Viele bemerken gar nicht, wie sie gegen Gesetze verstoßen
Bild: dapdÖffentliche Daten
Profilbild, Titelbild, Geschlecht, Nutzername und Nutzerkennung sind immer öffentlich, dagegen können die Nutzer auch nicht widersprechen. „Im Allgemeinen solltest du annehmen, dass Informationen öffentlich sind, wenn du kein „Teilen“-Symbol siehst“, so die Datenschutzbestimmungen. Wer zum Beispiel in einem geschützten Kreis den Status eines Freundes kommentiert, hat keinen Einfluss darauf, ob der Freund die Kommentare nachträglich öffentlich macht oder nicht. Im scheinbar geschützten Kreis über den Arbeitgeber lästern kann im Nachhinein also doch noch öffentlich werden – und damit zu einer fristlosen Kündigung führen.
Bild: dapdGPS-Daten
Die Ortungs-Daten, die bei Smartphones gesammelt werden können, speichert Facebook so lange, wie es ihnen nützt. Facebook argumentiert damit, dem Nutzer Dienstleistungen auf Grundlage der GPS-Daten anbieten zu können. Wie lange es Facebook nützt, über die GPS-Daten zu verfügen, wird nicht geklärt. Das kann auch ewig sein.
Bild: dpaLöschen und deaktivieren
Der Button zum Deaktivieren eines Accounts ist deutlich leichter zu finden als der „Löschen“-Button. Wird ein Profil deaktiviert, bleiben die Daten auf den Facebook-Servern erhalten. Sie werden zwar nicht mehr angezeigt, Facebook speichert sie aber weiterhin.
Doch auch das Löschen des Profils vernichtet nicht alle Daten. Zudem kann es bis zu einem Monat dauern, bis Facebook die Daten wirklich löscht. Aber in den Nutzungsbedingungen heißt es: „Einige Dinge, die du auf Facebook machst, werden nicht auf deinem Konto gespeichert.“ Die Folgen reichen weit. "Das bedeutet, auch wenn man sein Konto löscht, bleiben manche Informationen ewig im Netz abrufbar", sagt Medienanwalt Christian Solmecke. Darunter fallen unter anderem Kommentare und Freundesnachrichten.
Bild: dapdMarkieren
Die Nutzer können nicht verhindern, dass andere Personen sie in Beiträgen oder auf Fotos markieren und verlinken. Diese Funktion kann nicht abgeschaltet werden. Der Ratschlag von Facebook: „Falls du nicht möchtest, dass dich andere Personen markieren, empfehlen wir dir, dich an die Person direkt zu wenden.“ Falls das nichts bringe, könne der Nutzer die Person ja komplett blocken.
Bild: dapdApps
Facebook weiß nicht, welche Daten Apps von Drittanbietern über die Nutzer sammeln. Diese Apps müssten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen veröffentlichen und darin klären, was mit den Daten passiert. Das ist aber oft nicht der Fall. Wer seine Daten dort löschen will, soll laut Facebook „die Anwendung kontaktieren“ und sie bitten, die Informationen zu löschen. „Installierte Anwendungen kannst du jederzeit entfernen, indem du deine Anwendungseinstellungen bei folgender Seite verwendest: https://www.facebook.com/settings/?tab=applications. Aber denke daran, dass die Anwendungen gegebenenfalls weiterhin Zugriff auf deine Daten haben können, wenn die Personen, mit denen du teilst, sie ebenfalls verwenden."
Bild: dapdSofortige Personalisierung
Mit der Funktion „Sofortige Personalisierung“ gibt Facebook Daten an andere Websites weiter. Wer bei Facebook eingeloggt ist und zum ersten Mal die andere Website besucht, der wird persönlich begrüßt. Eine solche „Opt-on"-Lösung ist kritisch. Es werden erst ungefragt Daten zu der kooperierenden Website von Facebook übertragen. Erst wenn die Social Media-Funktion deaktiviert wird, werden die Daten gelöscht. Das Gegenteil zu dieser „Opt-out“-Lösung wäre ein „Opt-in"-Ansatz. Dabei wird der Nutzer erst gefragt und dann gehandelt.
Bild: dapdVertiefende Links
Die 14 Seiten umfassende Datenschutzerklärung ist keinesfalls auf die 14 Seiten beschränkt. Was zum Beispiel mit den Daten passiert, wenn man in einer Werbeanzeige auf „Gefällt mir“ klickt, wird in einem anderen Dokument beschrieben. Medienanwalt Christian Solmecke schätzt, dass auf diese Weise die Datenschutzbestimmungen auf 60-70 Seiten ausgeweitet werden.
Bild: ReutersReaktion auf Aufforderungen rechtlicher Art
„In Reaktion auf eine Aufforderung rechtlicher Art dürfen wir auf deine Daten zugreifen, sie aufbewahren oder an Dritte weitergeben. Das gilt auch für Staaten außerhalb der USA, wenn wir in gutem Glauben davon ausgehen dürfen, dass die entsprechende Reaktion nach dem Recht der betreffenden Rechtsordnung vorgeschrieben ist.“ Facebook kann also jederzeit Daten weitergeben, wenn es „in gutem Glauben“ – also ohne den Rat von Anwälten – davon ausgeht, dass in dem Recht des Staates, aus dem die Anfrage kommt, die Herausgabe der Daten rechtmäßig ist.
Bild: dapdFriend Finder
Wer Freunde zu Facebook einlädt, schickt diesen ungewollt etwas mehr als nur eine Einladung. Facebook behält sich das Recht vor, den Freund bis zu drei Mal einzuladen, falls dieser nicht reagiert. Hilft das immer noch nicht, sendet Facebook dem Freund Namen und Bilder anderer Kontakte, die ihn vermutlich auch kennen.
Bild: dapdVerstorbene
Die Daten und Profile verstorbener Facebook-Nutzer bleiben erhalten. Damit der Account gelöscht wird, müssen die rechtmäßigen Erben aktiv werden: „Wir können ein Konto auch schließen, wenn wir eine formelle Aufforderung erhalten, die bestimmte Kriterien erfüllt.“ Welche Kriterien das sind und welche Anforderungen Facebook an die formelle Aufforderung hat, klärt die Datenschutzbestimmung nicht.
Öffentliche Daten
Profilbild, Titelbild, Geschlecht, Nutzername und Nutzerkennung sind immer öffentlich, dagegen können die Nutzer auch nicht widersprechen. „Im Allgemeinen solltest du annehmen, dass Informationen öffentlich sind, wenn du kein „Teilen“-Symbol siehst“, so die Datenschutzbestimmungen. Wer zum Beispiel in einem geschützten Kreis den Status eines Freundes kommentiert, hat keinen Einfluss darauf, ob der Freund die Kommentare nachträglich öffentlich macht oder nicht. Im scheinbar geschützten Kreis über den Arbeitgeber lästern kann im Nachhinein also doch noch öffentlich werden – und damit zu einer fristlosen Kündigung führen.
Fotos hochladen, die eigene Pinnwand verwalten, ein kurzer Eintrag in einem Bewertungsportal, in dem ein Mitarbeiter anonym das Angebot seines Arbeitgebers lobt – all das kann ein juristisches Nachspiel haben. Und solche Fallen lauern heute minütlich.
Auf der einen Seite sind laut einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom knapp die Hälfte aller deutschen Unternehmen bei Facebook, Twitter und Co. präsent, weitere 15 Prozent haben den Einsatz geplant – weil sie wissen, wie wichtig diese Plattformen für Marketing, Vertrieb und Mitarbeitersuche mittlerweile sind (siehe Kurztextgalerie). „Soziale Medien sind für die Unternehmen auf dem Weg vom Soll zum Muss“, sagt Bitkom-Präsident Dieter Kempf. Und die IT-Beratung Gartner prophezeit, dass Unternehmen, die bis 2014 noch nicht über die sozialen Medien kommunizieren, ihre Kunden so verärgern wie heute solche, die weder auf E-Mails antworten noch ans Telefon gehen.
Was sich deutsche Unternehmen vom Einsatz sozialer Medien versprechen
Zusammenarbeit mit Partnern
versprechen sich 15 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Neue Mitarbeiter gewinnen
versprechen sich 23 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Marktforschung
versprechen sich 31 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Neue Kunden gewinnen
versprechen sich 72 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Beziehungen zu Multiplikatoren pflegen
versprechen sich 32 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Image verbessern
versprechen sich 42 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Beziehungen zu Kunden pflegen
versprechen sich 68 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Bekanntheit steigern
versprechen sich 82 Prozent der deutschen Unternehmen von Social Media.
Auf der anderen Seite bewegen sich viele Firmen und Mitarbeiter unbedarft durchs Internet und bemerken gar nicht, wie sie dort gegen Arbeitsrecht, Urheberrechte oder Datenschutz verstoßen. „Sie halten das Social Web oftmals für eine Art rechtsfreien Raum, in dem nur Herr Zuckerberg zu bestimmen hat“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Arno Lampmann, dessen Kanzlei sich mit Internet-Recht beschäftigt.
In den USA gibt es Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der sozialen Medien schon heute regelmäßig. Ende 2011 zum Beispiel verklagte PhoneDog, ein US-Bewertungsportal für Handys, seinen ehemaligen Mitarbeiter Noah Kravitz auf 340.000 US-Dollar Schadensersatz, weil er die 17.000 Follower seines Twitter-Kontos mitgenommen hatte, als er die Firma verließ. Wie der Streit ausgeht, ist noch offen.
„Auch in Deutschland werden in Zukunft mehr Social-Media-Fälle vor Gericht landen“, sagt Lampmann. Noch spielen sich die meisten Streitigkeiten außergerichtlich ab, weil die Unternehmen Aufmerksamkeit vermeiden wollen. Denn sobald publik wird, dass sich ein Konzern mit einem Nutzer über die Verbreitung eines Fotos streitet, streut die Internet-Gemeinde das rasant – und beschädigt das Image des Klägers.
Damit es so weit gar nicht erst kommt, holen sich Unternehmen Rat bei Rechtsanwälten wie Carsten Ulbricht von der Stuttgarter Kanzlei Diem & Partner. Er beantwortet in Seminaren Fragen wie „Welche Inhalte darf ich hochladen und weiterverbreiten?“ Oder: „Wie gestalte ich ein Gewinnspiel rechtskonform?“ Demnächst könnten auch Fragen zur „Buttonlösung“ auftauchen. Sie verpflichtet Online-Händler dazu, Schaltflächen künftig eindeutiger zu beschriften. „Bestellen“ reicht nicht mehr aus, juristisch wasserdicht sind nur Formulierungen wie „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“.
Damit solche Neuerungen und für den Laien unsichtbare Rechtsverstöße Sie nicht vor den Kadi bringen, beantworten fünf Experten exklusiv für die WirtschaftsWoche die 15 wichtigsten Fragen für Firmen und Arbeitnehmer zu rechtlichen Stolperfallen in sozialen Netzwerken.
- Seite 1: Die Fallen der Sozialen Medien
- Seite 2: Viele bemerken gar nicht, wie sie gegen Gesetze verstoßen




























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Alle Kommentare lesen29.08.2012, 09:32 UhrAnonymer Benutzer:Challange
Und wo finde ich die 15 Fragen und Antworten die am Ende des Artikels angesprochen werden?