Krankschreibung Was für und gegen eine Lockerung der Attestpflicht spricht

Forscher fordern, die Regelung für das Krankschreiben zu lockern. Kritisiert wird das von Arbeitgebern, die ein Schlupfloch für Blaumacher fürchten. Das Für und Wider einer lockereren Attestpflicht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Deutschen sind weniger krank
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Quelle: dpa
Ein Landarzt untersucht seinen Patienten Quelle: dpa
Der Rücken ist Krankheitsgrund Nummer eins:Deutschland hat Rücken: Wie auch in den Vorjahren liegen die Muskel-Skelett-Erkrankungen auf Platz 1. Diese nahmen mit 4,6 Fehltagen sogar leicht zu (2013: 4,4 Tage). Mehr als ein Viertel aller Krankentage geht auf diese Krankheitsgruppe zurück. Entsprechend bekamen 31 Prozent der Arbeitnehmer Krankengeld wegen Rückenschmerzen. Quelle: dpa
Mann mit Schirm auf einer Brücke Quelle: dpa
Melanomzellen in der Vergrößerung Quelle: dpa
KreislauferkrankungenMit deutlichem Abstand folgen die Kreislauferkrankungen mit 22 Krankentagen je Fall. Quelle: dpa
Ältere Beschäftigte fehlen längerAm jüngsten sind die Arbeitnehmer in Baden-Württemberg (Durchschnitt: Frauen: 40 Jahre; Männer: 39 Jahre). Mit 15,4 Krankentagen der Arbeitnehmer liegt das „Ländle“ dann auch rund zwei Tage unter dem Bundesschnitt. Der liegt bei 17,6 Tagen. Die Brandenburger Arbeitnehmer sind älter und liegen mit knapp 22 Fehltagen drei Tage über dem Bundesdurchschnitt. In den alten Bundesländern hat lediglich das Saarland mit 21 Krankentagen je Arbeitnehmer ähnlich hohe Werte. Quelle: dpa

Die Deutschen gehen sehr häufig zum Arzt – wie oft, da sind sich Experten nicht einig. Fest steht aber: Mit zehn bis 18 Arztbesuchen pro Jahr sitzen sie viel häufiger im Wartezimmer als die meisten ihrer West- und Mitteleuropäischen Nachbarn.

Um das zu ändern, fordern Wissenschaftler der Universität Magdeburg nun, die Attestpflicht für Beschäftigte zu lockern. Die Hypothese ihrer Studie, die Mittwoch veröffentlicht wird: Viele Patienten in Deutschland gehen unnötigerweise zum Arzt, um ihrem Arbeitgeber einen Krankenschein vorlegen zu können. Deswegen plädieren die Wissenschaftler, die Frist für Krankschreibungen von drei auf fünf Tage zu verlängern.

Was spricht für diesen Vorschlag?

Zunächst einmal würde eine solche Lösung die Hausärzte entlasten, sagt Wolfram Herrmann, Leiter des Magdeburger Forschungsteams, im Gespräch mit der Welt am Sonntag. Die Wartezimmer wären nicht mehr gefüllt mit Menschen, die sich wegen einer einfachen Erkältung ein Attest besorgen müssen – und Ärzte könnten sich mit Patienten beschäftigen, die wirklich ihre Hilfe benötigen.

Außerdem könnten die Arbeitnehmer selbstbestimmter entscheiden, ob sie zur Arbeit gehen oder sich lieber vollständig auskurieren. Sie müssten sich am vierten Tag einer Krankheit nicht mehr zur Arbeit schleppen, nur um den Gang zum Arzt zu vermeiden.

Diese Berufe machen krank

Herrmann verweist daneben auf ein Vorbild aus Skandinavien: „Dass durch eine eigenständige Krankmeldung der Beschäftigten die Zahl der Fehltage nicht nach oben schnellt, zeigen Erfahrungen aus Norwegen."

In Norwegen dürfen sich Arbeitnehmer wie in Deutschland für bis zu drei Tage am Stück ohne ärztliche Bescheinigung selbst krankmelden. Doch in einem Großteil der norwegischen Unternehmen ist die selbstständige Krankmeldung sogar bei Ausfällen von bis zu acht Tagen am Stück und bis zu 24 Tagen im Jahr zulässig. Trotzdem ist die Zahl der Krankmeldungen dort seit langem rückläufig - deshalb sehen die Forscher das Land als Vorbild für Deutschland.

Doch während in Deutschland noch über das Für und Wider diskutiert wird, geht man in Norwegen schon einen Schritt weiter: Laut Studienleiter Wolfram Herrmann gibt es dort sogar schon Projekte mit der Möglichkeit, sich bis zu 365 Tage selbst krankzumelden. „So weit brauchen wir nicht zu gehen", gibt er zu. Für den Krankheitszeiträume von einer Woche empfiehlt Herrmann allerdings, das norwegische Modell in Form von Pilotprojekten in Deutschland zu probieren.

Und was spricht gegen den Vorschlag?

Arbeitgeberverbände sehen den Vorstoß der Wissenschaftler kritisch: „Die gesetzlichen Regelungen zu Krankschreibungen haben sich in Deutschland insgesamt bewährt. Sie führen nicht zu unnötigen Arztbesuchen“, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände. Es sei sinnvoll, dass Arbeitgeber bereits früher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen dürfen, um möglichem Missbrauch entgegenwirken zu können.

Denn schon jetzt wird die selbstständige Krankmeldung von einigen Arbeitnehmern fürs Blaumachen genutzt – das sagt zumindest eine Studie von Geld.de, die Anfang Februar veröffentlicht wurde: Demnach planen 6,5% der Befragten,  ihren Arbeitgeber noch in diesem Winter durch eine vorgetäuschte Krankheit zu betrügen und krankzufeiern.  Etwa die Hälfte dieser Blaumacher will dafür die Drei-Tages-Frist nutzen, in der sie kein Attest vorlegen muss.  

So fliegen Blaumacher auf
Urlaub verlängernKurz vor oder nach dem Urlaub krank zu werden ist ärgerlich und kann vorkommen. Wenn Arbeitnehmer aber besonders häufig rund um ihre Urlaubstage ans Bett gefesselt sind, macht dies verdächtig, nicht krank zu sein, sondern einfach länger die Ferien auskosten zu wollen. Quelle: dpa
Brückentage auskostenMan kann sich an Brückentagen offiziell frei nehmen – und so seine Urlaubstage strategisch übers Jahr verteilen und effizient ausnutzen. Oder man lässt sich einfach krankschreiben. Wer besonders häufig an Brückentagen oder an Montagen und Freitagen fehlt, gerät schnell in Verdacht, ein Blaumacher zu sein. Quelle: dpa
Sich vor unangenehmer Arbeit drückenWer sich immer wieder zu den Zeiten krank meldet, in denen eher unangenehme Aufgaben anfallen, fällt auf. Schnell kann der Verdacht auftreten, dass es kein Zufall ist, dass jemanden Bakterien und Viren exakt in jenen Arbeitsphasen aufsuchen. Quelle: Fotolia
Sich in sozialen Netzwerken verplappernWer sein Leben gerne auf Facebook & Co. mitteilt, sollte beim Blaumachen vorsichtig sein – vor allem, wenn dort Kollegen und Chef mitlesen. Manch einer markiert sich gerne nach seiner Ankunft im Urlaubsparadies oder posted erste Fotos. Das sollte man jedoch lassen, solange man krankgeschrieben ist und man eigentlich im Büro bei der Arbeit hätte erscheinen sollen. Auch belanglose Meldungen können jemanden verraten – sofern nicht die Einstellung deaktiviert ist, das Facebook den Veröffentlichungsort mit posted. Quelle: dpa
Attest verlangenDer offensichtlichste Weg, zu prüfen, ob ein fehlender Mitarbeiter tatsächlich krank ist, ist ein Attest zu verlangen. Grundsätzlich sind Beschäftigte gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden. Allerdings räumt das Entgeltfortzahlungsgesetz dem Arbeitgeber zugleich das Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu verlangen. Es liegt in seinem Ermessen, ob er das Attest schon am ersten Fehltag sehen will. Quelle: dpa
Auf Ärzte achtenOft stellen sich Ärzte als Mittäter heraus. Chefs sollten darauf achten, ob auf ihrem Schreibtisch ein Krankenschein gelandet ist, der von einem Mediziner ausgestellt wurde, der besonders häufig zum Attestblock greift. Dies kann ein Indiz dafür sein, dass er es hier mit einem Blaumacher zu tun hat. Quelle: dpa
Zweitmeinung einholenChefs, die die Arbeitsunfähigkeit ihres Arbeitnehmers anzweifeln, können ihre Besorgnis der Krankenkasse mitteilen – und verlangen, dass diese ihren MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) einschaltet. Dieser gibt gutachterliche Stellungnahmen zur Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten heraus. Und kann damit Blaumacher entlarven. Quelle: dpa

Weiterer Negativpunkt: Krankheiten werden durch die Lockerung der Attestpflicht möglicherweise zu spät behandelt. Die Drei-Tages-Frist zwingt die Arbeitnehmer zum Arzt zu gehen und vermeintlich harmlose Infekte frühzeitig untersuchen zu lassen.

Das Bundesarbeitsministerium sieht zurzeit ebenfalls keine Notwendigkeit, die jetzige Regelung zu verändern: Sie sei „angezeigt, sinnvoll und nützlich“, sagte ein Sprecher der Bundesarbeitsministeriums. Die Deutschen müssen also weiterhin nach drei Tagen für das Attest zum Arzt – ob nötig oder nicht.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%