Urteil Betrunken bei Tagung zu stürzen ist ein Arbeitsunfall

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden: Wer bei einer beruflichen Tagung betrunken fällt und sich verletzt, muss dies als Arbeitsunfall anerkannt bekommen.

Sturz bei Tagung unter Alkoholeinfluss ist ArbeitsunfallWer bei einer beruflichen Tagung zu tief ins Glas schaut und deswegen stürzt, muss dies als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Diese Ansicht vertrat das Sozialgericht Heilbronn. Kläger war ein 58 Jahre alter Betriebsrat eines internationalen Konzerns mit Sitz in der Region Stuttgart. Im April 2010 hatte in einem Hotel eine dreitägige Betriebsräte-Versammlung stattgefunden. Diese dauerte am ersten Abend bis gegen 19.30 Uhr. Mit einem Blutalkoholspiegel von 1,99 Promille stürzte der Kläger in der Nacht im Treppenhaus des Tagungshotels. Er wurde mit Kopf- und Lungenverletzungen bewusstlos in die Notaufnahme gebracht. Danach war er längere Zeit arbeitsunfähig. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Der Kläger argumentierte, es sei bei Tagungen üblich, auch beim abendlichen geselligen Zusammensein unter Kollegen über betriebliche Belange zu sprechen. Das Sozialgericht Heilbronn verpflichtete die Berufsgenossenschaft ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse) nun, den Sturz auf der Tagung als Arbeitsunfall anzuerkennen. Beim geselligen Beisammensein sei auch Dienstliches besprochen worden. Im Übrigen habe sich der Arbeitsunfall auf dem Rückweg zum Hotelzimmer ereignet. Quelle: dpa
Verfassungsgericht erklärt „Flashmob"-Aktion als zulässig im ArbeitskampfGewerkschaftlich organisierte „Flashmob“-Aktionen während eines Streiks sind grundsätzlich verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mit diesem am 9. April veröffentlichten Beschluss eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das solche organisierten blitzartigen Massenaufläufe während eines Streiks im Einzelhandel für generell zulässig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter verwarfen damit eine Verfassungsbeschwerde eines Arbeitgeberverbandes gegen das BAG-Urteil( Az: 1 BvR 3185/09). Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte 2007 während eines Arbeitskampfes zu einer „Flashmob“-Aktion in einer Berliner Supermarktfiliale aufgerufen, in der Streikbrecher arbeiteten. Bei der einstündigen Aktion kamen etwa 40 Personen in die Filiale und verursachten durch den koordinierten Kauf zahlreicher „Cent-Artikel" Warteschlangen an den Kassen. Zudem packten sie Einkaufswagen mit Waren voll und ließen sie im Laden stehen. Quelle: dpa
Jobcenter muss Reise nach Indonesien bezahlenDas Jobcenter in Essen muss einem Hartz-IV-Bezieher eine dreiwöchige Reise nach Indonesien zu seinem Sohn bezahlen. Das Landessozialgericht in Essen hat laut Mitteilung vom 1. April im Sinne eines Vaters entschieden, der seinen zehn Jahre alten Sohn zum Geburtstag in dem südostasiatischen Land besuchen will (Aktenzeichen L 7 AS 2392/13 B ER). Ohne dessen Zustimmung war der Sohn mit der Mutter vor einigen Jahren dorthin gezogen. Das Jobcenter verweigerte dem Vater zunächst die beantragten 2100 Euro für die Reise. Zu Unrecht, wie das Gericht in einem Urteil vom 17. März per Eilverfahren entschied. Weil der familiäre Kontakt für die Entwicklung des Kindes eine wichtige Stütze sei, muss das Jobcenter jetzt die Kosten für Flug, Verpflegung und Unterkunft übernehmen. Damit er sein Umgangsrecht erfolgreich wahrnehmen könne, sei eine Reisedauer von drei Wochen angemessen. Quelle: dpa
Kündigung von Religionslehrer wegen Bordell ist rechtensEr hatte eines seiner Gebäude an ein Bordell vermietet und in Baden-Baden als jüdischer Religionslehrer gearbeitet - das gehe nicht, hat nun auch das Arbeitsgericht Karlsruhe am 14. März geurteilt. Es entschied, dass die ordentliche Kündigung durch die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden rechtens war (Az.: 1 Ca 210/13). Der Lehrer ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Immobilienfirma, die 2006 in Baden-Baden ein Haus erworben hatte, in dem in zwei Wohnungen ein Bordell betrieben wurde. Er hatte dort sechs Jahre Miete kassiert. Das Gericht sah darin „einen ausreichend schweren Verstoß gegen die Loyalitätspflichten gegenüber seinem jüdischen Arbeitgeber aufgrund seiner Vorbildfunktion als Religionslehrer“. Die Weiterbeschäftigung sei für den Arbeitgeber unzumutbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: Reuters
Rechtsanwaltsbüro Quelle: dpa
Strenge Promillegrenze für KutscherDem Alkohol am Kutschzügel hat das Oberlandesgericht Oldenburg enge Grenzen gesetzt. Der Strafsenat musste entscheiden, ab wann ein Kutscher absolut fahruntüchtig ist. Die Richter setzten den Wert in einem am 6. März veröffentlichten Urteil auf 1,1 Promille fest (Az: 1 Ss 204/13, Vorinstanz Landgericht Osnabrück, Az. 7 Ns 83/13). Im konkreten Fall handelte es sich um die Kutschfahrt eines Mannes mit fast zwei Promille auf einer öffentlichen Straße in Hilter im Emsland. Das Landgericht Osnabrück hatte geurteilt, dass für die absolute Fahruntüchtigkeit weder die 1,1-Promille-Grenze für Kraftfahrer noch die 1,6-Promille-Grenze für Fahrradfahrer anzuwenden sei. Eine Kutsche sei ja langsam unterwegs und es komme nicht auf den Gleichgewichtssinn an. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein, und das Oberlandesgericht setzte die strengere Grenze fest. Kutscher müssten im Straßenverkehr vielfältige Anforderungen erfüllen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Ein Pferd sei grundsätzlich zu keiner angemessenen Eigenreaktion fähig, sondern verlasse sich auf den Fahrer. Der Gespannführer müsse anders als ein Radfahrer jederzeit in der Lage sein, schnell zu reagieren und seine für die Führung der Pferde wichtige Stimme sowie die Fahrleinen einsetzen zu können. Quelle: dapd
Frauen dürfen auch mit künstlichen Brüsten Polizistinnen seinBrustimplantate sind kein Grund, um einer Frau einen Job im Polizeidienst zu verweigern. Bewerberinnen dürften deshalb nicht wegen fehlender gesundheitlicher Eignung zurückgewiesen werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am 4. Januar veröffentlichtem Urteil (VG 7 K 117.13). Es gab damit einer Frau Recht, die sich im Jahr 2012 vergeblich für den Dienst bei der Berliner Schutzpolizei beworben hatte. Der Polizeipräsident lehnte sie ab und begründete das damit, dass sie wegen ihrer Brustimplantate gesundheitlich nicht für den Vollzugsdienst geeignet sei. So könne sie beispielsweise nicht die bei bestimmten Einsätzen erforderliche Schutzkleidung tragen, da der hiermit verbundene Druck das Risiko einer krankhaften Vermehrung von Bindegewebe berge. Quelle: AP
Beamte müssen Besoldung offenlegenBeamte müssen ihre Besoldung offenlegen, wenn sie von staatlicher Förderung bei der Riester-Rente profitieren wollen. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem am 4. März veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 10 K 14031/12). Danach müssen Beamte fristgerecht in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die Deutsche Rentenversicherung Bund einwilligen. „Wenn man das nicht tut, gehen die staatlichen Vergünstigungen verloren“, sagte ein Gerichtssprecher in Cottbus. Geklagt hatte eine Beamtin, die verspätet in die Einsicht ihrer Besoldungsdaten durch die Rentenversicherung eingewilligt hatte. Der Riester-Sparerin waren dadurch staatliche Zuschüsse für mehrere Kalenderjahre aberkannt worden. Die Klägerin verlor den Prozess: Liege die Einwilligung nicht spätestens zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres vor, das auf das Beitragsjahr folgt, bestehe kein Anspruch auf die Zulage, erklärte das Gericht. Quelle: dpa Picture-Alliance
Kirchenbeamte dürfen sich an staatliche Gerichte wendenKirchenbeamte und Geistliche dürfen sich an Verwaltungsgerichte wenden, wenn dienstrechtliche Maßnahmen aus ihrer Sicht gegen elementare staatliche Rechtsgrundsätze verstoßen - obwohl das Kirchenrecht eigentlich Sache kirchlicher Gerichte ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht 27. Februar entschieden (Az: BVerwG 2 C 19.12) , wie aus einer in Leipzig veröffentlichten Mitteilung hervorgeht. Im konkreten Fall ging es um einen befristet beschäftigten evangelischen Pastor aus dem Rheinland, der auf Weiterbeschäftigung geklagt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage zwar in diesem Einzelfall ab. Zugleich stellte der 2. Senat aber klar, dass Kirchenbeamten und Geistlichen in bestimmten Fällen der Rechtsweg zu staatlichen Gerichten offensteht. Quelle: dpa Picture-Alliance
Jobcenter müssen bei Lebensversicherungen genauer hinsehenBei der Frage, ob Hartz-IV-Empfänger eine Lebensversicherung auflösen und für ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, müssen Jobcenter künftig genauer hinsehen. Es kommt nicht nur auf eine an den Einzahlungen gemessene „Verlustquote” an, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 20. Februar entschied (Az: B 14 AS 10/13 R). Bislang hatte das BSG einen Verlust von 12,9 Prozent für zumutbar gehalten, 18,5 Prozent dagegen eher nicht mehr. In ihrem neuen Urteil rückten die obersten Sozialrichter von der reinen Prozentbetrachtung ab. Die Unwirtschaftlichkeit könne „nicht alleine aufgrund der Verlustquote beurteilt werden”. Daneben seien auch andere Faktoren zu beachten, insbesondere die noch verbleibende Laufzeit und die Höhe der dann gezahlten Ablaufleistung. Auch auf die Kündigungsfrist könne es ankommen. Quelle: dpa Picture-Alliance
Bierzeltbesuch einer Lehrerin ist „Dienst-Ausübung“Die Pflichten einer Lehrerin gehen zuweilen sehr weit. Auch das Tanzen auf Bierbänken kann dazu gehören. Denn: Stürzt eine Lehrerin während einer Klassenfahrt von einer Bank im Bierzelt und verletzt sich, ist dies aus Sicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein Dienstunfall. Deshalb sei der am Rücken verletzten Frau Unfallfürsorge zu gewähren (Az.: 1 K 173/13), teilte das Gericht am 12. Februar mit. Die Lehrerin hatte als eine von zwei Begleiterinnen im Mai 2012 an einer Klassenfahrt nach München teilgenommen. Ein Programmpunkt war das Frühlingsfest. Dort kippte eine Bierzelt-Bank mitsamt Lehrerin und zwei Schülerinnen um. Folge: Die Pädagogin war etwa einen Monat dienstunfähig. Das Gericht urteilte bereits Ende Januar, der Besuch sei für die Lehrerin Teil ihrer Dienstaufgaben gewesen sei. Da ein Bierzeltbesuch von größtenteils minderjährigen Schülern ungleich größere Gefahren als ein bloßer Spaziergang über das Festgelände berge, sei es auch geboten gewesen, dass die Lehrerin die Gruppe im Bierzelt beaufsichtigte. Auch das Besteigen der Festzeltbank habe noch in einem engen natürlichen Zusammenhang mit den Dienstaufgaben der Klägerin gestanden. Quelle: rtr
Arbeitssuchende spanische Familie erhält vorläufig Hartz IVDas deutsche Recht gewährt Ausländern, die auf Jobsuche sind, kein Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Allerdings gehe das EU-Gemeinschaftsrecht vor, entschied ein Sozialgericht und schlug sich damit auf die Seite einer spanischen Familie. Auf eine Grundsatzentscheidung vom EuGH wird noch gewartet.Zahlungen nach Hartz IV lehnte das zuständige Job Center Märkischer Kreis unter Hinweis auf den Leistungsausschluss gemäß Sozialgesetzbuch II ab. Nach dieser Vorschrift werden Ausländern und ihren Familien, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, keine Leistungen gewährt.Es bestünden aber erhebliche Zweifel, ob dieser Leistungsausschluss in Bezug auf EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht der EU vereinbar ist, erläuterte das Gericht. Und im Eilverfahren könne nicht abschließend geklärt werden, ob der Leistungsausschluss in dem Fall der spanischen Familie greife.In einer Abwägung der Folgen entschied das Gericht zugunsten der Familie. Denn ihr drohten ohne diese Grundsicherungsleistungen existenzielle Nachteile, die sie aus eigener Kraft nicht abwenden könne. Nach dieser Entscheidung muss das Job Center nun vorläufig monatlich 1033 Euro zahlen. Die einstweilige Anordnung sei aber zeitlich zu begrenzen, weil die Familie das Geld im Falle eines Rückforderungsanspruchs der Behörde möglicherweise nicht zurückzahlen könne. Quelle: dpa Picture-Alliance
Steuerhinterziehung kann den Job kostenWer bewusst Steuern hinterzieht, kann seinen Job verlieren. Eine Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung selbst dann rechtens, wenn der Vorgesetzte von der Steuerhinterziehung weiß oder ihr sogar zugestimmt hat. Das geht aus einem vom Landesarbeitsgericht Kiel veröffentlichten Urteil hervor (ArbG Kiel, Urteil vom 7. Januar 2014 - 2 Ca 1793 a/13). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In dem zugrundeliegenden Fall ging es um eine Reinigungskraft, die eine Kündigung bekam, als der Geschäftsführer erfuhr, dass sie Arbeitsstunden auch über zwei auf 400-Euro-Basis beschäftigte Mitarbeiterinnen abgerechnet hatte. Zu Recht, entschieden die Juristen. Die Frau habe mit ihrem Verhalten in erster Linie sich selbst begünstigt. Sie habe nicht ernsthaft glauben können, dass die vom Betriebsleiter gut geheißene Praxis von der auswärtigen Geschäftsführung gebilligt werden würde. Die Schwere der Verfehlung und die Vorbildfunktion der Klägerin würden trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung und sonst beanstandungsfreier Tätigkeit überwiegen. Quelle: dpa Picture-Alliance
Besserer Kündigungsschutz für HIV-InfizierteDas Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Kündigungsschutz für Aids- und andere chronisch Kranke Arbeitnehmer gestärkt. Danach ist eine Kündigung wegen der Krankheit auch während der Probezeit diskriminierend und daher unzulässig, sofern dem Arbeitgeber eine Beschäftigung möglich und zumutbar ist (Az.: 6 AZR 190/12). Zur Begründung erklärte das BAG, eine chronische Krankheit wie Aids könne arbeitsrechtlich eine Behinderung sein. Dies führe zu einem besonderen Kündigungs- und Diskriminierungsschutz. Eine Behinderung liege vor, wenn eine dauerhafte Erkrankung in Wechselwirkung mit dem sozialen Umfeld die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert. Dies treffe auf Aids zu. Quelle: AP
Anspruch auf Arbeitslosengeld auch für Rückkehr ins ErwerbslebenArbeitslose können nach lang andauernder Krankheit Arbeitslosengeld auch für Versuche beanspruchen, in das Erwerbsleben zurückzukehren. Voraussetzung ist, dass eine erste Arbeit ohne Lohn der medizinischen Rehabilitation und der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess dient. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 11 AL 20/12 R). Der Kläger war 2008 an Krebs erkrankt. Im März 2010 war er nach Einschätzung der Ärzte wieder zu leichten Tätigkeiten in der Lage. Daraufhin bekam er Arbeitslosengeld. In Abstimmung mit seinem Hausarzt begann er ab April 2011 einen stufenweisen Einstieg über vier Wochen bei seinem früheren Arbeitgeber. Dort arbeitete er zunächst vier und dann sechs Stunden am Tag. Lohn erhielt er während dieser Zeit nicht. Trotzdem stoppte die Arbeitsagentur ihre Zahlungen. Der Mann sei offenbar arbeitsfähig und arbeite ja auch. Das BSG gab aber dem Kläger recht. Ohne eine „wesentliche Änderung der Verhältnisse“ dürfe die Bewilligung von Arbeitslosengeld aber nicht aufgehoben werden. Quelle: AP
Altersgrenze für betriebliche Invalidenrente ist erlaubtIn der betrieblichen Altersversorgung darf eine Invalidenrente an ein Mindestalter von 50 Jahren gekoppelt sein. Dies ist keine unzulässige Altersdiskriminierung, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 11. Dezember bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 AZR 796/11). Im Streitfall war der Kläger im Alter von 46 Jahren berufsunfähig geworden und erhielt daher eine Erwerbsminderungsrente. Aus dem Betrieb schied er aus. Die Pensionsordnung sah zwar eine Invalidenrente vor - aber erst ab einem Alter von 50 Jahren. Der Antrag auf Invalidenrente wurde daher abgelehnt. Die Klage hatte durch alle Instanzen keinen Erfolg. Eine unzulässige Diskriminierung sah zuletzt auch das BAG in Erfurt nicht. Quelle: dpa
Leiharbeiter können sich nicht einklagenLeiharbeiter können auch über längere Zeit ohne Anspruch auf Festanstellung in einem Unternehmen beschäftigt sein. Der Gesetzgeber habe bewusst darauf verzichtet, einen festen Arbeitsvertrag mit der Firma bei einem länger als „vorübergehenden“ Einsatz vorzuschreiben, entschied das Bundesarbeitsgericht am 10. Dezember. So heiße es zwar im Gesetzestext, dass der Arbeitnehmer nicht länger als „vorübergehend“ in einem Betrieb eingesetzt werden solle. Folgen bei einem Dauereinsatz, etwa ein fester Arbeitsvertrag oder Sanktionen gegen die Verleihfirma, seien aber nicht aufgeführt (Az.: 9 AZR 51/13). Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, weil die Leiharbeit seit längerem im Fokus der Öffentlichkeit steht. Gewerkschaften haben den Verdacht geäußert, dass Leiharbeiter eingesetzt würden, um Löhne zu drücken. Quelle: dpa Picture-Alliance
Ayurveda-Praktikum in Fernost wird nicht gefördertFür ein Ayurveda-Praktikum in Fernost muss das Jobcenter nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts nicht zahlen. Damit wurde die Klage einer selbstständigen Yogalehrerin aus der Hauptstadt abgewiesen (Az.: S 157 AS 16471/12). Sie wollte die Kosten für eine Flugreise nach Sri Lanka erstattet haben. Wie das Gericht am 29. November weiter mitteilte, müsse die Frau ihre Betriebsausgaben auf das Notwendige beschränken. Ein siebenwöchiges Praktikum in einem Ayurveda-Resort falle nicht darunter, selbst wenn es der Fortbildung diene. Die Frau bekam demnach wegen geringer Einnahmen ergänzende Hartz IV-Leistungen. Sie hatte argumentiert, die Reisekosten seien eine notwendige Betriebsausgabe gewesen. Quelle: ZB
Kein Lohn bei Insolvenz der SchwesterfirmaSchwesterfirmen eines insolventen Unternehmens müssen in bestimmten Fällen Lohnzahlungen mit dem Insolvenzverwalter abstimmen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt vom 21. November hervor. Im vorliegenden Fall hatte ein Polier einer Baufirma in Nordthüringen Gehalt für seine Arbeit von den Schwesterunternehmen erhalten, obwohl sein eigentlicher Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hatte. Beide Unternehmen hatten einen Geschäftssitz, denselben Geschäftsraum und führten Verrechnungskonten. Der Insolvenzverwalter forderte den Lohn zurück, da die Zahlungen eine „ungerechtfertigte Schmälerung der Insolvenzmasse“ darstellten. Das Landesarbeitsgericht verneinte die Pflicht des Poliers zur Rückzahlung. Die Bundesrichter hoben das Urteil nun auf und verwiesen es zurück an die Vorinstanz. Nicht entschieden hätten die Richter aber darüber, ob ein Nachteil für die Gläubiger tatsächlich entstanden oder weitere Anfechtungstatbestände erfüllt seien, sagte Gerichtssprecher Waldemar Reinfelder. Quelle: dpa Picture-Alliance
Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz KündigungBeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld, auch wenn sie im Jahresverlauf gekündigt haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 13. November entschieden. Den Bundesrichtern zufolge kann eine Sonderzahlung nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem Stichtag wie beispielsweise dem 31. Dezember des Jahres abhängig gemacht werden. Das Urteil beziehe sich auf frei ausgehandelte Arbeitsverträge, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner. Zu den Auswirkungen auf Tarifverträge hätten sich die Richter nicht geäußert. In dem vorliegenden Fall hatte ein Controller eines Verlag in Frankfurt am Main die Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2010 eingeklagt. Er hatte zuvor zum 30. September 2010 gekündigt. Der Mann forderte die anteilige (9/12) Sonderzahlung und scheiterte damit in den Vorinstanzen. Nun verurteilten die Erfurter Richter den Verlag auf Zahlung des Weihnachtsgeldes in Höhe von rund 2300 Euro. Quelle: dpa
Keine Betriebsrente ab 50Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine Betriebsrente, wenn sie im Alter von mehr als 50 Jahren in einen Betrieb wechseln. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies am 12. November die Revision eines Urteils des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichts zurück. Eine mittlerweile 69 Jahre alte Frau hatte gegen die Aberkennung ihrer Betriebsrente geklagt, da sie darin einen Fall von Altersdiskriminierung sah. Außerdem sei der Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 18. August 2006 anwendbar, da der Leistungsfall danach eingetreten sei. Dem folgten die Richter nicht (Az.: 3 AZR 356/12). Quelle: dpa
Tischler darf nicht Erziehungswissenschaften studierenEin Tischler ohne Abitur ist mit dem Versuch, sich über seine Erziehungszeit für ein Studium der Erziehungswissenschaften zu qualifizieren, vor Gericht gescheitert. Der Vater, der sich Vollzeit um seine zwei Kinder kümmert, ist laut Urteil vom Verwaltungsgericht Trier in Rheinland-Pfalz zu Recht von der Uni Trier nicht zugelassen worden (Az.: 5 K 692/13.TR). Ein Anspruch zum Universitäts-Studium ohne Abitur bestehe nur, wenn die Ausbildung in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studiengang stehe, teilte das Gericht am 12. November mit. Der Tischler aus dem Westerwald war der Ansicht, dass seine in der Erziehungszeit erworbenen Kenntnisse den erforderlichen Zusammenhang zu dem Studiengang darstellten. Quelle: dpa
Die Zahnspitze an der Flasche abgeschlagen? Kein Arbeitsunfall!Ein Trink-Malheur in einer Kopierpause gilt nicht als Arbeitsunfall. Das entschied das Dresdner Sozialgericht und wies damit die Klage eines Mannes gegen eine Berufsgenossenschaft ab, wie das Gericht am 17. Oktober mitteilte. Der Dresdner, Mitinhaber einer Firma, hatte sich zwischen zwei Kopiergängen ein alkoholfreies Bier gegönnt. Als das Bier beim Öffnen der Flasche schäumte, versuchte der Mann, das überprudelnde Bier abzutrinken - und brach sich dabei mehrere Zahnspitzen ab. Die Berufsgenossenschaft lehnte seinen Antrag auf Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Auch mit seiner Klage vor dem Sozialgericht scheiterte der Mann nun: Die Nahrungsaufnahme sei grundsätzlich nicht unfallversichert, lautete die Begründung. Der Kläger habe quasi seine versicherte Tätigkeit unterbrochen. Auch rufe das Kopieren kein besonderes Durst- oder Hungergefühl hervor. Quelle: AP
Firmenfeier im Stadion: Fiskus bleibt draußenWenn eine Firma für eine Betriebsveranstaltung ein ganzes Fußballstadion mietet, dürfen die Angestellten für ihre kostenlose Teilnahme an der Feier nicht vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Der äußere Rahmen einer Betriebsveranstaltung spielt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs keine Rolle bei der Frage, ob die Teilnahme als Arbeitslohn versteuert werden muss. Entscheidend ist vielmehr die persönliche Bereicherung der Gäste, wie das oberste deutsche Steuergericht am 9. Oktober in München mitteilte. „Zu einer objektiven Bereicherung führen dabei nur solche Leistungen, die von den teilnehmenden Arbeitnehmern unmittelbar konsumiert werden, also vor allem Speisen, Getränke und Musikdarbietungen.“ Für diese Leistungen gilt eine Freigrenze von 110 Euro pro Person. Liegt der Wert über dieser Summe, hält das Finanzamt die Hand auf. Im konkreten Fall hatte eine Firma ihr Jubiläum in einem Fußballstadion gefeiert. Das Finanzamt hatte die Miete dafür bei der Berechnung des Freibetrags einbezogen, so dass die Grenze für die Arbeitnehmer überschritten war. Die Stadionmiete hätte nach Auffassung des Bundesfinanzhofs aber nicht berücksichtigt werden dürfen (Az: VI R 94/10). Quelle: dpa
Vergeblich arbeitssuchende EU-Bürger haben Hartz-IV-AnspruchEU-Bürgern ohne Arbeit, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, stehen nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Hartz-IV-Leistungen zu. Das Gericht sprach am 10. Oktober einer in Gelsenkirchen lebenden vierköpfige Familie aus Rumänien einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu. Gegen das Urteil (Az.: L 19 AS 129/13) ist Revision zugelassen. Das beklagte Jobcenter hatte 2010 den Antrag der Familie abgelehnt. Nach geltendem Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern, um eine Arbeit zu suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen. Das Gericht entschied nun, dass dieses Ausschlusskriterium nicht auf die Familie zutreffe, weil sie zur Zeit der Antragstellung schon ein Jahr in Deutschland gewesen sei. Quelle: dpa
Private Telefonate am Arbeitsplatz können Unfallschutz kostenFür private Telefonate während der Arbeitszeit gilt nicht immer der gesetzliche Unfallschutz. Das hat das hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden. Mit dem am 25. September veröffentlichten Urteil wiesen die Richter die Klage eines Lagerarbeiters aus Wiesbaden gegen seine Berufsgenossenschaft ab (Az.: L 3 U 33/11). Der Mann hatte nach Angaben des Gerichts an einer Laderampe zwei bis drei Minuten lang über Handy mit seiner Frau telefoniert. Auf dem Weg zurück an seinen Arbeitsplatz in einer Halle blieb der 45-Jährige an einem Winkel an der Rampe hängen. Den dabei erlittenen Kreuzbandriss wollte er als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Die Berufsgenossenschaft lehnte das ab und bekam nun auch in zweiter Instanz recht. Gesetzlicher Unfallschutz bleibe nur bestehen, wenn private Tätigkeiten im Vorbeigehen oder nebenher erledigt würden, so die Richter. Im konkreten Fall habe sich der Mann mindestens zwanzig Meter von seinem Arbeitsplatz entfernt und mehrere Minuten telefoniert. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich. Quelle: dpa
Grenzen für WerkverträgeDas Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat den wegen Missbrauchs in die Kritik geratenen Werkverträgen Grenzen gesetzt. In einem Fall aus Bayern entschieden die Bundesrichter am Mittwoch, dass Werkverträge nicht zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit abgeschlossen werden können (Az.: 10 AZR 282/12). Dabei ging es um die Frage, ob zwischen dem Freistaat Bayern und dem Kläger, der Bodendenkmäler in einem Computersystem erfasste, ein Werkvertrag zustande kam oder ein Arbeitsverhältnis begründet wurde. Der zehnte Senat verwies darauf, dass der Kläger regelmäßig von 7.30 bis 17.00 Uhr seiner Arbeit an einem zur Verfügung gestellten PC-Arbeitsplatz nachgekommen sei. Damit habe ein Arbeitsverhältnis bestanden, der Kläger sei Arbeitnehmer und kein selbstständiger Werkvertrags-Unternehmer. Das Gericht bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung und die Entscheidungen der Vorinstanzen. Quelle: AP
Niedriglöhne bei Pizza-Service sittenwidrigStundenlöhne von unter drei Euro für Pizza-Fahrer in Brandenburg hat das Arbeitsgericht Eberswalde als sittenwidrig bezeichnet. Die Kammer gab am 10. September einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen einen Arbeitgeber statt, wie das Gericht mitteilte. Der Betreiber des Pizza-Services muss demnach an das Jobcenter rund 11.000 Euro Aufstockungsleistungen für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer zurückzahlen (Az.: 2 Ca 428/13). Der Pizza-Service beschäftigt Arbeitnehmer, die nach Gerichtsangaben bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden 100 bis 165 Euro brutto verdienen. Außerdem seien dort Vollzeitkräfte tätig, die bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 430 Euro brutto erhalten. Der Betreiber des Pizza-Service zahle ihnen also Stundenlöhne von 1,59 Euro, 1,65 Euro und 2,72 Euro. Für acht dieser Arbeitnehmer hatte das Jobcenter Aufstockungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Das Gericht stellte fest, dass diese Löhne um mehr als die Hälfte unter dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten liegen. Hätte der Arbeitgeber im ortsüblichen Rahmen gezahlt, hieß es, hätte das Jobcenter Aufstockungsleistungen nicht oder nicht in dieser Höhe zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: dapd
Büroverbot für dreibeinigen HundEine Mitarbeiterin einer Düsseldorfer Werbeagentur ist mit dem Versuch gescheitert, ein Büroverbot für ihren dreibeinigen Hund vor Gericht zu Fall zu bringen. Der Arbeitgeber habe der Frau zu Recht das Mitbringen des Hundes untersagt, urteilte am Mittwoch das Arbeitsgericht Düsseldorf. Der aus Russland stammende Mischlingshund habe in der Vergangenheit Arbeitsabläufe in der Werbeagentur gestört (Az. 8 Ca 7883/12). Die Klägerin hatte in dem Verfahren vergeblich geltend gemacht, dass ihr Hund niemanden bedrohe. Auch verstoße seine Verbannung aus dem Büro gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, denn andere Mitarbeiter der Agentur dürften ihre Hunde zur Arbeit mitbringen. Dagegen befand das Gericht, Kollegen der Klägerin hätten sich wegen des später verbannten Hundes an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr wohlgefühlt. Daher könne der Arbeitgeber dem Hund den Zutritt zum Büro versagen - auch wenn er anderen Beschäftigten das Mitbringen von Hunden gestatte. Im Verlauf des Verfahrens hatte sich das Düsseldorfer Gericht im Verhandlungssaal selbst ein Bild des dreibeinigen Hundes gemacht. Gegen das Urteil kann die Hundebesitzerin Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Quelle: dpa
Arbeitslose können mehr Geld verlangenWenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat, können Arbeitslose auch nachträglich mehr Geld verlangen. Lassen sie sich zu viel Zeit, kann allerdings ein Teil des Anspruchs verloren gehen, wie im Ergebnis das Bundessozialgericht (BSG) am 22. August in Kassel entschied (Az.: B 14 AS 75/12 R). Der Klägerin hatte das Jobcenter Bremen eine dreimonatige Arbeitsgelegenheit von November 2008 bis Januar 2009 bei Radio Weser.TV zugewiesen, einem Sender des Offenen Kanals der Bremischen Landesmedienanstalt. Als gelernte Kauffrau war sie mit einem Stundenlohn von 1,20 Euro sieben Stunden täglich für Organisation und Disposition zuständig, also etwa für die Zuteilung der Geräte und Schneideplätze. Laut Gesetz sind allerdings nur Ein-Euro-Jobs erlaubt, die „zusätzlich“ sind, die also keine regulären Arbeitsplätze verdrängen. Die Kauffrau kam immer mehr zu der Überzeugung, dass sie sehr wohl reguläre Arbeit tut. Erst sieben Monate nach Ende ihrer Arbeitsgelegenheit legte sie aber offiziell Widerspruch ein. Dieser war vom Landessozialgericht zunächst abgewiesen worden, doch das BSG hob das Urteil auf. Es gebe keine gesetzlichen Fristen und Regelungen für solche Fälle, betonten die Kasseler Richter. Daher soll das LSG nun die Prüfung nachholen, ob es sich um eine "zusätzliche" Arbeit gehandelt hat. Quelle: dapd
Kündigung wegen ausgelassener HochzeitEr war wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben, hob aber auf der Hochzeitsfeier seine hochschwangere Frau hoch - und veröffentlichte Fotos davon auf Facebook: Das hat einen Lageristen aus Viersen in Nordrhein-Westfalen jetzt seinen Job gekostet. Der Arbeitgeber hatte ihm vorgeworfen, sich genesungswidrig verhalten zu haben, indem er seine Braut durch ein in ein Laken geschnittenes Herz getragen habe. Er habe damit seine Pflicht verletzt, den Genesungserfolg nicht zu gefährden. Gegen die Kündigung des Arbeitgebers hatte der 21-Jährige Klage erhoben. Bevor nun das Arbeitsgericht Krefeld darüber entscheiden konnte, einigte er sich mit seinem bisherigen Arbeitgeber auf einen Vergleich. Demnach bleibt es bei einer Kündigung. Die fristlose Entlassung wurde aber in eine „normale“ Aufhebung des Arbeitsverhältnisses umgewandelt und der junge Vater erhält eine Abfindung (Az.: 3 Ca 1384/13). Quelle: dpa
Unfall auf Toilette ist kein DienstunfallEin Unfall in Toilettenräumen kann nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden. Demnach ist nur der Weg zur Toilette - oder auch zur Kantine - geschützt, nicht aber der Aufenthalt. Sprich: Beim Essen oder auf dem Klo ist ein Beamter Privatmann. Im konkreten Fall war einem Polizisten in den WC-Räumen eine Zwischentür aus der Hand gerutscht. Er hielt sie an der Seite fest, die Außentür fiel zu, und klemmte den rechten Mittelfinger des Mannes ein. Seine Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls wurde nun abgewiesen (Az.: M 12 K 13.1024). Der Anspruch endet laut dem Urteil an der Klo-Tür. Das Verwaltungsgericht hatte dem Kläger von vornherein keine Hoffnung auf einen guten Ausgang seines Verfahrens gemacht. Die Vorsitzende Richterin Rosa Schaffrath verwies auf die „gefestigte Rechtsprechung“ in solchen Fällen. Entsprechend hatte zuvor das Landesamt für Finanzen die Ansprüche abgelehnt: Was üblicherweise auf dem Klo erledigt werde, sei „nicht dienstlicher, sondern privatwirtschaftlicher Natur“. Quelle: dpa
Schichtarbeiter hat Anspruch auf TeilzeitEinen Anspruch auf Teilzeitarbeit hat das Landesarbeitsgericht in Köln in zweiter Instanz einem Schichtarbeiter zugesprochen. Wie das Gericht am 22. Juli mitteilte, wollte der Maschinenführer nach zweijähriger Elternzeit nicht wieder voll im Drei-Schicht-Betrieb arbeiten. Er hat eine in Vollzeit tätige Ehefrau und zwei Kinder. Nach der Elternzeit wollte er nur noch vormittags in Teilzeit beschäftigt werden. Dies lehnte der Arbeitgeber ab. Begründung: Es müssten sonst speziell für den Kläger zusätzliche Schichtübergaben eingeführt werden. Dies führe zu Produktionsverzögerungen und damit zu wirtschaftlichen Nachteilen. Wie zuvor schon das Arbeitsgericht Bonn wies auch das Landesarbeitsgericht Köln dies zurück (Az.: 7 Sa 766/12). Die Ablehnungsgründe des Arbeitgebers seien nicht gewichtig genug. Gewisse organisatorische Anstrengungen seien bei jeder Einrichtung von Teilzeitarbeit erforderlich, so die Kölner Richter. Im vorliegenden Fall gingen sie nicht über das zumutbare Maß hinaus. Nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit hat ein Arbeitgeber Teilzeit-Wünschen von Arbeitnehmern zuzustimmen, wenn nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. Quelle: ZB
Behinderter Lehrer muss mit schwer Behindertem gleichgestellt werdenEin behinderter Lehrer soll bei der Frage einer Übernahme ins Beamtenverhältnis einem schwer behinderten Menschen gleichgestellt werden. Das entschied das hessische Landessozialgericht in einem am 16. Juli in Darmstadt veröffentlichten Urteil im Fall eines an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Lehrers, bei dem ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt wurde. Das Gericht gab ihm Recht, dass er unter den gleichen Bedingungen wie ein schwer behinderter Lehrer als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden kann (Az.: L 6 AL 116/12). Der klagende Lehrer war als Studienrat fünf Jahre als Beamter auf Probe beschäftigt. Er wurde aber nicht in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen, weil eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden könne. Er erhielt deshalb nur einen unbefristeten Angestelltenvertrag. Der Lehrer beantragte daraufhin die Gleichstellung mit schwer behinderten Menschen, da er dann bereits bei einer prognostizierten Dienstfähigkeit von lediglich fünf Jahren Beamter auf Lebenszeit werden könne. Quelle: dpa
Beamtenbezüge in Altersteilzeit sind keine PensionGehen Beamte über ein sogenanntes Blockmodell in Altersteilzeit, müssen sie für ihre Bezüge in der Freistellungsphase weiterhin Steuern zahlen wie zuvor. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem am 3. Juli veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 5/12). Das Einkommen während der Freistellung sei noch keine Pension, deshalb können die Betroffenen auch keine Versorgungsfreibeträge beanspruchen, entschied das Gericht. Im Blockmodell arbeiten Beschäftigte in der ersten Hälfte der Altersteilzeit noch, erhalten jedoch bereits ein reduziertes Altersteilzeit-Gehalt. In der darauf folgenden Freistellungsphase arbeiten sie nicht mehr, beziehen aber weiterhin das Gehalt. Weil laut Urteil in der Freistellungsphase damit die zuvor erbrachte Arbeit entlohnt wird, handelt es sich bei den Bezügen auch nicht um eine Pension. Quelle: dpa
„Medizinischer Bademeister“ darf EU-weit arbeitenWer eine Ausbildung abgeschlossen hat, die es in anderen Länden so nicht gibt, sollte seinen Beruf trotzdem grundsätzlich EU-weit ausüben können. Das geht aus einem Urteil vom 27. Juni des obersten EU-Gerichts in Luxemburg hervor (Rechtssache C-575/11). Das Gastland könne den Zugang zum Arbeitsmarkt aber verwehren, wenn unterschiedliche Ausbildungsstandards etwa den Schutz der Verbraucher oder die öffentliche Gesundheit gefährden könnten. Im konkreten Fall hatte ein Grieche in Deutschland eine zweieinhalbjährige Ausbildung zum „Masseur und medizinischen Bademeister“ absolviert. Damit wollte er in Griechenland arbeiten, wo es diesen Beruf aber nicht gibt. Am nächsten kommt ihm der Beruf des Physiotherapeuten - dieser erfordert aber eine längere Ausbildung. Quelle: dpa
Unfall mit eigenem Hund zählt als ArbeitsunfallVom eigenen Hund auf dem Weg zur Arbeit umgerannt und dabei verletzt - einem aktuellen Urteil zufolge kann das ein versicherter Arbeitsunfall sein. Im konkreten Fall war ein Versicherungsvertreter morgens auf dem Weg zum Auto von seinem Schäferhund umgerannt worden. Dabei verletzte sich der Mann am Bein. Da er mit seinem Wagen zur Arbeit fahren wollte, stand die Frage im Raum, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Nach Auffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt in Halle hat sich der Mann zwischen Haustür und Auto auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit befunden, wie das Gericht am 26. Juni mitteilte. Dass er sich von seinem Hund verabschieden wollte und nach diesem pfiff, sei nur eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitswegs gewesen. Das Urteil (Az.: L 6 U 12/12) ist rechtskräftig. Die erste Instanz hatte noch geurteilt, dass der Unfall nichts mit der Arbeit zu tun habe. Quelle: dpa
Eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist rechtensKündigungen können auch ohne ein konkretes Entlassungsdatum ausgesprochen werden. Das Bundesarbeitsgericht erklärte am 20. Juni Kündigungen „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ für rechtens. Allerdings müsse sich bei Schreiben mit derartigen Formulierungen für den Arbeitnehmer aus dem Kontext erschließen, wann sein Arbeitsverhältnis endet (Az.: 6 AZR 805/11), entschieden die obersten Arbeitsrichter in Erfurt. Quelle: dpa
Klage wegen Mobbings darf in Ruhe überlegt seinFühlen sich Arbeitnehmer gemobbt, können sie sich rechtliche Schritte reiflich überlegen. Vertragliche Ausschlussklauseln, die häufig eine Frist für Klagen setzen, greifen hier nicht, wie am 20. Juni das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied (Az.: 8 AZR 280/12). Die Klägerin war nach eigenem Vorbringen von ihrem Vorgesetzten fast täglich als „doof“, „blöd" oder „unfähig“ bezeichnet worden. Zudem sei sie sexuell belästigt worden. Schon nach zweieinhalb Monaten war sie dauerhaft krank, das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst. Erst nach einem weiteren halben Jahr klagte die Arbeitnehmerin und verlangte ein Schmerzensgeld wegen Mobbings. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht wiesen die Klage ab, ohne die Vorwürfe näher zu prüfen. Laut Arbeitsvertrag gelte für alle gegenseitigen Ansprüche eine Ausschlussfrist von drei Monaten. Diese habe die Arbeitnehmerin verpasst. Das BAG hob diese Urteile nun auf. Mobbing geschehe immer vorsätzlich. Das Gesetz lasse eine Einschränkung der "Haftung wegen Vorsatzes" durch vertragliche Ausschlussfristen aber nicht zu. Im Streitfall soll das Landesarbeitsgericht Köln daher nun doch noch prüfen, ob die Mobbing-Vorwürfe berechtigt sind. Quelle: dpa
Mitarbeiter müssen auch ohne feste Arbeitszeiten verfügbar seinAuch ohne ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeiten müssen Mitarbeiter für ihren Arbeitgeber im betriebsüblichen Rahmen zur Verfügung stehen. Dies geht aus einem am 15. Mai veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hervor (Az.: 10 AZR 325/12). Demnach gilt dieser Grundsatz auch für außertarifliche Angestellte. In dem Fall hatte eine Angestellte mit einem Jahresgehalt von rund 95.000 Euro brutto gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Dieser hatte ihr nach mehreren Aufforderungen das Gehalt gekürzt, weil sie nahezu 700 Minusstunden angesammelt und weiterhin die wöchentliche Arbeitszeit nicht eingehalten hatte. Die Frau argumentierte vor Gericht, dass sie vertraglich nicht verpflichtet sei, 38 Stunden pro Woche zu arbeiten, da ihr Vertrag keine Regelungen dazu enthalte. Sie müsse überhaupt nicht an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten im Betrieb sein und erfülle ihre Arbeitspflicht schon dann, wenn sie die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben erledige. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage wie schon in den Vorinstanzen ab. Der Arbeitsvertrag setze als Maß der zu leistenden Arbeit die betriebsübliche Arbeitszeit voraus, hieß es in der Begründung. Auch sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, „Vergütung für Zeiten zu leisten, in denen die Klägerin nicht gearbeitet hat“. Quelle: dpa
Bei Kündigungsvergleich: Verzicht umfasst auch UrlaubsansprücheVerzichtet ein Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich auf jegliche weiteren Ansprüche, so gilt dies auch für eine noch ausstehende Abgeltung für nicht genommenen Urlaub. Das stellte am 14. Mai das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt klar (Az.: 9 AZR 844/11). Der Kläger aus Sachsen war 2009 entlassen worden. Auf seine Kündigungsschutzklage einigte er sich mit dem Arbeitgeber auf einen Vergleich: Gegen eine Abfindung von 11.500 Euro sollten alle bestehenden Ansprüche abgegolten sein. Erst später rechnete der Arbeitnehmer nach, dass er wegen einer längeren Krankheit zwischen 2006 und 2008 keinen Urlaub nehmen konnte. Daher stehe ihm nun noch eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 10.657 Euro zu. Doch das BAG wies seine Klage ab. Der Arbeitnehmer habe in dem Vergleich wirksam auf seine Ansprüche verzichtet. Zwar sei vorab ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub unzulässig und daher unwirksam. Seien die Ansprüche aber schon entstanden, sei ein rückwirkender Verzicht auf die Urlaubsabgeltung möglich, urteilten die Erfurter Richter. Dies entspreche auch dem EU-Recht. Quelle: dpa
„Ich hau dir vor die Fresse“ rechtfertigt KündigungWer seinem Chef Prügel („Ich hau dir vor die Fresse“) androht, hat bei einer Kündigung auch nach 25 Betriebsjahren schlechte Karten. Vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf endete am 8. Mai die entsprechende Drohung eines Straßenbauarbeiters mit einem Vergleich: Der Mann stimmte seiner fristgemäßen Kündigung samt 3.000 Euro Abfindung zu. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Mönchengladbach sogar den fristlosen Rauswurf als gerechtfertigt angesehen. Erschwerend war in dem Fall hinzugekommen, dass der Arbeiter bereits ein Jahr zuvor nach einer ähnlichen Drohung abgemahnt worden war. Der Gekündigte hatte vergeblich argumentiert, der Umgangston sei allgemein rau gewesen. Zudem sei er von seinem Vorgesetzten massiv provoziert worden. Quelle: REUTERS
Kirchenaustritt kann Kündigungsgrund seinMitarbeiter in katholischen Einrichtungen müssen auch künftig bei einem Kirchenaustritt mit Kündigung rechnen. Der Austritt sei ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertigen könne, entschied das Bundesarbeitsgericht am 25. April (Az.: 2 AZR 579/12) und bestätigte erneut den arbeitsrechtlichen Sonderstatus der Kirchen. Damit blieb ein Sonderpädagoge aus Mannheim auch in der letzten Instanz mit der Klage gegen seinen Rauswurf erfolglos. Der 60-Jährige war 2011 wegen der zahlreichen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen aus der Kirche ausgetreten. Daraufhin verlor er seinen Job in einem von der Caritas getragenen Kinderbetreuungszentrum. Quelle: REUTERS
Abgelehnte Bewerber haben keinen AuskunftsanspruchArbeitgeber müssen abgelehnten Stellenbewerbern nicht mitteilen, ob sie einen anderen Kandidaten eingestellt haben. Bewerber hätten darauf keinen Anspruch auf Auskunft, urteilte das Bundesarbeitsgericht am 25. April in Erfurt (Az.: 8 AZR 287/08). Damit blieb die Entschädigungsklage einer Frau aus Hamburg auch vor den obersten Arbeitsrichtern erfolglos. Die Frau hatte sich 2006 vergebens auf eine ausgeschriebene Stelle als Softwareentwicklerin beworben. Da sie nicht erfuhr, ob und warum ein anderer eingestellt wurde, vermutete sie eine Benachteiligung unter anderem wegen ihres Alters und Geschlechts. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Gewerkschaft haftet nicht für LotsenstreikDie Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss für die Folgen eines von ihr gestarteten Streiks der Towerlotsen am Flughafen Stuttgart nicht haften. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am 25. April in zweiter Instanz eine entsprechende Klage der Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin, Tuifly und Germanwings auf zusammen 32.500 Euro Schadensersatz abgewiesen (Az.: 10 Ca 3468/11). Das Gericht ließ aber laut eigener Mitteilung wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. Quelle: dpa
Klage gegen alten Arbeitgeber muss nicht kommuniziert werdenDie Commerzbank hat eine Investmentbankerin in London einem Urteil zufolge zu Unrecht entlassen. Die Frau hatte der zweitgrößten deutschen Bank verheimlicht, dass sie gegen ihren vorherigen Arbeitgeber, die Deutsche Bank, einen Prozess wegen sexueller Diskriminierung führte. Das sei ein Vertrauensbruch, fanden ihre Vorgesetzten bei der Commerzbank und kündigten ihr unmittelbar, nachdem ihre millionenschwere Klage durch den Bericht einer Nachrichtenagentur öffentlich geworden war. Das hielt das Arbeitsgericht in dem am 15. April veröffentlichten Beschluss für nicht nachvollziehbar. Der Commerzbank selbst sei aber keine geschlechtsbedingte Benachteiligung vorzuwerfen. Quelle: dpa
Konkurrenz zum Arbeitgeber ist KündigungsgrundWer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, dem kann fristlos gekündigt werden. Mit einem am 15. April bekanntgegebenen Urteil bestätigte daher das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main die Entlassung eines Klempners, der bei einer Kundin des Arbeitgebers Arbeiten in Schwarzarbeit ausgeführt und das Geld für sich behalten hatte (Az.: 16 Sa 593/12). Für seinen Arbeitgeber hatte er im Bereich von Küche und Keller die Abflussrohre mit einer Spezialkamera untersucht. Nach den Ergebnissen mussten verschiedene Rohre ausgewechselt werden. Dies tat der Monteur einige Tage später. Von der Kundin verlangte er dafür 900 Euro in bar. Eine Quittung stellte er nicht aus, das Geld behielt er für sich. Quelle: dpa
Kranke Mitarbeiter können als Behinderte geschützt seinWer oft wegen Krankheit nicht arbeiten kann, ist möglicherweise als Behinderter vor einer raschen Kündigung geschützt. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. April in Luxemburg entschieden (Az.: C-335/11 und C-337/11). Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die physische, geistige oder psychische Einschränkungen mit sich bringe, könne einer Behinderung gleichzustellen sein. Kein Arbeitnehmer darf nach EU-Recht wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Der EuGH befand, eine Behinderung bedeute nicht den vollständigen Ausschluss vom Berufsleben und sei auch nicht mit besonderen Hilfsmitteln verbunden. Das nationale Gericht müsse entscheiden, ob eine Behinderung vorliege. Eine „geeignete und angemessene Vorkehrungsmaßnahme“ vor einer Kündigung könne eine Arbeitszeitverkürzung sein. Im Einzelfall müsse entschieden werden, ob dies dem Arbeitgeber zumutbar sei. Die verkürzte Kündigungsfrist könne Behinderte benachteiligen, weil diese besondere Gefahr liefen zu erkranken. Ob es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handele, müsse das Gericht in Dänemark prüfen. Quelle: dpa
Grenzgänger erhalten nur am Wohnort ArbeitslosengeldEin arbeitslos gewordener Grenzgänger kann nur in dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat, Arbeitslosenunterstützung beziehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. April in Luxemburg entschieden. Das gelte selbst dann, wenn der Arbeitnehmer persönlich oder beruflich noch eng mit dem Nachbarland verbunden sei, wo er zuletzt gearbeitet hatte (Az.: C-443/11). Das Gericht schloss aus, dass die Beschäftigten wählen könnten, welcher Staat ihnen Unterstützung zahlt. Als Grenzgänger bezeichnet man Personen, die pendeln - zwischen dem Land, in dem sie leben, und dem Land, in dem sie arbeiten. Quelle: AP
Taschenkontrolle darf nicht zu streng seinIm Streit um flächendeckende Kontrollen der Mitarbeiter bei der Modekette Hollister haben sich der Frankfurter Betriebsrat und das Unternehmen vorläufig geeinigt. Das Landesarbeitsgericht Hessen stellte daher das Verfahren über die Arbeitsbedingungen am 4. April ein (Az.: 5 TaBVGa 8/13). Bis zum Abschluss einer endgültigen Betriebsvereinbarung werden Taschen und Jacken der Mitarbeiter in der Frankfurter Filiale nach einem „Würfelprinzip“ kontrolliert: Wer eine Vier würfelt, wird überprüft. Quelle: dpa
Kein Mindestlohn für ToilettenfrauDie Klage einer Toilettenfrau auf Zahlung des Mindestlohns für Reinigungskräfte ist am 28. März vom Hamburger Arbeitsgericht abgewiesen worden. Die Frau habe nicht beweisen können, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit der Reinigung von WC-Räumen beschäftigt gewesen sei, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die 58-jährige Klägerin hatte gefordert, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber sie im Nachhinein als Reinigungskraft anerkennt und den ihr damit zustehenden tariflichen Mindestlohn zahlt. Einschließlich Prämien habe sie bei dem Subunternehmen eines Hamburger Kaufhauses an manchen Monaten lediglich rund 4,30 Euro pro Stunde verdient, erklärte ihr Anwalt. Vor Gericht sei es jedoch sehr schwer nachzuweisen, dass ein Beschäftigter durch die Art seiner Tätigkeit doch Anspruch auf einen Mindestlohn habe, sagte die Gerichtssprecherin. Die Toilettenfrau hätte den Umfang ihrer Reinigungsarbeiten genau belegen müssen. Das sei nicht der Fall gewesen. Vor dem Richterspruch hatten sich die beiden Parteien nicht auf einen Vergleichsvorschlag einigen können. Quelle: dpa
Geringere Abfindung bei vorgezogener Rente ist erlaubtSozialplanabfindungen dürfen gekürzt werden, wenn Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen können. Eine solche Bemessung verstoße weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im europäischen Recht. Das stellte das Bundesarbeitsgericht am 26. März in Erfurt klar. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit die Klage eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen zurück, der sich eine höhere Abfindungssumme erstreiten wollte (Az.: 1 AZR 813/11). Quelle: dpa
Mobbing muss systematisch seinKnapp 900.000 Euro Schmerzensgeld hatte eine Beschäftigte der Stadt Solingen gefordert. Sie sei seit 2008 fortlaufend Schikanen ausgesetzt gewesen, so die Klägerin. Das wertete sie als Mobbing. Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte sie damit keinen Erfolg. Ein systematisches Mobbing liege nicht vor, entschied das Gericht in einem am 26. März veröffentlichten Urteil (Az.: 17 Sa 602/12). Dem Gericht zufolge ist Mobbing „das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kollegen oder Vorgesetzte“. Das Besondere daran sei, dass die Persönlichkeitsrechte oder die Gesundheit des Arbeitnehmers durch „mehrere Einzelakte“ verletzt würden. Quelle: dpa
Finanzielle Entlastung für LehrerLehrer haben einen Anspruch auf Kostenerstattung für Schulbücher, die sie im Unterricht benötigen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am 12. März in Erfurt. Die Bundesrichter gaben damit der Klage eines Pädagogen statt, der dem Land Niedersachsen den Kaufpreis für ein Mathematikbuch in Höhe von 14,36 Euro in Rechnung gestellt hatte (Az.: 9 AZR 455/11). Grundsätzlich müsse ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern notwendige Arbeitsaufwendungen ersetzen, begründete der Neunte Senat sein Urteil. Quelle: dpa
Pflicht zum Ruhestand per BetriebsvereinbarungArbeitnehmer können per Betriebsvereinbarung in den Ruhestand geschickt werden, wenn die Altersgrenze nicht willkürlich festgelegt wurde. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts liegt dann keine Altersdiskriminierung vor, wenn das gesetzliche Rentenalter für eine solche Regelung ausschlaggebend ist. Entsprechende Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen seien wirksam, urteilten die Erfurter Richter am 5. März im Fall eines ehemaligen Beschäftigten des Autokonzerns VW (1 AZR 417/12). Quelle: dpa
Gericht stärkt Rechte von Müttern auf TeilzeitJunge Mütter haben künftig bessere Chancen, ihren Anspruch auf Elternteilzeit auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab am 19. Februar einer Personalreferentin in einem Beratungsunternehmen Recht, die insgesamt dreimal Teilzeit beantragt hatte. In dem Fall ging es um die Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, wonach eine Mutter einen Anspruch auf verkürzte Wochenarbeitszeit hat, auch wenn das Unternehmen nicht damit einverstanden ist. Das Gesetz sieht vor, dass eine Mutter während der Elternzeit zweimal eine verringerte Arbeitszeit auch gegen den Willen des Chefs einfordern kann. Nur „dringende betriebliche Gründe“ können den Anspruch gefährden. Nach Ansicht des neunten Senats darf ein dritter Antrag auf Teilzeit nicht abgelehnt werden, wenn die ersten beiden Regelungen zur Elternteilzeit einvernehmlich getroffen worden sind (Az.: 9 AZR 461/11). Quelle: dpa
Leiharbeiter zählen zur BelegschaftDas Bundesarbeitsgericht hat die Kündigungsschutzrechte von Arbeitnehmern in Kleinbetrieben gestärkt. Demnach sind bei der für das Kündigungsschutzgesetz relevanten Betriebsgröße auch die regelmäßig im Betrieb eingesetzten Leiharbeiter zu berücksichtigen, urteilten die obersten Arbeitsrichter (Az.: 2 AZR 140/12) am 25. Januar. Das gebiete eine an „Sinn und Zweck orientierte Auslegung der gesetzlichen Bestimmung“, hieß es zur Begründung. Demnach fallen auch Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten unter den gesetzlichen Kündigungsschutz, wenn die Belegschaftsgröße durch die Zurechnung der Leiharbeitnehmer über zehn liegt. Quelle: dpa
Schichtarbeiter müssen sich an Feiertagen Urlaub nehmenDas Bundesarbeitsgericht hat die Hoffnung auf mehr Freizeit für Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst zunichtegemacht. Wer im Schichtplan zur Arbeit eingeteilt ist und an einem solchen Tag frei haben will, muss einen Urlaubstag opfern - auch wenn es sich um einen Feiertag handelt, entschied der Neunte Senat am 15. Januar (Az.: 9 AZR 430/11). Eine andere Möglichkeit sehe der heutige Tarifvertrag nicht vor – anders als etwa der frühere Bundesangestelltentarifvertrag, der Feiertage hiervon ausnahm, erläuterte Gerichtssprecherin Inken Gallner. Bundesweit gibt es nach Schätzungen der Gewerkschaft Verdi mehrere Hunderttausend Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst. Quelle: dpa
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