Charme und Scham Welche Büroregeln in anderen Ländern gelten

Die USA haben ein Diskriminierungsverbot, in China ist der Besuch von Diskotheken für Frauen eher abratend und in Frankreich steht Gleichberechtigung mittlerweile im Lernplan der Grundschüler.

USAEin „Playboy“-Kalender an der Wand eines US-Büros? Völlig unmöglich. Anzügliche sexuelle Bemerkungen, sexistische Witze, offensives Flirten oder auch explizite Fotos sind am Arbeitsplatz verboten. Festgeschrieben sind die Regeln in der "Sexual Harassment Policy", die jedes Unternehmen den Mitarbeitern vorschreibt. Basis ist das gesetzliche Diskriminierungsverbot. Es umfasst nicht nur das Verbot sexueller Belästigung, sondern auch Diskriminierung wegen Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung. Wer dagegen verstößt, kann gekündigt oder verklagt werden. Jeder ist aufgefordert, sich sofort bei der Unternehmensführung zu melden, sobald er oder sie sich sexuell diskriminiert fühlt oder von einem Vorfall erfährt. „Sexuelle Belästigung ist ein Delikt, das in den USA sehr ernst genommen wird“, sagt David Detjen, Partner bei der Kanzlei Alston & Bird in New York. Verhalte sich ein Kollege gegenüber einer Kollegin sexistisch, wiesen ihn andere zurecht. „Die Leute haben kapiert: Ein Nein ist ein Nein.“ Quelle: AP
ChinaAuf den ersten Blick wirken sämtliche Maßnahmen überflüssig: Die Erwerbsquote von Frauen liegt bei 74 Prozent, jede dritte Position im gehobenen Management ist weiblich besetzt. Hinzu kommt: Laut Gesetz müssen Arbeitgeber ihre weiblichen Angestellten seit 2012 vor sexueller Belästigung schützen. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich China aber als Entwicklungsland für Frauenrechte. Die patriarchalen Strukturen des Konfuzianismus haben die Mao-Ära überdauert. Zudem widerspricht es der chinesischen Mentalität, Probleme direkt anzusprechen. Viele Frauen schweigen deshalb aus Angst vor Rache jahrelang. Gut möglich also, dass sich an den bisherigen Gepflogenheiten so schnell nichts ändert. Universitäten in Peking raten Studienanfängerinnen deshalb, sich angemessen zu kleiden und keine Diskotheken oder Bars aufzusuchen. Außerdem müssen überführte Täter in der Regel nur Kompensationen von etwa 250 Euro zahlen. Möglicherweise erklärt das auch, warum in einer Umfrage der Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften aus dem Jahr 2009 knapp jede zweite Frau über sexuelle Belästigung in Form von obszönen Bemerkungen klagte. 13 Prozent gaben gar an, dass von ihnen sexuelle Gefälligkeiten erwartet wurden, um berufliche Vorteile zu erhalten. Quelle: REUTERS
BrasilienDas Thema ist auch zwischen Rio und São Paulo bekannt: Nach Umfragen der renommierten Online-Arbeitsvermittlung trabalhando.com hat ein Drittel der Frauen schon mal Sexismus am Arbeitsplatz von einer hierarchisch höher stehenden Person erlebt. Von den Männern kannten das immerhin 20 Prozent. Deshalb auf Flirten im Job verzichten? Niemals. Doch das Frauenministerium verschärft die Regeln inzwischen: 2011 wollte es die Ausstrahlung eines Dessous-Spots verbieten lassen. Darin beichtete das Top-Model Gisele Bündchen ihrem Mann, dass sie das Auto kaputtgefahren und die Kreditkarte überzogen habe und ihre Mutter bei ihnen einziehen werde - leicht bekleidet und mit hohen Absätzen. Der Antrag wurde abgelehnt. Quelle: dpa
FrankreichIm Geburtsland des Feminismus gehört der unverbindliche Flirt genauso zum Alltag wie anzügliche Bemerkungen - auch am Arbeitsplatz. Wohnungsbauministerin Cécile Duflot konnte das selbst im Parlament erfahren, als sie an einem heißen Julitag des vorigen Jahres mit einem geblümten Sommerkleid ans Mikrofon trat. Die männlichen Abgeordneten der konservativen Opposition empfingen sie dort mit Gejohle und Pfiffen. Ein paar Wochen später stimmten die Parlamentarier einem neuen Gesetz zu: Übeltätern drohen bis zu drei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von maximal 45 000 Euro. Auch eine Reaktion auf den Sex-Skandal um Dominique Strauss-Kahn. Die Gesellschaft begann sich zu fragen, ob sie womöglich Charme mit Schamlosigkeit verwechselt hatte. Also verpasste die neue Frauenministerin Najat Vallaud-Belkacem ihren Ministerkollegen gleich einstündige Benimmkurse. Gleichberechtigung steht nun auch im Lernplan der Grundschüler. Quelle: dapd
GroßbritannienAuf der Insel gibt es bereits seit 1975 ein Gesetz gegen sexuelle Diskriminierung. Schon Bemerkungen über das äußere Erscheinungsbild und die Kleidung können als Belästigung gelten, ebenso wie das Anstarren bestimmter Körperteile oder die Zurschaustellung von expliziten Bildern, Kalendern oder Magazinen. Verboten sind außerdem auch unerbetene Berührungen, Küsse, Umarmungen, Streicheln. Die Sensibilität für Grenzüberschreitungen ist hoch. Angesichts millionenschwerer Klagen, die in den vergangenen Jahren von Bankerinnen angestrengt worden waren, schwappte über die Londoner Finanzwelt eine Woge politischer Korrektheit. Die Banken haben Angst vor hohen Anwalts-, Prozess- und Entschädigungskosten. Daher überbieten sie sich jetzt geradezu darin, auf ihren Web-Sites ihre frauenfreundlichen Rekrutierungs- und Karriereprogramme anzupreisen. Zwar wirkt das Gesetz abschreckend. Dennoch: Laura Bates, Gründerin des Web-Portals "Everyday Sexism", auf dem Frauen über ihre negativen Erfahrungen berichten können, berichtet von regem Zulauf. Quelle: dpa
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