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22.03.2012

Arbeitsrecht: Was der Chef alles wissen darf - und was nicht

Krankheiten, Zweitjobs, Kinderwunsch - manche Chefs wollen alles über ihre Mitarbeiter wissen. Doch nicht alles ist erlaubt. Bei unzulässigen Fragen besteht das Recht zur Lüge. Was der Chef fragen darf – und was nicht.

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AusbildungDie Übersicht startet mit zulässigen Fragen. Dazu zählt etwa Angaben zu Ausbildung, Qualifikation und dem beruflichen Werdegang. „Der Arbeitgeber darf auch ins Detail gehen und nach Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten fragen“, sagt Spielberger. Selbst die Frage nach Vorbeschäftigungszeiten beim eigenen Unternehmen ist legitim, wenn der Mitarbeiter ein befristetes Arbeitsverhältnis abschließen möchte. Wer bei diesem Fragen falsche Angaben macht, riskiert eine außerordentliche Kündigung. Quelle: dpa
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Ausbildung

Die Übersicht startet mit zulässigen Fragen. Dazu zählt etwa Angaben zu Ausbildung, Qualifikation und dem beruflichen Werdegang. „Der Arbeitgeber darf auch ins Detail gehen und nach Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten fragen“, sagt Spielberger. Selbst die Frage nach Vorbeschäftigungszeiten beim eigenen Unternehmen ist legitim, wenn der Mitarbeiter ein befristetes Arbeitsverhältnis abschließen möchte. Wer bei diesem Fragen falsche Angaben macht, riskiert eine außerordentliche Kündigung.

Bild: dpa
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 3 von 16
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