Geldwerte Vorteile Fitnessstudio und Home Office statt Boni

Die Veränderungen im Arbeitsleben wirken sich auch auf die Vergütung aus: Boni sind out. Unternehmen setzen auf freiwillige Zusatzleistungen. Womit Sie Ihre Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei glücklich machen.

Fringe Benefits Quelle: dpa
Home-Office Quelle: dpa
Gesundheitsförderung Quelle: dpa/dpaweb
KindergartenzuschüsseWer Kinder hat, die noch nicht schulpflichtig sind, kann vom Arbeitgeber Zuschüsse für ihre Betreuung bekommen. Solche Zuschüsse für die Betreuung in Kindergärten und –krippen sind steuer- und sozialabgabenfrei. Wer die Übernahme des Kindergartenbeitrags durch den Arbeitgeber als Ersatz für eine Lohnerhöhung akzeptiert, muss jedoch beachten, dass der Zuschuss mit der Einschulung des Kindes wegfällt. Quelle: dpa
Erholungsbeihilfe Quelle: dpa
Weiterbildung Quelle: obs
Betriebliche Altersvorsorge Quelle: obs
Essensgutscheine und RestaurantschecksGibt es keine Kantine, können Firmen zudem die Verpflegung ihrer Mitarbeiter sponsern. Einen Zuschuss von 2,87 Euro zu einer Mahlzeit müssen Arbeitnehmer entweder voll selbst versteuern oder der Arbeitgeber zahlt dafür pauschal 25 Prozent Steuern. Der Betrag zwischen 2,87 und 5,97 Euro - also 3,10 Euro - ist jedoch steuer- und sozialabgabenfrei. Für alle Zuschüsse ab 5,98 müssen dann Steuern und Abgaben dann wieder voller Höhe gezahlt werden. Quelle: dpa
Firmenwagen Überlässt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss dieser als geldwerter Vorteil auch versteuert werden. Aber der Arbeitnehmer hat die Wahl: Entweder der Arbeitnehmer zahlt monatlich ganz normal Steuern auf ein Prozent des Bruttolistenpreises des Autos und 0,03 Prozent des Bruttolistenpreise je Entfernungskilometer für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte, oder aber er führt ein Fahrtenbuch um den Anteil der privaten Nutzung zu dokumentieren. Die Ein-Prozent-Regel ist besonders vorteilhaft, wenn der Wagen überwiegend privat genutzt wird und die Anfahrt zur Arbeitsstätte nur kurz ist. Quelle: gms
Benzin- und WarengutscheineZu den am häufigsten verhandelten Sachleistungen zählen Tankgutscheine. Pro Monat können Arbeitnehmer Sachleistungen im Wert von bis zu 44 Euro steuer- und sozialabgabenfrei einstreichen. Dazu zählen auch Warengutscheine und Jobtickets. Quelle: dpa
FahrtkostenzuschussFür den Arbeitsweg oder Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung kann der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Fahrtkostenzuschuss zahlen. Dieser ist sozialabgabenfrei, der Arbeitgeber kann ihn zudem mit nur 15 Prozent pauschal versteuern. Quelle: dpa
Personal- und BelegschaftsrabatteFür Waren und Dienstleistungen dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten Rabatte von jährlich bis zu 1.080 Euro gewähren. Wer beispielsweise in einem Modegeschäft oder einem Supermarkt arbeitet, darf Rabatte von bis zu 1.080 Euro einstreichen ohne darauf Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Quelle: dapd
Arbeitgeberdarlehen„Kostenerstattungen und Sonderzahlungen sind für Arbeitgeber ebenso interessant wie für die Belegschaft“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). „Beide können dadurch kräftig Lohnkosten einsparen, denn auf die gewährten Vorteile fallen häufig weder Steuern noch Sozialabgaben an.“ Chefs dürfen ihren Angestellten beispielsweise Darlehen von bis zu 2.600 Euro pro Jahr gewähren, ohne dass der Angestellte dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen muss. Ist das Darlehen höher, muss die Differenz zwischen dem marktüblichen und dem gezahlten Effektivzins versteuert werden. Von dem marktüblichen Effektivzins werden bei der Berechnung jedoch noch vier Prozent abgezogen. Mitarbeiter von Banken können den Personalrabattfreibetrag von 1.080 Euro nutzen. Quelle: dpa
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