
Tom und Violet sind ein junges Paar in San Francisco. Er ist Koch, vom Typ her Teddybär. Sie ist angehende Psychologin und sehr hübsch. Sie verloben sich und wollen bald heiraten.
Doch dann bekommt Violett ein Angebot, für zwei Jahre als Post-Doc an einer Universität zu arbeiten, allerdings in Ann Arbor, im US-Bundesstaat Michigan, in der tiefsten Provinz. Tom nimmt es gelassen: Sind ja nur zwei Jahre, er werde schon ein Restaurant finden. Violet macht sich trotzdem Sorgen. Sie will Tom nicht zumuten, sich für sie aufzuopfern. Tom, der gute Kerl, beharrt: Nein, nein, ist schon in Ordnung.
Doch - natürlich - ist bald nichts mehr in Ordnung. Der zum Anhängsel seiner erfolgreichen Verlobten degradierte Tom findet in Ann Arbor kein gutes Restaurant und muss stattdessen koschere Sandwiches mit Gurken belegen.
Und dann werden aus den zwei Jahren bald fünf. Violett steht eine große Psychologenzukunft bevor, und Tom verliert die Geduld. Er löst die Verlobung, geht zurück nach San Francisco und wird Restaurant-Chef.
Das ist keine wahre Geschichte, sondern nur der Plot von „Fast verheiratet“, einer Hollywood-Komödie. Aber es könnte eine wahre Geschichte sein, denn hinter dem Klamauk steckt eine kluge Analyse der Gegenwart: Der Konflikt zwischen Arbeit und Liebe im Zeitalter der völligen Gleichberechtigung der Geschlechter.
Familie und Beruf im Dauerkonflikt
Die Zusammenleben eines Paares - und erst Recht die Gründung einer Familie mit Kindern – ist, wenn beide ihr Glück im Beruf suchen, noch zerbrechlicher geworden als es ohnehin immer war. Bei jedem Karriereschritt droht eine Gefahr für die Liebesbeziehung und die Familie: Wenn der eine Partner für eine neue Stelle umziehen muss, was macht dann der andere? Pendeln und dadurch eine allmähliche Entfremdung riskieren? Mitkommen und selbst beruflich zurückstecken – wie Tom in „Fast verheiratet“? Beides ist riskant. Je erfolgreicher, anerkannter und zufriedener der arbeitende Partner ist, desto eher nagt am zuhause bleibenden, nachgebenden Partner das zerstörerische Gefühl, Chancen zu verpassen und die ersehnte Anerkennung nicht zu erhalten.
Bild: dpa/dpawebTipp 1: Beide sollten den Mietvertrag unterschreiben
Der Einzug ins gemeinsame Heim gehört auch rechtlich festgezurrt. Zieht ein Ehepartner nach der Hochzeit in die Mietwohnung des anderen, kann er nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden. Trotzdem sollten beide Eheleute unterschreiben. Steht nur einer im Mietvertrag, kann er den anderen jederzeit auf die Straße setzen. Stirbt der einzige Unterzeichner, hat der Hinterbliebene keinen Anspruch, in der Wohnung zu bleiben.
Bild: FotoliaTipp 2: Auszug regeln
Wichtig: Mietet ein Paar gemeinsam, sind beide auch zur Zahlung verpflichtet, selbst wenn ein Partner auszieht. Für den Vermieter bleiben beide Gesamtschuldner. Das heißt: Zahlt der Ex nach dem Auszug gar nicht mehr oder weniger, muss der andere für den Rest ebenfalls gerade stehen. Will ein Paar auf Nummer sicher gehen, kann es außerdem festschreiben, wer bei einer Trennung wohnen bleiben darf und was mit der Kaution passiert.
Bild: dpa/dpawebTipp 3: Versicherung zusammenlegen
Das Paar sollte Doppelversicherungen ausschließen. Das kann bis zu 200 Euro im Jahr ersparen. Policen wie die Rechtsschutz- oder Auslandskrankenversicherung lassen sich meist problemlos zusammenlegen. Generell rät der Bund der Versicherten (BdV), den jüngeren Vertrag oder den mit dem geringeren Versicherungsschutz aufzuheben und den Partner in die Bestandspolice aufzunehmen.
Bild: APTipp 4: Versicherungen außerordentlich kündigen
Besitzen beide eine Privathaftpflicht, akzeptieren Assekuranzen eine Hochzeit manchmal als vorzeitigen Kündigungsgrund. Gibt es zwei Hausratversicherungen, sind die Eheleute meist auf die Kulanz des Versicherers angewiesen. Außerordentlich kündigen kann das Paar immer dann, wenn die Prämie nach einem Umzug in eine andere Tarifzone teurer wurde, betont der BdV. In anderen Fällen bleibt nur die normale Kündigung.
Bild: dpaTipp 5: Bezugsrecht von Lebens- und Unfallversicherung ändern
Von Brautpaaren häufig vergessen wird, das Bezugsrecht einer Lebens- oder Unfallversicherung zu ändern. Das ist aber ein Muss, wenn sich die Eheleute gegenseitig finanziell absichern wollen. Bringen beide eine eigene Police mit, können sie sich gegenseitig als Begünstigte einsetzen. Nur so bekommt der hinterbliebene Partner im Todesfall auch die Leistung ausgezahlt.
Bild: dpaTipp 6: Geschiedene sollten sich beeilen
Wichtig ist diese Formalität vor allem dann, wenn der neue Mann/die neue Frau schon einmal verheiratet war. Sonst bleibt auch in der frischen Ehe womöglich noch der Ex-Partner begünstigt.
Bild: dpaTipp 7: Mit der Steuerklasse jonglieren
Über die Kombination der Steuerklassen bestimmt ein Paar mit, wie viel Lohnsteuer jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird - und damit auch, wie hoch das ausgezahlte Nettogehalt ausfällt. Berufstätige Ehepaare haben die Wahl zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen: Entweder ein Mix aus Klasse III und V, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch ausfallen. Oder IV/IV, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Landet das Familieneinkommen ohnehin in einem Topf, könne die dritte Kombi IV/IV mit Faktor ruhig links liegen gelassen werden, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Verdient der besser bezahlte Partner etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens oder mehr, sei der Mix aus III und V immer empfehlenswerter als die Kombination IV und IV.
Bild: dpaTipp 8: Fristen beachten und Geld zurückholen
Eine Änderung der Steuerklassen ist immer bis Ende November möglich. Bei einer ungünstigen Kombination lassen sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung im Jahr drauf zurückholen.
Bild: dpaTipp 9: Beim Partner mitversichern
Hört einer der Eheleute auf zu arbeiten, ist er auch nicht länger gesetzlich krankenversichert. Ist der Partner ebenfalls bei einer Kasse Mitglied, kann er sich dort beitragsfrei mitversichern.
Bild: dpaTipp 10: Freiwillig versichern
Ist der arbeitende Partner dagegen privat krankenversichert, kann es teuer werden: Entweder zahlt der Gatte ohne Arbeitseinkommen für eine eigene Privatversicherung. Je mehr der arbeitende Ehepartner verdient, desto höher fallen auch die Beiträge für die Ehefrau aus. Oder sie sichert sich bei einer gesetzlichen Kasse freiwillig ab, was auch ins Geld geht, aber bei Kinderwunsch nach Ansicht von Verbraucherschützern langfristig die günstigere Wahl ist.
Tipp 1: Beide sollten den Mietvertrag unterschreiben
Der Einzug ins gemeinsame Heim gehört auch rechtlich festgezurrt. Zieht ein Ehepartner nach der Hochzeit in die Mietwohnung des anderen, kann er nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden. Trotzdem sollten beide Eheleute unterschreiben. Steht nur einer im Mietvertrag, kann er den anderen jederzeit auf die Straße setzen. Stirbt der einzige Unterzeichner, hat der Hinterbliebene keinen Anspruch, in der Wohnung zu bleiben.
Familienarbeit und vor allem Kindererziehung wird zu wenig anerkannt – von der Gesellschaft aber auch vom arbeitenden Partner. Zumindest empfinden das oft diejenigen, die zeitweilig zuhause bleiben, also meist die Frauen. Die Soziologin Christine Wimbauer hat das bei ihren Interviews mit Paaren in Deutschland festgestellt („Wenn Arbeit Liebe ersetzt“, Campus-Verlag 2012). „Wir haben uns einmal mörderisch gestritten, weil ich aufgeräumt habe und Simon das nicht gesehen hat“, erzählt eine gewisse Sara Saar, die Wimbauer in ihrem Buch zitiert. Wahrscheinlich können die meisten modernen Paare von solchen Situationen berichten.
Die offene Frage moderner Paare
Das Verhältnis von Erwerbsarbeit und Liebe ist in jeder Paarbeziehung oder Familie eine offene Frage. Gewinnt die Arbeit die Oberhand? Ersetzt möglicherweise sogar die Arbeit den Platz im Leben, den eigentlich die Liebe einnehmen sollte? Oder wird die Arbeit zugunsten der Familie und des Partners beschränkt?
In jeder Gesellschaft ist die Art und Weise, wie Männer und Frauen zusammen leben und lieben, abhängig von der Art und Weise wie sie arbeiten. Das Bürgerliche Zeitalter, das mit der Industrialisierung und der Trennung von Wohn- und Arbeitsplatz zu Anfang des 19. Jahrhunderts begann, war die große Zeit für das romantische Liebes- und Familienideal. Die Bürgersfrau war für das Heim, die Familie und auch die Liebe zuständig. Der Mann ernährte die Familie, und erfuhr, wenn er nach getaner Arbeit heimkehrte, von seiner Frau Anerkennung für die materielle Sicherheit, die er ihr bot. Die Frau der gehobenen Schichten erhielt Anerkennung für die Kinder, die sie gebar, und die Geborgenheit, die sie dem Ernährer bot. Und im besten Falle liebten sich beide auch.
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