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Internet-Recht: Viele bemerken gar nicht, wie sie gegen Gesetze verstoßen

Internet-Recht: Die Fallen der Sozialen Medien

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Viele bemerken gar nicht, wie sie gegen Gesetze verstoßen

Öffentliche Daten

Profilbild, Titelbild, Geschlecht, Nutzername und Nutzerkennung sind immer öffentlich, dagegen können die Nutzer auch nicht widersprechen. „Im Allgemeinen solltest du annehmen, dass Informationen öffentlich sind, wenn du kein „Teilen“-Symbol siehst“, so die Datenschutzbestimmungen. Wer zum Beispiel in einem geschützten Kreis den Status eines Freundes kommentiert, hat keinen Einfluss darauf, ob der Freund die Kommentare nachträglich öffentlich macht oder nicht. Im scheinbar geschützten Kreis über den Arbeitgeber lästern kann im Nachhinein also doch noch öffentlich werden – und damit zu einer fristlosen Kündigung führen.

Bild: dapd

Fotos hochladen, die eigene Pinnwand verwalten, ein kurzer Eintrag in einem Bewertungsportal, in dem ein Mitarbeiter anonym das Angebot seines Arbeitgebers lobt – all das kann ein juristisches Nachspiel haben. Und solche Fallen lauern heute minütlich.

Auf der einen Seite sind laut einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom knapp die Hälfte aller deutschen Unternehmen bei Facebook, Twitter und Co. präsent, weitere 15 Prozent haben den Einsatz geplant – weil sie wissen, wie wichtig diese Plattformen für Marketing, Vertrieb und Mitarbeitersuche mittlerweile sind (siehe Kurztextgalerie). „Soziale Medien sind für die Unternehmen auf dem Weg vom Soll zum Muss“, sagt Bitkom-Präsident Dieter Kempf. Und die IT-Beratung Gartner prophezeit, dass Unternehmen, die bis 2014 noch nicht über die sozialen Medien kommunizieren, ihre Kunden so verärgern wie heute solche, die weder auf E-Mails antworten noch ans Telefon gehen.

Was sich deutsche Unternehmen vom Einsatz sozialer Medien versprechen

Auf der anderen Seite bewegen sich viele Firmen und Mitarbeiter unbedarft durchs Internet und bemerken gar nicht, wie sie dort gegen Arbeitsrecht, Urheberrechte oder Datenschutz verstoßen. „Sie halten das Social Web oftmals für eine Art rechtsfreien Raum, in dem nur Herr Zuckerberg zu bestimmen hat“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Arno Lampmann, dessen Kanzlei sich mit Internet-Recht beschäftigt.

In den USA gibt es Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der sozialen Medien schon heute regelmäßig. Ende 2011 zum Beispiel verklagte PhoneDog, ein US-Bewertungsportal für Handys, seinen ehemaligen Mitarbeiter Noah Kravitz auf 340.000 US-Dollar Schadensersatz, weil er die 17.000 Follower seines Twitter-Kontos mitgenommen hatte, als er die Firma verließ. Wie der Streit ausgeht, ist noch offen.

„Auch in Deutschland werden in Zukunft mehr Social-Media-Fälle vor Gericht landen“, sagt Lampmann. Noch spielen sich die meisten Streitigkeiten außergerichtlich ab, weil die Unternehmen Aufmerksamkeit vermeiden wollen. Denn sobald publik wird, dass sich ein Konzern mit einem Nutzer über die Verbreitung eines Fotos streitet, streut die Internet-Gemeinde das rasant – und beschädigt das Image des Klägers.

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Damit es so weit gar nicht erst kommt, holen sich Unternehmen Rat bei Rechtsanwälten wie Carsten Ulbricht von der Stuttgarter Kanzlei Diem & Partner. Er beantwortet in Seminaren Fragen wie „Welche Inhalte darf ich hochladen und weiterverbreiten?“ Oder: „Wie gestalte ich ein Gewinnspiel rechtskonform?“ Demnächst könnten auch Fragen zur „Buttonlösung“ auftauchen. Sie verpflichtet Online-Händler dazu, Schaltflächen künftig eindeutiger zu beschriften. „Bestellen“ reicht nicht mehr aus, juristisch wasserdicht sind nur Formulierungen wie „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“.

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Damit solche Neuerungen und für den Laien unsichtbare Rechtsverstöße Sie nicht vor den Kadi bringen, beantworten fünf Experten exklusiv für die WirtschaftsWoche die 15 wichtigsten Fragen für Firmen und Arbeitnehmer zu rechtlichen Stolperfallen in sozialen Netzwerken.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 29.08.2012, 09:32 UhrChallange

    Und wo finde ich die 15 Fragen und Antworten die am Ende des Artikels angesprochen werden?

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