Heimarbeit 20 Tipps für ein erfolgreiches Arbeiten im Home Office

Ob wegen Elternzeit, Pflege oder eines vom Unternehmen weit entfernten Wohnortes: Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten zeitweise oder auf Dauer im Home-Office. Damit es funktioniert, müssen beide Seiten einiges beachten.

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Bestehen für's Home-Office keine individuellen Arbeitsverträge, lauern später Probleme. Quelle: obs

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten zeitweise oder auf Dauer im Home-Office. Die Gründe sind vielfältig: Elternzeit, Pflege eines Angehörigen oder eines kranken Kindes. Und die Informationstechnologie macht es schließlich möglich, am PC zuhause dasselbe zu tun, wie im Büro. Das lohnt sich für alle Beteiligten: Studien zeigen, dass Unternehmen mit flexiblen Arbeitsformen sogar profitabler sind als Wettbewerber mit strenger Anwesenheitspflicht. "Wer Anwesenheit mit Leistung verwechselt und seinen Mitarbeitern nicht vertraut, wird scheitern", sagt Brigitte Hirl-Höfer, Personalchefin von Microsoft Deutschland.

Aber Heimarbeit ist kein Allheilmittel und erfordert das Entstehen einer neuen Unternehmenskultur. Microsoft Deutschland hat zusammen mit dem Umfrageinstitut Gallup zehn Regeln für Arbeitgeber und -nehmer zusammengestellt, die dafür sorgen sollen, dass Heimarbeit zum Erfolg wird.

Homeoffice: 10 Regeln für Arbeitgeber

Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern und ihnen mehr Freiheit und Eigenverantwortung zuzutrauen, wird zum Wettbewerbsvorteil  von Arbeitgebern, ist Hirl Höfer ist überzeugt. Aber beide Seiten sollten wissen, worauf sie sich einlassen. Auch für die betroffenen Mitarbeiter ist zuhause zu arbeiten in jedem Fall eine Umstellung.

Homeoffice: 10 Regeln für Arbeitnehmer

Hinzu kommt, dass Areitnehmer schon bei der Vertragsgestaltung wichtige Details im Auge haben sollten, um nicht durch das Homeoffice in eine rechtliche Stolperfalle zu geraten oder hohe Kosten zu riskieren, warnt die Gmundner Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei LKC Dr. Karpf & Partner. Vor allem gilt, dass ein bestehender Arbeitsvertrag nicht eins zu eins auf die Tätigkeit im Home-Office übertragen werden kann. "Speziell für Arbeiten aus den eigenen vier Wänden hinaus sollte eine separate arbeitsrechtliche Vereinbarung getroffen werden. Darin sollten bei einer geteilten Nutzung von Home-Office und Räumen am Firmensitz die jeweiligen Zeiten genau festgelegt werden", rät Isabel von Gerstenbergk-Helldorff, Rechtsanwältin bei der Kanzlei.

Angestellte können auf hohen Kosten sitzen bleiben, wenn sie nicht aufpassen

Auch Kontrollrechte des Arbeitgebers, die IT-Sicherheit, Gesundheits- und Versicherungsschutz sowie der Umgang mit Überstunden sollten individuell geregelt und vertraglich fixiert werden. Jeder Home-Office Mitarbeiter sollte einen vorinstallierten und sicherheitsgeprüften Rechner vom Arbeitgeber gestellt bekommen, den er ausschließlich beruflich nutzt. Der Zugriff auf das interne Firmennetzwerk sollte nur über eine gesicherte Verbindung erfolgen. Damit ist der Arbeitnehmer vor Haftungsansprüchen seines Arbeitgebers geschützt, sollte beispielsweise ein Virus im Firmennetzwerk Schaden anrichten. "Auf keinen Fall sollten Arbeitnehmer sich leichtfertig dazu bereit erklären, ihren privaten PC für die Arbeit im Home-Office zu verwenden, auch nicht übergangsweise", warnt die Rechtsanwältin.

Es sei dann nicht geregelt, wer für Schäden im Firmennetzwerk oder auch für die Reparatur des privaten PCs im Schadenfall aufkommt. Im schlimmsten Fall bleibt der Arbeitnehmer auf den Kosten sitzen. "Zudem sollte eindeutig festgesetzt werden, in welcher Höhe der Arbeitgeber monatliche Kosten für Telefon und Internet übernimmt", sagt von Gerstenbergk-Helldorff. Mitarbeiter sollten sich vor eigenen Ausgaben wie beim Kauf von Büroausstattung die Zustimmung des Arbeitgebers einholen oder Büromaterial direkt über den betrieblichen Einkauf bestellen. Andernfalls könne der Arbeitgeber die Kostenerstattung verweigern.

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