Bild: dapdPlatz 20 - Victoria's Secret - 11,09 Millionen Fans
Die Modemarke des Einzelhandelskonzern Limited Brands engagiert jedes Jahr die absoluten Topmodels für ihre Fashionshows, wie hier (von links nach rechts) Karolina Kurkova, Tyra Banks, Heidi Klum, Gisele Bundchen und Adriana Lima. Wer bei Facebook Fan wird, bekommt exklusiv die Backstage-Bilder der Sessions zu sehen.
Bild: apPlatz 19 - Dr Pepper- 11,33 Millionen Fans
Spätestens durch den von Tom Hanks verkörperten Filmhelden Forrest Gump bekam Dr Pepper Cola Kultstatus. Gump ist beim Präsidenten eingeladen, trinkt 15 Flaschen der braunen Brause und kann dem amerikanischen Staatsoberhaupt nicht mehr die Hand schütteln - weil er so dringend zur Toilette muss.
Bild: dpaPlatz 18 - Disney Land - 12,01 Millionen Fans
Insgesamt viermal weltweit gibt es die Freizeitparks des Disney-Konzerns: In Hong Kong, Tokyo, Paris und Anaheim, Kalifornien. Für eingefleischte Disney-Fans sind das Sehnsuchtsorte, hier treffen sie Mickey Mouse, Goofy und Donald Duck. Die Anziehungskraft der Facebook-Seite scheint ebenso groß zu sein.
Bild: dpaPlatz 17 - Adidas Originals - 12,57 Millionen Fans
Der deutsche Konzern mit den drei Streifen ist nach Nike der größte Sportartikelhersteller der Welt. Neben unzähligen Bildern der neuesten Schuhmodelle, gibt es im sozialen Netzwerk vor allem Videos und Fanfotos zu sehen. Ein Hund in Trainingsjacke wurde zum Beispiel 2442 mal geteilt.
Bild: ReutersPlatz 16 - Nutella - 13,31 Millionen Fans
Ein Glas des süßen Haselnussaufstrich mit 400 Gramm besteht gut zur Hälfte aus Zucker. Die Facebook-Fans diskutieren beispielsweise, auf welchem Brot Nutella am besten schmeckt. „Auf Brot?“, fragt einer. Reis mit Nutella - damit startet er in den Tag.

Platz 15 - Monster Energy - 14,08 Millionen Fans
Anders als Konkurrent Red Bull verzichtet Monster Energy fast gänzlich auf Werbung im Fernsehen. Stattdessen werden bewusst Extremsport-Events werden vom Wachmacher-Getränk gesponsert, so wie BMX- und Monster Truck-Rennen. „Wir stecken das Geld in die Szene“, heißt es. Die Bilder der Rennen bekommen die Fans direkt auf der Facebook-Seite.
Bild: ReutersPlatz 14 - Ferrero Rocher - 14,24 Millionen Fans
Noch ein Produkt der Marke Ferrero, für das Internetnutzer gerne ihre Zuneigung ausdrücken. Zumindest auf den Genuss von Rocher, was so viel wie Felsen bedeutet, müssen die gut 14 Millionen Anhänger zwischen April und September verzichten - die goldenen Kugeln gehen dann in die Sommerpause.
Bild: ReutersPlatz 13 - XBox - 14,59 Millionen Fans
2001 kam die Spielekonsole von Microsoft als Konkurrenzprodukt für die Playstation von Sony in den USA auf den Markt. Seitdem wurden 25 Millionen Einheiten weltweit verkauft. Ganz so viele Anhänger hat die Marke noch nicht bei Facebook.
Bild: ReutersPlatz 12 - Windows Live Messenger - 14,95 Millionen Fans
Ist der Nachfolger des MSN Messengers und dient als Instant Messaging-Programm. Laut Microsoft nutzen 330 Millionen Menschen den Messenger im Monat.
Bild: ScreenshotPlatz 11 - Angry Birds - 15,02 Millionen Fans
Das Spiel ist einfach, macht aber mit der Zeit süchtig: Die "verärgerten Vögel" zählen inzwischen zu den weltweit erfolgreichsten Spielen, auf dem iPhone begannen sie ihre Karriere. Ins Ranking der erfolgreichsten Unternehmen bei Facebook wurden übrigens nicht die Fan-Seiten von Online-Spielen und Social-Media-Portalen aufgenommen - dann wären die Karten sicherlich noch mal anders gemischt worden
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Platz 20 - Victoria's Secret - 11,09 Millionen Fans
Die Modemarke des Einzelhandelskonzern Limited Brands engagiert jedes Jahr die absoluten Topmodels für ihre Fashionshows, wie hier (von links nach rechts) Karolina Kurkova, Tyra Banks, Heidi Klum, Gisele Bundchen und Adriana Lima. Wer bei Facebook Fan wird, bekommt exklusiv die Backstage-Bilder der Sessions zu sehen.
Über eine besonders schöne Kundenanfrage auf seiner Facebook-Pinnwand freute sich im Oktober 2011 ein Händler für Gummienten. Eine Frau suchte nach einem bestimmten Modell und postete ein Foto des gelben Plastiktierchens mit Astronautenhelm gleich dazu. Eine Aktion, die in den sozialen Netzwerken zum Alltag gehört. Alles ganz harmlos, dachte sich auch der Betreiber der Facebook-Seite und staunte nicht schlecht, als etwa ein halbes Jahr später eine Abmahnung in seinem Briefkasten landete.
Ein Konkurrenzunternehmen hatte sie verschickt, weil es die Rechte an dem gezeigten Bild besitzt. Die beiden Unternehmen streiten sich nun seit über vier Monaten vor Gericht. Der Fall ist mittlerweile in der zweiten Instanz gelandet. Ende offen.
Bild: ScreenshotEs ist ein klassisches Beuteschema: Facebook übernimmt ein Start-up, das dazugehörige Personal und schließt daraufhin den ursprünglichen Dienst der übernommenen Internetfirma. Neuestes Beispiel: der Bookmark-Dienstleister Spool, der ab sofort unter dem Flagge Facebook weitermacht. Der eigene Dienst wird eingestellt, die Nutzer erhielten die letzte Mail am 14. Juni.
Der Fall Spool reiht sich in eine lange Tradition von Facebook-Akquisitonen ein, bei denen das große Social-Network es vor allem auf das Können des Personals abgesehen hat. Von der übernommenen Firma bleibt oft nicht mehr als der Blogeintrag: "Tschüss Leute, wir sind dann mal bei Facebook."
Bild: REUTERSIm Kampf um die besten Talente reichen Gratisessen und Aktienoptionen nicht immer - in der Folge kaufen sich Facebook & Co. manchmal schlicht die besten Leute samt deren Unternehmen. Ein gutes Beispiel für diese auch "acqui-hire" genannte Praxis: Bret Taylor. Er erhielt sogar den Chefentwicklerposten bei Facebook, nachdem sein Start-up Friendfeed von Facebook für 47 Millionen US-Dollar aufgekauft wurde. Das alles fand 2009 statt. Mit Friendfeed kann der Nutzer alle Aktivitäten seiner Freunde auf diversen Sozialen Netzwerkplattformen verfolgen. Doch Zuckerberg ging es in Wirklichkeit um mehr. "Wir wollten vor allem Bret Taylor an Bord holen", wurde der Facebook-Chef in der New York Times zitiert. Friendfeed ist zwar noch online, doch der Dienst wird nicht mehr aktualisiert oder erweitert.
Taylor blieb nach der Übernahme nicht lange bei Facebook. Nach dem jüngsten Börsengang verkündete der Chief Technology Officer prompt, Facebook zu verlassen und seine eigene Firma zu gründen.
Bild: ScreenshotDoch nicht immer geht es nur um das Personal. Auch Teile der Technik dürfte für Zuckerberg interessant sein. So wurde Face.com Mitte Juni 2012 geschlossen. Facebook hatte sich zuvor das israelische Start-up für 60 Millionen Dollar einverleibt. Die Gesicht-Erkennungs-Technologie von Face.com dient Smartphone-Nutzern dazu, auf Facebook Freunde zu markieren. Nun wird die Arbeit an der App eingestellt und vom iTunes-Store genommen. Nutzer können noch bis zum 20. Juli ihre Daten sichern, bis Facebook den Dienst endgültig abschaltet.
Wenn Facebook ein Start-up-Unternehmen übernimmt, dann zieht in der Regel das obere Management mit nach Palo Alto in Kalifornien. Die unabhängige Nutzung der Marke erlaubt Facebook nicht.
Bild: ScreenshotGleiches Schicksal ereilte das israelische Start-up Snaptu. Im März 2011 akquirierte Facebook den Dienst für 70 Millionen US-Dollar, mit dem vor allem normale Handynutzer Zugang zu Social-Networks bekommen.
Bild: ScreenshotDer File-Sharing-Dienst drop.io ging im Oktober 2010 an Facebook. Über den Kaufpreis vereinbarten beide Seiten Stillschweigen. Der Gründer Sam Lessin arbeitet seitdem als Produkt-Manager bei Facebook.
Bild: ScreenshotDer Lokalisierungsdienst Gowalla stand in direkter Konkurrenz zu Foursquare. Vier Monate Monate nachdem das Start-up aus Texas im Dezember 2011 aufgekauft wurde, gab Gowalla bekannt, dass es seinen Dienst einstellen würde.
Bild: ScreenshotFür zehn Millionen US-Dollar kaufte Facebook das Unternehmen Hot Potato im August 2010 auf. Mit dem Check-in-Dienst können Nutzer angeben, was sie lesen oder was für Musik sie gerade hören.
Bild: ScreenshotDer Fotodienst Lightbox kündigte nach der Facebook-Übernahme im Mai 2012 recht lakonisch das Ende seiner Tätigkeiten unter unabhängiger Fahne an. Eine Ausnahme zur gängigen Facebook-Aufkaufpraxis gibt es allerdings bisher...
Bild: dpa... und zwar beim Internet-Foto-Dienstleister Instagram, den Facebook im Frühjahr 2012 für eine Milliarde Dollar aufkaufte. Noch haben die Regulierungsbehörden den Deal nicht genehmigt. Doch Instagram soll nach Worten von Facebook-Gründer Zuckerberg die komplette Eigenständigkeit behalten.
Es ist ein klassisches Beuteschema: Facebook übernimmt ein Start-up, das dazugehörige Personal und schließt daraufhin den ursprünglichen Dienst der übernommenen Internetfirma. Neuestes Beispiel: der Bookmark-Dienstleister Spool, der ab sofort unter dem Flagge Facebook weitermacht. Der eigene Dienst wird eingestellt, die Nutzer erhielten die letzte Mail am 14. Juni.
Der Fall Spool reiht sich in eine lange Tradition von Facebook-Akquisitonen ein, bei denen das große Social-Network es vor allem auf das Können des Personals abgesehen hat. Von der übernommenen Firma bleibt oft nicht mehr als der Blogeintrag: "Tschüss Leute, wir sind dann mal bei Facebook."
Ein anderer Fall in den USA sorgte bereits für Konsequenzen: Drei Angestellte der Fast-Food-Kette Burger King verloren ihren Job wegen eines Fotos. Darauf zu sehen ist eine Person von den Knien abwärts, die mit Straßenschuhen in zwei Plastikboxen mit geschnibbeltem Salat steht. Das Foto luden sie auf der Internet-Plattform 4chan hoch, samt der Botschaft: „Diesen Salat esst ihr bei Burger King.“
Doch das Trio hatte den detektivischen Spürsinn der anderen Nutzer unterschätzt. Über die Daten des hochgeladenen Fotos konnten diese den Tatort bestimmen und die Burgerkette benachrichtigen. Die wandte sich an den Franchisenehmer der Filiale im Bundesstaat Ohio, in der das Foto entstanden war – und der feuerte die Übeltäter.
Die fünf Experten
Arno Lampmann
Arno Lampmann ist Partner bei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum und auf Urheberrecht spezialisiert.
Christoph Rittweger
Christoph Rittweger ist Partner und Leiter des IT-Teams bei Baker & McKenzie in München.
Thomas Schwenke
Thomas Schwenke arbeitet als Rechtsanwalt in Berlin und ist auf Social Media Marketing spezialisiert.
Andreas Splittgerber
Andreas Splittgerber ist Rechtsanwalt bei Orrick Hölters & Elsing und berät Unternehmen im Internet-Recht.
Carsten Ulbricht
Carsten Ulbricht ist Partner bei der Kanzlei Diem & Partner. Er hält Vorträge zum Umgang mit sozialen Medien.
So unterschiedlich beide Fälle sind, eines zeigen sie deutlich: Unternehmen und deren Mitarbeiter mögen soziale Internet-Plattformen wie Facebook, Twitter oder YouTube immer stärker dazu nutzen, um auf sich aufmerksam zu machen – doch viele unterschätzen, dass ihr Handeln in der virtuellen Welt juristische Folgen im realen Leben haben kann.
Natürlich: Auch früher lästerten Kollegen in der Kneipe über ihre Chefs, fotografierten sich Freunde beim Wetttrinken auf privaten Grillfesten. Doch damals blieben diese Ausrutscher außerhalb von Familie oder Freundeskreis weitgehend unbemerkt.
Heute jedoch muss man immer damit rechnen, dass Kommentare, Bilder oder Videos das private Umfeld verlassen, im Netz landen und so Kunden, Lieferanten, Kollegen oder gar der Chef davon erfahren. Schlimmstenfalls finden sich Konkurrenten oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht wieder, wenn der eine wegen Rufschädigung klagt oder der andere gegen seine Kündigung.
Bild: dapdÖffentliche Daten
Profilbild, Titelbild, Geschlecht, Nutzername und Nutzerkennung sind immer öffentlich, dagegen können die Nutzer auch nicht widersprechen. „Im Allgemeinen solltest du annehmen, dass Informationen öffentlich sind, wenn du kein „Teilen“-Symbol siehst“, so die Datenschutzbestimmungen. Wer zum Beispiel in einem geschützten Kreis den Status eines Freundes kommentiert, hat keinen Einfluss darauf, ob der Freund die Kommentare nachträglich öffentlich macht oder nicht. Im scheinbar geschützten Kreis über den Arbeitgeber lästern kann im Nachhinein also doch noch öffentlich werden – und damit zu einer fristlosen Kündigung führen.
Bild: dapdGPS-Daten
Die Ortungs-Daten, die bei Smartphones gesammelt werden können, speichert Facebook so lange, wie es ihnen nützt. Facebook argumentiert damit, dem Nutzer Dienstleistungen auf Grundlage der GPS-Daten anbieten zu können. Wie lange es Facebook nützt, über die GPS-Daten zu verfügen, wird nicht geklärt. Das kann auch ewig sein.
Bild: dpaLöschen und deaktivieren
Der Button zum Deaktivieren eines Accounts ist deutlich leichter zu finden als der „Löschen“-Button. Wird ein Profil deaktiviert, bleiben die Daten auf den Facebook-Servern erhalten. Sie werden zwar nicht mehr angezeigt, Facebook speichert sie aber weiterhin.
Doch auch das Löschen des Profils vernichtet nicht alle Daten. Zudem kann es bis zu einem Monat dauern, bis Facebook die Daten wirklich löscht. Aber in den Nutzungsbedingungen heißt es: „Einige Dinge, die du auf Facebook machst, werden nicht auf deinem Konto gespeichert.“ Die Folgen reichen weit. "Das bedeutet, auch wenn man sein Konto löscht, bleiben manche Informationen ewig im Netz abrufbar", sagt Medienanwalt Christian Solmecke. Darunter fallen unter anderem Kommentare und Freundesnachrichten.
Bild: dapdMarkieren
Die Nutzer können nicht verhindern, dass andere Personen sie in Beiträgen oder auf Fotos markieren und verlinken. Diese Funktion kann nicht abgeschaltet werden. Der Ratschlag von Facebook: „Falls du nicht möchtest, dass dich andere Personen markieren, empfehlen wir dir, dich an die Person direkt zu wenden.“ Falls das nichts bringe, könne der Nutzer die Person ja komplett blocken.
Bild: dapdApps
Facebook weiß nicht, welche Daten Apps von Drittanbietern über die Nutzer sammeln. Diese Apps müssten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen veröffentlichen und darin klären, was mit den Daten passiert. Das ist aber oft nicht der Fall. Wer seine Daten dort löschen will, soll laut Facebook „die Anwendung kontaktieren“ und sie bitten, die Informationen zu löschen. „Installierte Anwendungen kannst du jederzeit entfernen, indem du deine Anwendungseinstellungen bei folgender Seite verwendest: https://www.facebook.com/settings/?tab=applications. Aber denke daran, dass die Anwendungen gegebenenfalls weiterhin Zugriff auf deine Daten haben können, wenn die Personen, mit denen du teilst, sie ebenfalls verwenden."
Bild: dapdSofortige Personalisierung
Mit der Funktion „Sofortige Personalisierung“ gibt Facebook Daten an andere Websites weiter. Wer bei Facebook eingeloggt ist und zum ersten Mal die andere Website besucht, der wird persönlich begrüßt. Eine solche „Opt-on"-Lösung ist kritisch. Es werden erst ungefragt Daten zu der kooperierenden Website von Facebook übertragen. Erst wenn die Social Media-Funktion deaktiviert wird, werden die Daten gelöscht. Das Gegenteil zu dieser „Opt-out“-Lösung wäre ein „Opt-in"-Ansatz. Dabei wird der Nutzer erst gefragt und dann gehandelt.
Bild: dapdVertiefende Links
Die 14 Seiten umfassende Datenschutzerklärung ist keinesfalls auf die 14 Seiten beschränkt. Was zum Beispiel mit den Daten passiert, wenn man in einer Werbeanzeige auf „Gefällt mir“ klickt, wird in einem anderen Dokument beschrieben. Medienanwalt Christian Solmecke schätzt, dass auf diese Weise die Datenschutzbestimmungen auf 60-70 Seiten ausgeweitet werden.
Bild: ReutersReaktion auf Aufforderungen rechtlicher Art
„In Reaktion auf eine Aufforderung rechtlicher Art dürfen wir auf deine Daten zugreifen, sie aufbewahren oder an Dritte weitergeben. Das gilt auch für Staaten außerhalb der USA, wenn wir in gutem Glauben davon ausgehen dürfen, dass die entsprechende Reaktion nach dem Recht der betreffenden Rechtsordnung vorgeschrieben ist.“ Facebook kann also jederzeit Daten weitergeben, wenn es „in gutem Glauben“ – also ohne den Rat von Anwälten – davon ausgeht, dass in dem Recht des Staates, aus dem die Anfrage kommt, die Herausgabe der Daten rechtmäßig ist.
Bild: dapdFriend Finder
Wer Freunde zu Facebook einlädt, schickt diesen ungewollt etwas mehr als nur eine Einladung. Facebook behält sich das Recht vor, den Freund bis zu drei Mal einzuladen, falls dieser nicht reagiert. Hilft das immer noch nicht, sendet Facebook dem Freund Namen und Bilder anderer Kontakte, die ihn vermutlich auch kennen.
Bild: dapdVerstorbene
Die Daten und Profile verstorbener Facebook-Nutzer bleiben erhalten. Damit der Account gelöscht wird, müssen die rechtmäßigen Erben aktiv werden: „Wir können ein Konto auch schließen, wenn wir eine formelle Aufforderung erhalten, die bestimmte Kriterien erfüllt.“ Welche Kriterien das sind und welche Anforderungen Facebook an die formelle Aufforderung hat, klärt die Datenschutzbestimmung nicht.
Öffentliche Daten
Profilbild, Titelbild, Geschlecht, Nutzername und Nutzerkennung sind immer öffentlich, dagegen können die Nutzer auch nicht widersprechen. „Im Allgemeinen solltest du annehmen, dass Informationen öffentlich sind, wenn du kein „Teilen“-Symbol siehst“, so die Datenschutzbestimmungen. Wer zum Beispiel in einem geschützten Kreis den Status eines Freundes kommentiert, hat keinen Einfluss darauf, ob der Freund die Kommentare nachträglich öffentlich macht oder nicht. Im scheinbar geschützten Kreis über den Arbeitgeber lästern kann im Nachhinein also doch noch öffentlich werden – und damit zu einer fristlosen Kündigung führen.
Fotos hochladen, die eigene Pinnwand verwalten, ein kurzer Eintrag in einem Bewertungsportal, in dem ein Mitarbeiter anonym das Angebot seines Arbeitgebers lobt – all das kann ein juristisches Nachspiel haben. Und solche Fallen lauern heute minütlich.
Auf der einen Seite sind laut einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom knapp die Hälfte aller deutschen Unternehmen bei Facebook, Twitter und Co. präsent, weitere 15 Prozent haben den Einsatz geplant – weil sie wissen, wie wichtig diese Plattformen für Marketing, Vertrieb und Mitarbeitersuche mittlerweile sind (siehe Kurztextgalerie). „Soziale Medien sind für die Unternehmen auf dem Weg vom Soll zum Muss“, sagt Bitkom-Präsident Dieter Kempf. Und die IT-Beratung Gartner prophezeit, dass Unternehmen, die bis 2014 noch nicht über die sozialen Medien kommunizieren, ihre Kunden so verärgern wie heute solche, die weder auf E-Mails antworten noch ans Telefon gehen.
Was sich deutsche Unternehmen vom Einsatz sozialer Medien versprechen
Zusammenarbeit mit Partnern
versprechen sich 15 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Neue Mitarbeiter gewinnen
versprechen sich 23 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Marktforschung
versprechen sich 31 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Neue Kunden gewinnen
versprechen sich 72 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Beziehungen zu Multiplikatoren pflegen
versprechen sich 32 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Image verbessern
versprechen sich 42 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Beziehungen zu Kunden pflegen
versprechen sich 68 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Bekanntheit steigern
versprechen sich 82 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Auf der anderen Seite bewegen sich viele Firmen und Mitarbeiter unbedarft durchs Internet und bemerken gar nicht, wie sie dort gegen Arbeitsrecht, Urheberrechte oder Datenschutz verstoßen. „Sie halten das Social Web oftmals für eine Art rechtsfreien Raum, in dem nur Herr Zuckerberg zu bestimmen hat“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Arno Lampmann, dessen Kanzlei sich mit Internet-Recht beschäftigt.
In den USA gibt es Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der sozialen Medien schon heute regelmäßig. Ende 2011 zum Beispiel verklagte PhoneDog, ein US-Bewertungsportal für Handys, seinen ehemaligen Mitarbeiter Noah Kravitz auf 340.000 US-Dollar Schadensersatz, weil er die 17.000 Follower seines Twitter-Kontos mitgenommen hatte, als er die Firma verließ. Wie der Streit ausgeht, ist noch offen.
„Auch in Deutschland werden in Zukunft mehr Social-Media-Fälle vor Gericht landen“, sagt Lampmann. Noch spielen sich die meisten Streitigkeiten außergerichtlich ab, weil die Unternehmen Aufmerksamkeit vermeiden wollen. Denn sobald publik wird, dass sich ein Konzern mit einem Nutzer über die Verbreitung eines Fotos streitet, streut die Internet-Gemeinde das rasant – und beschädigt das Image des Klägers.
Damit es so weit gar nicht erst kommt, holen sich Unternehmen Rat bei Rechtsanwälten wie Carsten Ulbricht von der Stuttgarter Kanzlei Diem & Partner. Er beantwortet in Seminaren Fragen wie „Welche Inhalte darf ich hochladen und weiterverbreiten?“ Oder: „Wie gestalte ich ein Gewinnspiel rechtskonform?“ Demnächst könnten auch Fragen zur „Buttonlösung“ auftauchen. Sie verpflichtet Online-Händler dazu, Schaltflächen künftig eindeutiger zu beschriften. „Bestellen“ reicht nicht mehr aus, juristisch wasserdicht sind nur Formulierungen wie „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“.
Damit solche Neuerungen und für den Laien unsichtbare Rechtsverstöße Sie nicht vor den Kadi bringen, beantworten fünf Experten exklusiv für die WirtschaftsWoche die 15 wichtigsten Fragen für Firmen und Arbeitnehmer zu rechtlichen Stolperfallen in sozialen Netzwerken.



























