Familien Mehr muss es nicht sein

Viele möchten auf Geld verzichten, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Union und SPD haben erklärt, diesen Trend auch künftig fördern zu wollen.

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So klappt es mit dem Teilzeitjob
Gesetzliche RahmenbedingungenIn einem Unternehmen mit 15 oder mehr Mitarbeitern haben Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate angestellt sind,  prinzipiell einen Anspruch auf die Reduktion ihrer Arbeitszeit. So sagt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ziel dieses Gesetzes ist explizit eine Förderung der Arbeit in Teilzeit. Quelle: Fotolia
AntragDen schriftlichen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit muss ein Arbeitnehmer stellen,  drei Monate, bevor er mit der Teilzeitarbeit beginnen möchte. Dabei sollte er bereits einen Vorschlag zur Verteilung der Arbeitszeit machen. Der Arbeitgeber ist aufgefordert, sich mit dem Arbeitnehmer auf eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung zu einigen. Ist ein Kompromiss nicht zu realisieren, muss der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers schriftlich ablehnen. Die Frist dafür endet einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit. Versäumt der Arbeitgeber diesen Termin, gilt der Vorschlag des Arbeitnehmers als festgelegt. Quelle: Fotolia
AusnahmeArbeitgebern schreibt das Gesetz vor, dem Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen, sofern nicht betriebliche Gründe dagegen sprechen. Ein solcher Grund, dem Antrag auf Teilzeit zu widersprechen, liegt vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. Außerdem dürfen dem Arbeitgeber keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Quelle: Fotolia
GleichberechtigungEin teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Teilzeitbeschäftigte an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können. Quelle: Fotolia
EinbußenGehalt sowie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bemessen sich an der verkürzten Arbeitszeit. Gleiches gilt für Urlaubstage. Außerdem sollten Arbeitnehmer sich darüber im Klaren sein, dass sie aufgrund des geringeren Einkommens auch geringere Rentenansprüche erwerben. Quelle: Fotolia
Zurück in die VollzeitEin festgeschriebenes Rückkehrrecht für Teilzeitbeschäftigte in eine Vollzeitbeschäftigung gibt es nicht. Allerdings müssen Mitarbeiter, die diesen Wunsch äußern, bei der Besetzung einer neuen Stelle bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Teilzeitarbeit von vorneherein zeitlich zu befristen. Quelle: Fotolia
Zwei TeilzeitstellenGrundsätzlich dürfen Arbeitnehmer für zwei Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Der Zweitverdienst sollte den jeweiligen Arbeitgebern allerdings angegeben werden. Verboten sind allerdings Zweitjobs bei der Konkurrenz: Sie können den Arbeitgeber zur Abmahnung, fristlosen Kündigung oder sogar Schadenersatzansprüchen berechtigen. Quelle: Fotolia

Was ist wichtiger, Zeit oder Geld? Martin Neitzel hat die Frage vor vielen Jahren für sich beantwortet, und manchmal denkt er daran, wenn er am Mittwochmorgen sein orangefarbenes Trikot überstreift, auf sein Rennrad steigt und an Menschen vorbeifährt, die aussehen, als müssten sie gleich ins Büro.

Mittwoch ist Neitzels Fahrradtag, zumindest während der wärmeren Monate. Dann macht der Diplom-Informatiker aus Braunschweig mehrstündige Radtouren, oft fährt er hundert Kilometer oder mehr. Manchmal spielt er mittwochs auch Gitarre, oder er bastelt an uralten Rechnern herum, die in seiner Dreizimmerwohnung stehen. "Auf ein Haus oder ein Auto kann ich gut verzichten, aber nicht auf Zeit für mich", sagt Neitzel. Er habe schon früh herausgefunden, was ihn glücklich mache. Deshalb ist er seit elf Jahren Teilzeit-Chef, ohne Kinder, aber mit vielen Interessen. Gemeinsam mit drei Freunden hat er vor 21 Jahren ein Softwareunternehmen gegründet, das heute Dienstleistungen rund ums Internet anbietet. Und schon bei der Gründung schrieben die vier Geschäftsführer in ihre Verträge, dass keiner gezwungen werden dürfe, mehr als 20 Wochenstunden für die Firma zu arbeiten. Ein paar Jahre später reduzierten dann tatsächlich alle ihre Arbeitszeit, die drei anderen Geschäftsführer gründeten Familien, Neitzel wollte mehr Raum für sich. Damals habe man den Kunden zunächst viel erklären müssen, weil die einen Ansprechpartner rund um die Uhr wollten, sagt Christine Müller, die einzige Frau im Gründungsteam.

Aber das ist lange her. Inzwischen hat die Firma Gärtner Datensysteme 14 Mitarbeiter, Büros in einer schicken Fabriketage und Kunden, denen es egal ist, ob sie aus einem Büro, vom Spielplatz aus oder aus einer Privatwohnung zurückgerufen werden. Und die Teilzeitkultur ist ein Wettbewerbsvorteil geworden, sagt Müller, sie mache das Unternehmen für junge Bewerber attraktiv. Die Firmengründerin selbst arbeitet jede zweite Woche halbtags, genau wie ihr Mann. Als sie ein Pflegekind annahmen, haben beide ihre Arbeitszeit reduziert. Christine Müller will bei ihrer Stundenzahl aber auch dann bleiben, wenn das Kind erwachsen ist. "Man braucht Zeit für sich", findet sie. "Ich habe festgestellt: 30 Stunden sind ideal."

Die Informatikerin formuliert ziemlich genau, was viele Arbeitsmarkt- und familienpolitische Experten denken. Auch die Unterhändler von Union und SPD hat bei den Koalitionsverhandlungen kein Thema so elektrisiert wie die Idee, Eltern und ihre Kinder durch eine andere, bessere Verteilung der Arbeitszeit zu unterstützen.

Gleich mehrere Gesetze sollen das bewirken, falls eine schwarz-rote Regierung zustande kommt: Wer von einer vollen auf eine Teilzeitstelle wechselt, soll das Recht bekommen, seine Stunden wieder aufzustocken. Dadurch würde vermutlich vielen Beschäftigten die Angst genommen, mit dem Wechsel auf eine Teilzeitstelle dauerhaft alle Chancen auf Karriere oder auch nur auf eine ausreichende Rente zu verspielen. Pflegende sollen leichter in Teilzeit arbeiten können, und Elterngeld soll häufiger an Teilzeitkräfte gezahlt werden als bisher.

Fast hätten sich Union und SPD auch noch an einen etwas größeren Wurf herangetraut, den Wissenschaftler verschiedener Institute wärmstens empfehlen: die sogenannte Familienarbeitszeit. Dabei würde der Staat bis zu drei Jahre lang Paare mit Geld unterstützen, wenn sie wegen der Betreuung kleiner Kinder ihre Arbeitszeit auf achtzig Prozent reduzieren – und zwar beide.

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