses Büro anstatt des fensterlosen anzubieten.

Und wie laut darf es im Büro sein?
Der maximale Mittelwert an einem achtstündigen Arbeitstag liegt bei 80 Dezibel. So laut ist Straßenlärm bei starkem Verkehr. Ab einem Mittelwert von 85 Dezibel muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Mitarbeiter einen Hörschutz tragen und er muss ein Lärmminderungsprogramm erstellen.

Angenommen, der Chef missachtet diese Verordnungen. Kann der Angestellte entspannt zu Hause bleiben, ohne eine Kündigung befürchten zu müssen?
Auch wenn die Führungskraft sich nicht an die Richtlinien hält, kann sie einen Mitarbeiter abmahnen oder kündigen, wenn der nicht mehr zur Arbeit kommt. Denn wer die Arbeit verweigert, begeht einen vertraglichen Pflichtverstoß. Die Einhaltung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten wird von den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder kontrolliert. Sofern kein Betriebsrat besteht, der die Einhaltung überwacht, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich an das Amt zu wenden. Es ist jedoch ratsam, zunächst den Arbeitgeber darauf hinzuweisen und um Abhilfe zu bitten.

Gegen den Willen seines Mitarbeiters versetzt der Chef ihn in ein anderes Büro. Ist der Angestellte machtlos?
Ob die Versetzung in ein anderes Büro rechtens ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter aber einen neuen Platz zuweisen. Wenn der Angestellte aber beweisen kann, dass er in ein anderes Büro umziehen muss, weil der Chef ihn damit bestrafen, abschieben oder für alle sichtbar degradieren will, hat er die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wenn der Arbeitgeber aber eine Versetzung in ein anderes Büro aus ökonomischen Gründen für sinnvoll erachtet, muss der Mitarbeiter sich damit abfinden. Denn: Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel zehn Jahre ein Einzelbüro hatte, rechtfertigt die Tatsache nicht, dass er ein weiteres Jahrzehnt einen Anspruch darauf hat.

Auch dann nicht, wenn das Büro viel kleiner ist?
Sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vertrag keine Sonderregelungen vereinbart haben und keine Betriebsvereinbarungen oder vergleichbare Regelungen bestehen, hat der Angestellte keinen Anspruch auf eine bestimmte Größe oder Etage.
Und wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsmaterialen zur Verfügung stellt?
Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer auf alle Materialien zugreifen kann, die er für seine vertraglich geschuldete Tätigkeit benötigt. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Arbeitnehmer zwar trotzdem zur Arbeit kommen und seine Arbeitskraft anbieten. Aber auch wenn er dann nur eingeschränkt oder gar nicht seinen Aufgaben nachkommen kann, hat er einen Anspruch auf sein volles Gehalt.

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