BGH-Urteil Schadenersatz für Manager wegen Altersdiskriminierung

Das Anti-Diskriminierungsgesetz gilt auch für Manager. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH ) in einer Grundsatzentscheidung klargestellt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Prof. Jekabs Leititis Quelle: dpa

Auch Führungskräfte dürften nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden, entschieden die Richter zu Gunsten eines 62 Jahre alten GmbH-Geschäftsführers, der durch einen 41-Jährigen abgelöst worden war. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt damit auch dann, wenn über die Verlängerung eines auslaufenden Vertrages verhandelt wird. (Az.: II ZR 163/10) Das oberste deutsche Berufungsgericht sprach dem ehemaligen medizinischen Geschäftsführer der städtischen Kliniken in Köln grundsätzlich Schadenersatz zu.

Wie hoch dieser ausfälllt, muss allerdings noch das Oberlandesgericht (OLG) Köln festlegen. Der Arzt hatte die gemeinnützige Gesellschaft auf 110.000 Euro verklagt. Er hatte dem Klinik-Aufsichtsrat mitgeteilt, dass er seinen auslaufenden Vertrag verlängern wolle, diese gaben aber einem mehr als 20 Jahre Jüngeren den Vorzug.

Jekabs Leititis klagte. Im Alter von 62 Jahren war 2009 sein Vertrag als medizinischer Geschäftsführer der städtischen Kliniken in Köln nicht verlängert worden. Stattdessen stellte der Klinikbetreiber einen 41 Jahre alten Bewerber ein.

Leititis klagte daraufhin gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Das Oberlandesgericht Köln sprach dem Ex-Klinikchef dann wegen Altersdiskriminierung 36.600 Euro Entschädigung zu - das entspricht zwei Monatsgehältern. Als Beweis hierfür diente vor allem ein Zeitungs-Interview des Aufsichtsratschefs der Kliniken. Darin hieß es sinngemäß, dass der Kläger wegen seines Alters nicht weiterbeschäftigt werden könne. Die Kliniken bräuchten einen Mann, der sie längerfristig führen könne, der Amtsinhaber jedoch müsse ohnehin mit 65 Jahren aufhören.

Dem Anwalt des Klägers war die Höhe der Entschädigung nicht genug: Zwei Monatsgehälter seien als „echter Hemmeffekt“ nicht ausreichend, sagte Thomas von Plehwe.

Es war das erste Mal, dass der BGH über die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Falle eines Geschäftsführer entscheidet. Zur Altersdiskriminierung von Arbeitnehmern gibt es bereits Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.

Der BGH befasste sich zum ersten Mal mit dem seit 2006 geltenden AGG, das eine Diskriminierung wegen des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Herkunft aus aus religiösen Gründen verbietet. Normalerweise ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Fragen rund um die Diskriminierung von Stellenbewerbern befasst. Für Manager ist aber der Karlsruher BGH zuständig.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%