Krankheiten
Mitarbeiter sind aber nicht immer auskunftspflichtig. Angaben zu Krankheiten müssen sie nur machen, wenn sie für die Tätigkeit wichtig sind. Das ist etwa bei Ansteckungsgefahren für Kollegen und Kunden der Fall oder wenn die Tätigkeit wegen der Erkrankung nicht mehr ausgeübt werden kann. Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Piloten haben strengere Auskunftspflichten. Beispiel: Eine Infektion mit HIV müssen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht angeben. Es sei denn, sie arbeiten in Berufen, in denen ein erhöhtes Ansteckungspotenzial besteht, etwa in Klinken, Küchen oder der Lebensmittelproduktion. Fragen nach der genetischern Veranlagung sind grundsätzlich tabu.