Arbeitsrecht So fliegen Blaumacher auf

Wer sich gerne bei unangenehmen Aufgaben krank meldet oder vor Wochenenden ein Attest vorlegt, macht sich verdächtig. Ein Überblick, wie man Blaumacher enttarnen kann.

Urlaub verlängernKurz vor oder nach dem Urlaub krank zu werden ist ärgerlich und kann vorkommen. Wenn Arbeitnehmer aber besonders häufig rund um ihre Urlaubstage ans Bett gefesselt sind, macht dies verdächtig, nicht krank zu sein, sondern einfach länger die Ferien auskosten zu wollen. Quelle: dpa
Brückentage auskostenMan kann sich an Brückentagen offiziell frei nehmen – und so seine Urlaubstage strategisch übers Jahr verteilen und effizient ausnutzen. Oder man lässt sich einfach krankschreiben. Wer besonders häufig an Brückentagen oder an Montagen und Freitagen fehlt, gerät schnell in Verdacht, ein Blaumacher zu sein. Quelle: dpa
Sich vor unangenehmer Arbeit drückenWer sich immer wieder zu den Zeiten krank meldet, in denen eher unangenehme Aufgaben anfallen, fällt auf. Schnell kann der Verdacht auftreten, dass es kein Zufall ist, dass jemanden Bakterien und Viren exakt in jenen Arbeitsphasen aufsuchen. Quelle: Fotolia
Sich in sozialen Netzwerken verplappernWer sein Leben gerne auf Facebook & Co. mitteilt, sollte beim Blaumachen vorsichtig sein – vor allem, wenn dort Kollegen und Chef mitlesen. Manch einer markiert sich gerne nach seiner Ankunft im Urlaubsparadies oder posted erste Fotos. Das sollte man jedoch lassen, solange man krankgeschrieben ist und man eigentlich im Büro bei der Arbeit hätte erscheinen sollen. Auch belanglose Meldungen können jemanden verraten – sofern nicht die Einstellung deaktiviert ist, das Facebook den Veröffentlichungsort mit posted. Quelle: dpa
Attest verlangenDer offensichtlichste Weg, zu prüfen, ob ein fehlender Mitarbeiter tatsächlich krank ist, ist ein Attest zu verlangen. Grundsätzlich sind Beschäftigte gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden. Allerdings räumt das Entgeltfortzahlungsgesetz dem Arbeitgeber zugleich das Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu verlangen. Es liegt in seinem Ermessen, ob er das Attest schon am ersten Fehltag sehen will. Quelle: dpa
Auf Ärzte achtenOft stellen sich Ärzte als Mittäter heraus. Chefs sollten darauf achten, ob auf ihrem Schreibtisch ein Krankenschein gelandet ist, der von einem Mediziner ausgestellt wurde, der besonders häufig zum Attestblock greift. Dies kann ein Indiz dafür sein, dass er es hier mit einem Blaumacher zu tun hat. Quelle: dpa
Zweitmeinung einholenChefs, die die Arbeitsunfähigkeit ihres Arbeitnehmers anzweifeln, können ihre Besorgnis der Krankenkasse mitteilen – und verlangen, dass diese ihren MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) einschaltet. Dieser gibt gutachterliche Stellungnahmen zur Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten heraus. Und kann damit Blaumacher entlarven. Quelle: dpa
Detektiv einschaltenArbeitnehmer, die genau wissen wollen, was ihre krankgeschriebenen Beschäftigten treiben, können Detektive anheuern. Ihr Einsatz ist zwar teuer und mühselig, aber bei notorischen Blaumachern kann das Beschattungshonorar letztlich niedriger sein als die bezahlten Überstunden beim Krankfeiern. Außerdem müssen entlarvte Jobschwänzer die Detektivkosten selbst tragen. Quelle: dpa/dpaweb
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