Familie und Beruf So klappt es mit dem Teilzeitjob

25 Prozent der Deutschen sind teilzeitbeschäftigt. So können sie halbtags einem Beruf nachgehen und sich anschließend ihrer  Familie widmen. Solche Arbeitszeitmodelle werden immer beliebter. Was ist dabei zu beachten?

Gesetzliche RahmenbedingungenIn einem Unternehmen mit 15 oder mehr Mitarbeitern haben Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate angestellt sind,  prinzipiell einen Anspruch auf die Reduktion ihrer Arbeitszeit. So sagt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ziel dieses Gesetzes ist explizit eine Förderung der Arbeit in Teilzeit. Quelle: Fotolia
AntragDen schriftlichen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit muss ein Arbeitnehmer stellen,  drei Monate, bevor er mit der Teilzeitarbeit beginnen möchte. Dabei sollte er bereits einen Vorschlag zur Verteilung der Arbeitszeit machen. Der Arbeitgeber ist aufgefordert, sich mit dem Arbeitnehmer auf eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung zu einigen. Ist ein Kompromiss nicht zu realisieren, muss der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers schriftlich ablehnen. Die Frist dafür endet einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit. Versäumt der Arbeitgeber diesen Termin, gilt der Vorschlag des Arbeitnehmers als festgelegt. Quelle: Fotolia
AusnahmeArbeitgebern schreibt das Gesetz vor, dem Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen, sofern nicht betriebliche Gründe dagegen sprechen. Ein solcher Grund, dem Antrag auf Teilzeit zu widersprechen, liegt vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. Außerdem dürfen dem Arbeitgeber keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Quelle: Fotolia
GleichberechtigungEin teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Teilzeitbeschäftigte an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können. Quelle: Fotolia
EinbußenGehalt sowie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bemessen sich an der verkürzten Arbeitszeit. Gleiches gilt für Urlaubstage. Außerdem sollten Arbeitnehmer sich darüber im Klaren sein, dass sie aufgrund des geringeren Einkommens auch geringere Rentenansprüche erwerben. Quelle: Fotolia
Zurück in die VollzeitEin festgeschriebenes Rückkehrrecht für Teilzeitbeschäftigte in eine Vollzeitbeschäftigung gibt es nicht. Allerdings müssen Mitarbeiter, die diesen Wunsch äußern, bei der Besetzung einer neuen Stelle bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Teilzeitarbeit von vorneherein zeitlich zu befristen. Quelle: Fotolia
Zwei TeilzeitstellenGrundsätzlich dürfen Arbeitnehmer für zwei Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Der Zweitverdienst sollte den jeweiligen Arbeitgebern allerdings angegeben werden. Verboten sind allerdings Zweitjobs bei der Konkurrenz: Sie können den Arbeitgeber zur Abmahnung, fristlosen Kündigung oder sogar Schadenersatzansprüchen berechtigen. Quelle: Fotolia
Vorteile für den ArbeitgeberTeilzeitarbeit bietet nicht nur Vorzüge für die Arbeitnehmer. Laut Bundesarbeitsministerium profitieren auch Arbeitgeber davon, wenn sie den Wünschen ihrer Angestellten entgegen kommen. Ein höhere Produktivität und eine gesteigerte Qualität der Arbeit seien die Folgen. Außerdem lassen sich Schwankungen in der Auftragslage so ausgleichen. Quelle: Fotolia
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