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22.03.2012

Arbeitsrecht: Was der Chef alles wissen darf - und was nicht

Krankheiten, Zweitjobs, Kinderwunsch - manche Chefs wollen alles über ihre Mitarbeiter wissen. Doch nicht alles ist erlaubt. Bei unzulässigen Fragen besteht das Recht zur Lüge. Was der Chef fragen darf – und was nicht.

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Wenn sich der Vorgesetzte für den Mitarbeiter interessiert, ist das nicht immer in seinem Interesse. Wer beim Chef als krank, unflexibel oder finanziell angeschlagen gilt, muss mit schlechteren Karrierechancen rechnen. „Es kommt immer wieder zu Missverständnissen, was der Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter wissen darf und was nicht“, sagt Marc Spielberger, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Beiten Burkhardt. Quelle: dpa
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Wenn sich der Vorgesetzte für den Mitarbeiter interessiert, ist das nicht immer in seinem Interesse. Wer beim Chef als krank, unflexibel oder finanziell angeschlagen gilt, muss mit schlechteren Karrierechancen rechnen. „Es kommt immer wieder zu Missverständnissen, was der Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter wissen darf und was nicht“, sagt Marc Spielberger, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Beiten Burkhardt.

Bild: dpa
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 1 von 16
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