Der britische Generalkonsul in Düsseldorf, Malcolm Scott, versteht es nicht, welche Vorurteile gegenüber Großbritannien...
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1 KommentarKein Recht auf Festanstellung aber ein Recht auf Grundeinkommen
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Mit seinem Urteil vom 09. 02. 2010 (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html) hat das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht geschaffen:
"Das Gericht fordert komplett neue Gesetze - die ein Existenzminimum festsetzen, mit dem man notdürfig, aber menschenwürdig leben kann. Die Verfassungsrichter proklamieren ein neues Grundrecht: Jeder hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum." so Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vo. 09. 02. 2010.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesverfassungsgericht-heiliger-zorn-das-schicksalskorrektorat-1.59514
Hätten wir ein solches Existenzminimum in Form bedingungsloses Grundeinkommen, würde die Frage nach befristeten Arbeitsverhältnissen nachrangig. Es herrschte dann "Waffen-"Gleichheit zwischen den so genannten Arbeitgebern und den so genannten Arbeitnehmern.
Der britische Generalkonsul in Düsseldorf, Malcolm Scott, versteht es nicht, welche Vorurteile gegenüber Großbritannien...
Kommentare zu: Kein Recht auf Festanstellung
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