Bild: REUTERSUrteil wegen Brust-Belästigung I
Ein Chef eines städtischen Personalamtes wollte von Beamtenanwärterinnen die genaue BH-Größe wissen. Zudem erkundigte er sich, ob er sie "anmachen dürfe" und schlug Treffen zur "gemeinsamen Entspannung" vor. Das müssen sich die Frauen, die mit ihm arbeiten, nicht gefallen lassen. Der Beamte wurde seines Posten enthoben und um eine Position zurückgestuft, urteilte das Verwaltungsgericht Trier.
Bild: REUTERSUrteil wegen Brust-Belästigung II
Im Einzelhandel fasste ein Verkäufer einer taubstummen Kollegin an den Busen. Er wurde gefeuert. Er wollte auf Wiedereinstellung klagen. Das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte: Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt.
Bild: dpaMachtausübung und Belästigung
Ein Firmenchef fasste den Körper seiner Mitarbeiterinnen wiederholt ohne erkennbaren Grund an und drängte sich nah an sie. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Kündigungsschutzklage ab. Am Arbeitsplatz müsse man die allgemein übliche körperliche Distanz wahren. Wer dies nicht tut, der begeht eine sexuelle Belästigung, so die Urteilsbegründung.
Bild: dpaSMS I
Noch so ein Beispiel, bei dem Machtausübung und sexuelle Belästigung einhergehen: Ein Vorgesetzter bedrängte eine Auszubildende per SMS und forderte sie zum Geschlechtsverkehr auf. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte: Weil sich Azubis in einer besonderen Abhängigkeit befinden, ist die fristlose Entlassung des Vorgesetzten gerechtfertigt.
Bild: REUTERSSMS II
Die Grenzen zur Belästigung per SMS sind nicht immer eindeutig. Ein Bankangestellter flirtete mit einer Kundin per SMS und sprach sie in der Schalterhalle an. Die Frau fühlte sich belästigt. Doch die Kündigung des Mitarbeiters war nicht gerechtfertigt, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz urteilte. Der Angestellte machte sich allerdings des Datenmissbrauchs schuldig - er hatte die Telefonnummer der Frau aus der Kundendatei entnommen.
Bild: dpaBelästigung mit dem Smartphone
Das Zeigen von Bildern mit modernen Handys hat seine Grenzen: Ein Krankenpfleger schickte einer Kollegin auf dem Mobiltelefon Bilder mit nackten Frauen und belästigte sie obendrein mit anzüglichen Anrufen, während er im Alkohol-Rausch war. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteilte: Die fristlose Kündigung ist rechtens.
Bild: dpaSex gegen Geld
Manche unmoralischen Angebote können mit Geldstrafen enden. Ein Mann bot einer Frau, die er gerade kennengelernt hatte, Geld gegen Sex an. Die Frau, die keine Prostituierte war, fühlte sich dadurch in ihrer Ehre verletzt. Wegen Beleidigung verurteilte das Oberlandesgericht Oldenburg den Mann zu einer Geldstrafe.
Bild: dpaBemerkungen zur Kleidung
In einem Möbelhaus wollte ein Angestellter von seiner Kollegin wissen, warum sie keinen Minirock trage. Und ob sie beim Essen schon mal Sex gehabt habe. Das Bundearbeitsgericht urteilte: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung.
Bild: dapdVerbale sexuelle Belästigung I
In einem Baumarkt sagte ein Mitarbeiter der Kollegin, sie stehe wohl "auf dicke Eier". Einer anderen Mitarbeiterin empfahl er vor ihrem Tauchurlaub: "Dann können Sie ja schon einmal bei mir unter dem Tisch anfangen, zu schnorcheln". Doch dem Mann konnte nicht fristlos gekündigt werden, wie das Arbeitsgericht Düsseldorf urteilte. Der Angestellte habe 26 Jahre lang untadelig gearbeitet und sei nicht vom Arbeitgeber zuvor abgemahnt worden. Daher sei der fristlose Rauswurf nicht verhältnismäßig.
Bild: dapdVerbale sexuelle Belästigung II
Ein Angestellter beleidigte gleich drei Kolleginnen mit der Bemerkung: "Besser eine Frau mit Charakter als drei Schlampen". Eine davon war seine Chefin. Anschließend unterstellte er ihr auch noch, dass sie die Nacht bei einem Geschäftspartner verbracht habe. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteilte: Kündigung wegen sexueller Belästigung.
Urteil wegen Brust-Belästigung I
Ein Chef eines städtischen Personalamtes wollte von Beamtenanwärterinnen die genaue BH-Größe wissen. Zudem erkundigte er sich, ob er sie "anmachen dürfe" und schlug Treffen zur "gemeinsamen Entspannung" vor. Das müssen sich die Frauen, die mit ihm arbeiten, nicht gefallen lassen. Der Beamte wurde seines Posten enthoben und um eine Position zurückgestuft, urteilte das Verwaltungsgericht Trier.
USA
Ein „Playboy“-Kalender an der Wand eines US-Büros? Völlig unmöglich. Anzügliche sexuelle Bemerkungen, sexistische Witze, offensives Flirten oder auch explizite Fotos sind am Arbeitsplatz verboten. Festgeschrieben sind die Regeln in der „Sexual Harassment Policy“, die jedes Unternehmen den Mitarbeitern vorschreibt. Basis ist das gesetzliche Diskriminierungsverbot. Es umfasst nicht nur das Verbot sexueller Belästigung, sondern auch Diskriminierung wegen Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung.
Wer dagegen verstößt, kann gekündigt oder verklagt werden. Jeder ist aufgefordert, sich sofort bei der Unternehmensführung zu melden, sobald er oder sie sich sexuell diskriminiert fühlt oder von einem Vorfall erfährt. „Sexuelle Belästigung ist ein Delikt, das in den USA sehr ernst genommen wird“, sagt David Detjen, Partner bei der Kanzlei Alston & Bird in New York. Verhalte sich ein Kollege gegenüber einer Kollegin sexistisch, wiesen ihn andere zurecht. „Die Leute haben kapiert: Ein Nein ist ein Nein.“
China
Auf den ersten Blick wirken sämtliche Maßnahmen überflüssig: Die Erwerbsquote von Frauen liegt bei 74 Prozent, jede dritte Position im gehobenen Management ist weiblich besetzt. Hinzu kommt: Laut Gesetz müssen Arbeitgeber ihre weiblichen Angestellten seit 2012 vor sexueller Belästigung schützen. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich China aber als Entwicklungsland für Frauenrechte. Die patriarchalen Strukturen des Konfuzianismus haben die Mao-Ära überdauert. Zudem widerspricht es der chinesischen Mentalität, Probleme direkt anzusprechen. Viele Frauen schweigen deshalb aus Angst vor Rache jahrelang. Gut möglich also, dass sich an den bisherigen Gepflogenheiten so schnell nichts ändert.
Universitäten in Peking raten Studienanfängerinnen deshalb, sich angemessen zu kleiden und keine Diskotheken oder Bars aufzusuchen. Außerdem müssen überführte Täter in der Regel nur Kompensationen von etwa 250 Euro zahlen. Möglicherweise erklärt das auch, warum in einer Umfrage der Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften aus dem Jahr 2009 knapp jede zweite Frau über sexuelle Belästigung in Form von obszönen Bemerkungen klagte. 13 Prozent gaben gar an, dass von ihnen sexuelle Gefälligkeiten erwartet wurden, um berufliche Vorteile zu erhalten.
Sexismus: Regeln für Anstand im Büro
Vorbild sein
Chefs sind verantwortlich für das Büroklima. Umso wichtiger, dass sie alle fair behandeln, egal, ob Mann oder Frau.
Nie berühren
Berührungen zwischen Chef und Mitarbeiterinnen sind unangebracht. Auf den Schulterklopfer verzichten.
Sechs-Augen-Prinzip
Bei Gesprächen besser einen neutralen Zeugen hinzuziehen.
Vorsicht Lob
Auch gut gemeintes, persönliches Lob kann zu leicht umgedeutet werden.
Nicht flirten
Schmeicheleien und Komplimente sind in Büro, Betrieb und Kantine tabu.
Bewusstsein schaffen
Unternehmen sollten in Führungskräfte-Coachings sexuelle Belästigung thematisieren.
Warnsignale beachten
Meidet jemand einen Kollegen bewusst? Das kann ein erstes Indiz sein – nicht jeder meldet Belästigung sofort.
Gespräch suchen
Erfahren Vorgesetzte von einer sexuellen Belästigung in ihrer Abteilung, sollten sie es ernst nehmen– ohne voreilig zu urteilen.
Sofort handeln
Bestätigt sich ein Verdacht, Verhalten sanktionieren – bis hin zur Kündigung.
Vorfall aufarbeiten
Nacheinem Übergriff den Vorfall im Team besprechen, ohne die Privatsphäre des Betroffenen zu verletzen.
Brasilien
Das Thema ist auch zwischen Rio und São Paulo bekannt: Nach Umfragen der renommierten Online-Arbeitsvermittlung trabalhando.com hat ein Drittel der Frauen schon mal Sexismus am Arbeitsplatz von einer hierarchisch höher stehenden Person erlebt. Von den Männern kannten das immerhin 20 Prozent. Deshalb auf Flirten im Job verzichten? Niemals.
Doch das Frauenministerium verschärft die Regeln inzwischen: 2011 wollte es die Ausstrahlung eines Dessous-Spots verbieten lassen. Darin beichtete das Top-Model Gisele Bündchen ihrem Mann, dass sie das Auto kaputtgefahren und die Kreditkarte überzogen habe und ihre Mutter bei ihnen einziehen werde – leicht bekleidet und mit hohen Absätzen. Der Antrag wurde abgelehnt.
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