Gibt es noch weitere Nachteile für den Arbeitgeber?
Ja. Schreibt ein Arbeitgeber eine Klausel in den Arbeitsvertrag, in der steht, dass jeder Mitarbeiter ab dem ersten Fehltag einen Krankenschein vorlegen muss, spricht das nicht gerade für ein gutes Verhältnis zwischen Chefetage und Belegschaft. Gegenseitiges Misstrauen schreckt viele potentielle Mitarbeiter ab.
In welchen Fällen würden Sie dem Arbeitgeber dennoch empfehlen, über eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag nachzudenken?
Ich rate nur in besonders auffälligen Fällen dazu.
Welche wären das?
Wenn ein Mitarbeiter immer wieder an Brückentagen fehlt oder in den Sommerferien, wenn das Wetter so schön ist und die Kinder zu Hause sind, der Arbeitnehmer aber keinen Urlaub bekommen hat. Beliebte Tage zum Schwänzen sind auch Karneval und die Tage danach.
Was ist, wenn ein Arbeitnehmer am ersten Krankheitstag keinen Termin bei seinem Arzt bekommt?
Das kommt so gut wie nie vor, da jeder Hausarzt einmal am Tag eine offene Sprechstunde hat. Und eine Bescheinigung von dem Allgemeinmediziner reicht aus. Für den Krankenschein muss niemand zum Spezialarzt. Im Normalfall hat der Arbeitnehmer das Problem, wenn er nicht rechtzeitig das Attest beschafft.
Sie sagen im Normalfall. Was wäre denn ein Ausnahmefall?
Nehmen wir an der Mitarbeiter hat eine Magen-Darm-Grippe und ist nicht in der Lage das Haus zu verlassen. In diesem Fall hätte der Arbeitnehmer seine Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu beschaffen, nicht verletzt. Die Beweispflicht würde umgekehrt und der Arbeitgeber müsste dem Mitarbeiter wiederum nachweisen, dass er sehr wohl zum Arzt hätte gehen können. Die Arbeitnehmer sollten morgens am Telefon, wenn sie sich krankmelden, direkt sagen, dass sie aus diesen oder jenen Gründen nicht zum Arzt gehen können. Das wird in der Praxis dann meistens auch akzeptiert.
Was droht dem Arbeitnehmer, wenn er einfach keinen Krankenschein abgibt?
Das führt meistens zu einer Abmahnung, kann aber auch Grund für eine Kündigung sein.
Es gibt ja auch Fälle, bei denen ein Arzt nicht helfen kann, zum Beispiel wenn der Betroffene etwas Falsches gegessen hat. Dann muss der Arbeitnehmer ganz ohne Not zehn Euro Praxisgebühr zahlen. Kann er sich diese Ausgabe vom Arbeitgeber erstatten lassen?
Dieser Fall ist mir bislang noch nicht begegnet. Allerdinge halte ich eine Erstattung auf den ersten Blick für unwahrscheinlich. Ab 2013 wird die Praxisgebühr aber sowieso abgeschafft.