Bild: dpaFast jeder fünfte Deutsche (19 Prozent) empfindet seine Arbeitsbelastung als zu hoch, weitere 47 Prozent als „hoch“. Das ergab eine Studie der HR Partners Von Rundstedt in Düsseldorf.
Bild: dpaDemnach sind in puncto Arbeitslast besonders Brasilianer und Spanier am wenigstens belastet. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) der Brasilianer empfinden die Arbeitsbelastung als normal oder niedrig, bei den Spaniern sind es immerhin 60 Prozent.
Bild: dpaAm meisten unter der Arbeitsbelastung leiden nach den Deutschen laut der Studie die Schweizer (63 Prozent gaben an, einer zu hohen oder hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt zu sein) und die Franzosen (61 Prozent).
Bild: dpaIm Mittelfeld der 16-Länder-Umfrage liegen Staaten wie China und Italien: Dort empfindet jeweils fast jeder Zweite (49 Prozent) die Arbeitsbelastung als hoch oder zu hoch, in Italien und Finnland sind es jeweils 48 Prozent.
Bild: dpaDie meiste Arbeit nach Hause nehmen sich die Marokkaner und Chinesen mit. 57 Prozent (beziehungsweise 45 Prozent) der Befragten gaben an, oft Arbeit zu Hause zu erledigten, um Deadlines einzuhalten. In Deutschland sind liegt die Quote bei immerhin noch 28 Prozent.
Bild: dpaFür die meisten Russen allerdings bleibt Arbeit Arbeit und Freizeit Freizeit. Nur 16 Prozent erledigen Arbeit zu Hause, um Fristen einzuhalten. In den meisten anderen Ländern trifft das auf etwa jeden Vierten zu (etwa Frankreich: 25 Prozent, USA: 27 Prozent, Schweiz sogar: 35 Prozent).
Bild: obsIn den Interviews haben die Forscher auch die Zustimmung zu Statements im Bezug auf die Loyalität des Arbeitsnehmers zu seinem Unternehmen abgefragt. Der Aussage „Ich sage nie etwas Schlechtes über meine Firma zu anderen“, stimmen 68 Prozent der Deutschen zu und liegen damit im oberen Bereich.
Bild: dpaAm loyalsten sind demnach Arbeitnehmer in Rumänien: 72 Prozent der Befragten stimmten dieser Aussage zu. Die niedrigste Zustimmungsrate weist Belgien auf: Dort gab nicht mal jeder Zweite (48 Prozent) an, nie schlecht über seinen Arbeitgeber zu sprechen.
Bild: gmsAuch das Verhalten zu Kollegen ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Während 60 der Chinesen und 61 Prozent der Spanier angaben, sich in ihrer Freizeit häufig mit Kollegen zu treffen, sind es in Deutschland nur 39 Prozent.
Bild: dpaAm wenigstens wollen demnach die Finnen mit ihren Kollegen außerhalb der Arbeit zu tun haben: Nur 30 Prozent gaben an, sich nach dem Job häufig mit Kollegen zu treffen.
Fast jeder fünfte Deutsche (19 Prozent) empfindet seine Arbeitsbelastung als zu hoch, weitere 47 Prozent als „hoch“. Das ergab eine Studie der HR Partners Von Rundstedt in Düsseldorf.
Einem Berufskraftfahrer wurde es zu bunt. Er verklagte seinen Chef wegen der ständig von ihm geforderten Mehrarbeit ohne zusätzliche Bezahlung. Jetzt fällte das Bundesarbeitsgericht eine eindeutige Grundsatzentscheidung.
Der Fall: Während seiner regulären Arbeitszeit konnte der Kraftfahrer längst nicht mehr alle Touren schaffen, die ihm sein Arbeitgeber aufbrummte. Er leistete die Arbeit, wollte aber auch für die regelmäßigen Überstunden entlohnt werden.
Sein Chef schmetterte die Forderung aber mit dem klassischen K.O.-Argument ab: Der Arbeitsvertrag des Fahrers beinhalte eine Klausel, wonach alle Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten sei. Basta.
Der Arbeitnehmer klagte und erhielt in letzter Instanz Recht. So einfach dürfe es sich ein Arbeitgeber nicht machen. Für beweisbar geleistete Überstunden stehen Arbeitnehmern finanzielle Ausgleichsansprüche zu ("5 AZR 347/11"). Dafür muss der Arbeitgeber aber belegen, dass er Überstunden nicht schlicht abgesessen oder vertrödelte Zeit aufgeholt hat. Stattdessen muss die Arbeit vom Unternehmen angeordnet worden oder wenigstens im betrieblichen Interesse notwendig gewesen sein.
Die Richter entschieden: Der Verweis auf die Abgeltung geleisteter Überstunden durch das Gehalt ist nicht mit den gesetzlichen Regelungen des AGB-Rechts konform sei.
Für überbeschäftigte Arbeitnehmer heißt das nun: Dokumentieren Sie alle Überstunden, notieren Sie die Begründung dafür und verwahren Sie entsprechende E-Mails oder Dienstpläne. Damit ist Ihrer Pflicht laut Gericht genüge getan.
Für Chefs heißt das: Um die Forderung abzuwehren, muss er beweisen, dass der Mitarbeiter die Arbeit entweder gar nicht geleistet hat oder die Mehrarbeit nur angefallen ist, weil der Mitarbeiter zuvor zu langsam war.




















